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ERASMUS Studium KA131 (Europa)

ERASMUS für ein Auslandsstudium in Europa (KA131)

Alle Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar, die sich erfolgreich um einen Studienplatz an einer unserer europäischen Partnerhochschule beworben haben, können ein ERASMUS-Stipendium erhalten

Einzige Voraussetzungen sind die Erfüllung der allgemeinen Förderkriterien, sowie die fristgerechte und vollständige Einreichung des ERASMUS-Antrags. 

Allgemeine Rahmenbedingungen
Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte:2 Monate
Höchstförderdauer:12 Monate pro Studienzyklus
(d.h. Bachelor od. Master)
Fördervoraussetzungen
  • Studierendenstatus an der Bauhaus-Universität Weimar
  • Gastuniversität hat einen ERASMUS-Partnerschaftsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar

ERASMUS Antrag Deadlines

für Auslandsaufenthalte während des Bauhaus-WiSe:

15. Juni bis 15. Juli
über das
"Portal für Ihr Auslandsstudium"

für Auslandsaufenthalte während des Bauhaus-SoSe:01. Okt bis 30. Nov
über das 
"Portal für Ihr Auslandsstudium"

Förderumfang (Stand: 23.01.2024)

Die finanzielle Förderung von ERASMUS Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt. Die folgenden Fördersätze dienen daher der Orientierung.

GastlandFörderung 
Ländergruppe 1Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich*600 €/
Monat
Ländergruppe 2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern540 €/
Monat
Ländergruppe 3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540 €/
Monat

* Studierende, die ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich absolvieren werden, können (nach aktuellen Stand: Feb 2024) trotz des Brexits ein ERASMUS Stipendium erhalten


Fahrtkostenpauschale

Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert.
Die Entfernung wird mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission ermittelt.

ReisedistanzStandardreiseGrünes Reisen 
          10 bis 99 km          28 EUR            56 EUR
      100 bis 499 km         211 EUR          285 EUR
   500 bis 1.999 km          309 EUR          417 EUR
2.000 bis 2.999 km         395 EUR          535 EUR
3.000 bis 3.999 km         580 EUR          785 EUR
4.000 bis 7.999 km      1.188 EUR       1.188 EUR
8.000 km und mehr      1.735 EUR        1.735 EUR

Was bedeutet "Grünes Reisen"?

Wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisedistanz), gilt die Reise als "grün":

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • zu Fuß
  • ...

Wenn Sie Ihre ERASMUS Förderung mit "grünem Reisen" beantragen, verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Prüfung einzureichen. 

 

 


ERASMUS Top-Ups (Stand: 05. Mai 2025)

Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können zusätzlich eines der folgenden "Social Top-Ups" beantragen:

Social Top-Ups*
Social Top-Up
"Erstakademiker*innen"
250 Euro / Monat
Social Top-Up
"erwerbstätige Studierende"
250 Euro / Monat
Social Top-Up
"Studierende mit Behinderung"
250 Euro / Monat
Social Top-Up
"Studierende mit chronischer Erkrankung"
250 Euro / Monat
Social Top-Up
"Studierende mit Kind/ern"
250 Euro / Monat


* Einige Social Top-Ups werden nach einem > Erlass des Bundes vom 08. Mai 2024 auf das Auslands-BAföG angerechnet.

Wie erfolgt die Beantragung des "Social Top-Up"?

Die Beantragung des Social Top-Up erfolgt im online Antragsformular für Ihr ERASMUS Stipendium. Im Formular klicken Sie dann einfach das Social Top-Up an, das Sie beantragen möchten.

Wir rechnen die Förderung für das Social Top-Up dann in die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums ein; über die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums informieren wir Sie über den Versand des "Grant Agreements" (siehe Checkliste 2).
Im Anhang des "Grant Agreements" finden Sie zu den Top-Ups eine vorausgefüllte "Ehrenwörtliche Erklärung", die Sie bitte ebenfalls im Original unterzeichnen und zusammen mit Ihrem "Grant Agreement" im International Office einreichen.


Förderungskriterien der Top-Ups (ab: 01.02.2024)

1.   Social Top-Up für Erstakademiker:innen

Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:
 

Bei zwei Elternteilen:

Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden.

Bei einem Elternteil:

Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden.

Akademischer Abschluss:

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. 

Hochschulabschlüsse, die im Ausland erbracht wurden, aber für die Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland nicht anerkannt werden, gelten nicht als Hochschulabschluss. 

Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt:
Besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern auf dieser Webseite finden, dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Abschluss Ihrer Eltern als studienäquivalent eingestuft wird, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an erasmus-mobilitaet[at]daad.de 

2.   Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeit/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.

Es gelten folgende Bedingungen: 

Tätigkeitszeitraum:

Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.


Beispiel:
Ihre Mobilität beginnt am 01. Juli 2023.
Dann müssen Sie vom 01. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 (= 6 Monate) im Rahmen der unten beschriebenen Kriterien durchgehend beschäftigt gewesen sein.

In dieser Zeit müssen Sie monatlich im Durchschnitt zwischen 450 Euro und 850 Euro Netto verdient haben, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.

Monat 1: 
Dezember 2022, 550 Euro
Monat 2: Januar 2023, 980 Euro
Monat 3: Februar 2023, 400 Euro
Monat 4: März 2023, 300 Euro
Monat 5: April 2023, 600 Euro
Monat 6: Mai 2023, 220 Euro

Gesamt: 3050 Euro (= 508,33 Euro pro Monat im aufaddierten Durchschnitt)

NETTOverdienst (mind.): mind. 450 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat)
NETTOverdienst (max.): max. 850 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat)
Weiterführung der Tätigkeit/en:

Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können; als Weiterführung zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub.

Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung (der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden).

3.   Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Falls die Social Top-UP Förderung von 250 Euro / Monat nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für den Auslandsaufenthalt mit Kind/ern zu decken, können Studierende mithilfe des International Office einen „Langantrag“ stellen. Dieser Antrag erfordert die Erstellung einer detaillierten (Mehr-)Kostenübersicht, auf deren Basis zusätzliche Fördermittel genehmigt werden können.
Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
 

4.   Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.

Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die Definition des Bundesgesundheitsministeriums. Eine Orientierung bezüglich als chronisch eingestufter Krankheiten bietet diese Übersichtsliste des RKI.

Sollten Sie über kein Nachweisdokument (z.B. Behindertenausweis oder Diabetes Notfallausweis) verfügen, lassen Sie sich durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin ein Schreiben ausstellen, auf dem bestätigt wird, dass Sie eine chronische Erkrankung haben (es muss nicht dargelegt werden, um welche Erkrankung es sich handelt, nur dass diese chronisch ist). Die ärztliche Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.

Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten "Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Der "Langantrag" erfordert eine Vorlaufszeit von mindestens 4 Monaten. Wir bitten Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Nachweise Top-Ups (Stand: 14.03.2024)

Nachweise für die folgenden Top-Ups müssen unaufgefordert eingereicht werden:

  • Kind/er
  • Behinderung
  • chronische Erkrankung
Nachweise für die folgenden Top-Ups müssen nur nach Aufforderung eingereicht werden:

  • Green Travel
  • Erwerbstätigkeit
  • Erstakademiker*innen

Mit Ihrer Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Überprüfung vorzulegen.
Top-UpNachweisZeitpunkt
Kind/er
Geburtsurkunde
Upload im ERASMUS Antragsformular
Reiseticket des Kindesim Anschluss an die Mobilität
Behinderunggültiger BehindertenausweisUpload im ERASMUS Antragsformular
chronische ErkrankungÄrztliches Attestvor, während oder nach der Mobilität
Erwerbstätigkeit / SelbstständigkeitEinkunftsnachweise der letzten 6 Monate vor der Mobilitätnur auf Anfrage:
im Anschluss an die Mobilität
Arbeitsvertrag (bei Angestellten)nur auf Anfrage:
im Anschluss an die Mobilität
ggf. Nachweis der Notwendigkeit einer Unterbrechung / Pausierungnur auf Anfrage:
im Anschluss an die Mobilität
Erstakademiker*innenunterschriebene Bestätigung Elternnur auf Anfrage:
im Anschluss an die Mobilität
Green Travelz.B. Zugticket, Carpooling Buchung, Tankquittung, Wandertagebuch ...nur auf Anfrage:
im Anschluss an die Mobilität




Einzureichende Pflichtdokumente im ERASMUS Programm

Die Auszahlung des ERASMUS-Stipendiums erfolgt in 2 Raten.

Die Auszahlungen können erst veranlasst werden, wenn alle einzureichenden Pflichtdokumente vorliegen und Teilnahmen durchgeführt wurden.

Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen

Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 1. Rate
(70% des Stipendiums)
1.unterzeichnetes "Grant Agreement" und (falls Top-Ups beantragt wurden) unterzeichnete "Ehrenwörtliche Erklärung" via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
2.Annahmebestätigung der Partneruniversität (z.B. „Letter of Acceptance“) via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
3.Aktuelle „Immatrikulationsbescheinigung der Bauhaus-Universität Weimar“, die das Startdatum Ihrer Mobilität abdeckt via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 2. Rate
(30% des Stipendiums)
1."Confirmation of Arrival"via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
2.„Online Learning Agreement (before mobility)“ via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
3.ggf. „Learning Agreement (during mobility)“
falls sich Änderungen zum ursprünglichen „Learning Agreement before mobility“ ergeben
via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
4.„Learning Agreement (after mobility)“ ODER „Transcript of Records“ via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
5.„Confirmation of Departure“ via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
6.ggf. „Immabescheinigung der Bauhaus-Universität“
falls das Enddatum nicht von der vorherigen Immabescheinigung abgedeckt wird
via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
7.„Persönlicher Erfahrungsbericht“ für das International Office der Bauhaus-Universität via "Portal für Ihr Auslandsstudium"
8.Teilnahme am „OLS Sprachtest“
(sofern technisch möglich)
Nachweis muss nicht eingereicht werden
9.Teilnahme am „EU Survey“ Nachweis muss nicht eingereicht werden

Hinweise zur Fördersumme im ERASMUS Programm

Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.

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>>> ERASMUS für EMK Studierende

Beratung

Evelyn Beyer
Koordination Auslandsstudium

Campus.Office Gebäude
Geschwister-Scholl-Straße 15

1. Stock, Raum 112
Tel.: +49 (0) 36 43/58 23 62

evelyn.beyer[at]uni-weimar.de 

Beratungszeiten 
Di & Do: 10-13 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Assistenz

Einreichung Dokumente und allgemeine Anfragen:

für Studierende der Bauhaus-Universität Weimar:
outgoing[at]uni-weimar.de

für Austauschstudierende aus dem Ausland:
incoming[at]uni-weimar.de

Insta: @win_bauhaus_uni

 

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