Kurzzeitaufenthalte

Was heißt short-term?
Kurzzeitaufenthalte im Ausland dauern 5 - 30 Tage. In der Regel ist der kurze Auslandsaufenthalt Teil eines Kurses / Projekts / Moduls an der Bauhaus-Universität.
Im Gegensatz dazu dauern Langzeit/Semesteraufenthalte 2 - 12 Monate.
Was heißt blended?
Blended bedeutet, dass der Kurs / das Projekt / Modul aus mindestens 1 virtuellen / online Phase besteht und 1 kurzen Aufenthalt an einer unserer ERASMUS Partneruniversitäten im europäischen Ausland.
Warum sollte ich das machen?
Kurzzeitaufenthalte sind eine tolle Gelegenheit innerhalb kurzer Zeit internationale Erfahrungen zu sammeln, eine andere Universität, sowie andere Lehr- und Lernkulturen kennenzulernen und neue Freundschaften in Europa zu schließen.
Welche Mobilitätsformate gibt es?
1. Blended Intensive Programmes (BIP)
An einem BIP nehmen mindestens 10 Studierende von mindestens 3 verschiedenen Universitäten aus mindestens 3 verschiedenen Ländern teil.
2. Short-term blended Kurse (nur für Veranstaltungen an BAUHAUS4EU Partneruniversitäten)
An einem short-term blended Kurs nehmen mindestens 2 verschiedenen Universitäten aus mindestens 2 verschiedenen Ländern teil.
Welche Voraussetzungen müssen Studierende erfüllen?
Und wie finde ich einen geeigneten Kurs?
Option 1
Eine Lehrveranstaltung an der Bauhaus-Universität ist bereits so konzipiert, dass sie einen kurzen Auslandsaufenthalt im Rahmen einer short-term blended Mobilität beinhaltet.
Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie Ihre Lehrperson an.
Option 2 (nur für Veranstaltungen an BAUHAUS4EU Partneruniversitäten)
Sie machen sich selbstständig auf die Suche nach einer Veranstaltung, die als short-term blended Mobilität konzipiert ist (z.B. Summer School).
BIP | short-term blended | |
---|---|---|
Anzahl Partnerunis: | min 3 | min 2 |
Anzahl EU Länder: | min 3 | min 2 |
Dauer Auslandsphase: | min 5 bis max 30 Tage (abhängig von der Kursplanung) | |
Anzahl Fördertage: | max 7 (ohne Reisetage) | |
Dauer Online-Phase: | abhängig von der Kursplanung | |
Zeitpunkt Online-Phase: | vor, parallel oder/und nach der Auslandsphase | |
Anzahl ECTS: | min 3 |
Option | Person reist grün (Green Travel Top-Up) | Person erhält "Social Top-Up" | Förderumfang |
---|---|---|---|
Option 1 | ja | ja | Person erhält 79 Euro Tagessatz + Tagessatzförderung für 2 Reisetage + Tagessatzförderung für max. 4 weitere Reisetage für "Grünes Reisen" + Fahrtkostenpauschale für "Grünes Reisen" nach Reisedistanz + 100 Euro einmalig für das "Social Top-Up" |
Option 2 | ja | nein | Person erhält 79 Euro Tagessatz |
Option 3 | nein | ja | Person erhält 79 Euro Tagessatz + Tagessatzförderung für 2 Reisetage + 100 Euro einmalig für das "Social Top-Up" + Fahrtkostenpauschale für "Standardreise" nach Reisedistanz |
Option 4 | nein | nein | Person erhält 79 Euro Tagessatz + Tagessatzförderung für 2 Reisetage + Fahrtkostenpauschale für "Standardreise" nach Reisedistanz |
Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für ihren short-term blended Aufenthalt zusätzlich folgende Förderungen ("Top-Ups") erhalten. Die Erläuterungen zu den Förderbedingungen finden Sie unten.
Social Top-Ups | |
---|---|
Social Top-Up für "Erstakademiker*innen" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "Studierende mit Kind(ern)" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "Behinderung | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "chronische Erkrankung" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "erwerbstätige Studierende" | 100 Euro (einmalig) |
Die Beantragung der "Top-Ups" erfolgt im Formular Ihres Antrags auf ERASMUS Förderung.
Weitere Informationen erhalten Sie, nachdem Sie die Annahmebestätigung von der Partneruniversität zur Teilnahme am BIP (z.B. Letter of Acceptance) im International Office eingereicht haben. Bitte lesen Sie sich dazu auch die BIP Checkliste(n) durch.
Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).
Reisedistanz | Standardreise | Grünes Reisen |
---|---|---|
10 bis 99 Kilometer | 28 EUR | 56 EUR |
100 bis 499 Kilometer | 211 EUR | 285 EUR |
500 bis 1.999 Kilometer | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 bis 2.999 Kilometer | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 bis 3.999 Kilometer | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 bis 7.999 Kilometer | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8.000 und mehr Kilometer | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv