Logo: Bauhaus-Universität Weimar
≡
  • Zum Hauptmenü
  • Zum Seitenmenü
  • Zum Brotkrumenmenü
  • zum Unterseitenmenü
  • Zum Hauptinhalt
  • Kontakte und mehr
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • DE
  • EN
Schnellzugriff
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • Studienberatung
  • BAUHAUS.JOURNAL ONLINE
  • Veranstaltungskalender
  • Universitätsbibliothek
  • Sprachenzentrum
  • Sportzentrum
  • International Office
  • Digital Studieren (E-Learning)
  • Mensa-Speiseplan
  • Notfall
  • Personensuche
  • DE
  • EN
Logo: Bauhaus-Universität Weimar Bauhaus-Universität Weimar
  • Universität
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Lehre+
    • International
      • Für Studierende: Nach Weimar+
      • Für Studierende: Ins Ausland
        • Studium im Ausland
          • Beratung Auslandsstudium+
          • Partneruniversitäten+
          • Erfahrungsberichte Auslandsstudium
          • Finanzierung Auslandsstudium
            • ERASMUS
              • ERASMUS Studium KA131 (Europa)+
              • ERASMUS Sonderförderung
              • ERASMUS Praktikum
              • Kurzzeitaufenthalte-
              -
            • PROMOS
            -
          • Austauschkategorien
          • Bewerbung Auslandsstudium+
          • Vorbereitung Auslandsstudium+
          • Verlängerung Auslandsstudium+
          • Abschluss und Anerkennung+
          -
        • Praktikum im Ausland+
        -
      • Für Internationale: In Weimar+
      • Für Lehrende+
      • Für administrative Mitarbeitende
      • Internationale Gastwissenschaftler*innen+
      • Für unsere Partneruniversitäten+
      • Internationalisierung der Universität+
      • Bauhaus Summer and Spring School
      • Weimar International Network+
      • Fotowettbewerb
      • Team und Kontakt
      • Downloadcenter+
      -
    • Forschung und Kunst+
    • Transfer+
    • Partner und Alumni+
    • Bauhaus100
    • Studierendenvertretung+
    • Promovierendenrat
    • Mittelbauvertretung
    • Service+
    -
  • Architektur und Urbanistik
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung und Kunst+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • Service+
    +
  • Bau und Umwelt
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Kunst und Gestaltung
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Studium+
    • Struktur+
    • Forschung und Kunst
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Medien
    • Aktuell+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • 25 Jahre Fakultät Medien
    • Service+
    +
  • {{link.title}}

leider nichts gefunden

WAS WAR DIE FRAGE?
  1. Universität
  2. International
  3. Für Studierende: Ins Ausland
  4. Studium im Ausland
  5. Finanzierung Auslandsstudium
  6. ERASMUS
  7. Kurzzeitaufenthalte
  • Checkliste für Studierende
  • Dokumentvorlagen
Kontakt und Infos
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagram
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf LinkedIn
  • Offizieller Vimeo-Kanal der Bauhaus-Univertität Weimar

Kurzzeitaufenthalte

ERASMUS für Kurzzeitaufenthalte im Ausland

 

Lust auf einen kurzen Auslandsaufenthalt?
Dann machen Sie eine short-term blended Mobilität!

Was heißt short-term?

Kurzzeitaufenthalte im Ausland dauern 5 - 30 Tage. In der Regel ist der kurze Auslandsaufenthalt Teil eines Kurses / Projekts / Moduls an der Bauhaus-Universität.
Im Gegensatz dazu dauern Langzeit/Semesteraufenthalte 2 - 12 Monate.

Was heißt blended?

Blended bedeutet, dass der Kurs / das Projekt / Modul aus mindestens 1 virtuellen / online Phase besteht und 1 kurzen Aufenthalt an einer unserer ERASMUS Partneruniversitäten im europäischen Ausland. 

Warum sollte ich das machen?

Kurzzeitaufenthalte sind eine tolle Gelegenheit innerhalb kurzer Zeit internationale Erfahrungen zu sammeln, eine andere Universität, sowie andere Lehr- und Lernkulturen kennenzulernen und neue Freundschaften in Europa zu schließen.

Welche Mobilitätsformate gibt es?

1. Blended Intensive Programmes (BIP)

An einem BIP nehmen mindestens 10 Studierende von mindestens 3 verschiedenen Universitäten aus mindestens 3 verschiedenen Ländern teil.

2. Short-term blended Kurse (nur für Veranstaltungen an BAUHAUS4EU Partneruniversitäten)

An einem short-term blended Kurs nehmen mindestens 2 verschiedenen Universitäten aus mindestens 2 verschiedenen Ländern teil.

Welche Voraussetzungen müssen Studierende erfüllen?

  1. Teilnehmende Studierende müssen an der Bauhaus-Universität Weimar eingeschrieben sein
  2. die Universität, an der der Kurs stattfindet, muss einen ERASMUS Partnerschaftsvertrag mit Ihrer Fakultät an der Bauhaus-Universität Weimar haben
  3. der Kurs muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • ein Teil des Kurses muss in Präsenz stattfinden (mind. 5, max. 30 Tage)
    • ein Teil des Kurses muss online / virtuell stattfinden


Und wie finde ich einen geeigneten Kurs?

Option 1

Eine Lehrveranstaltung an der Bauhaus-Universität ist bereits so konzipiert, dass sie einen kurzen Auslandsaufenthalt im Rahmen einer short-term blended Mobilität beinhaltet. 
Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie Ihre Lehrperson an.

Option 2 (nur für Veranstaltungen an BAUHAUS4EU Partneruniversitäten)

Sie machen sich selbstständig auf die Suche nach einer Veranstaltung, die als short-term blended Mobilität konzipiert ist (z.B. Summer School).


Rahmenbedingungen

BIPshort-term blended
Anzahl Partnerunis:min 3min 2
Anzahl EU Länder:min 3min 2
Dauer Auslandsphase:min 5 bis max 30 Tage
(abhängig von der Kursplanung)
Anzahl Fördertage:max 7
(ohne Reisetage)
Dauer Online-Phase:abhängig von der Kursplanung
Zeitpunkt Online-Phase:vor, parallel oder/und nach der Auslandsphase
Anzahl ECTS:

min 3
(abhängig von der Kursplanung)


Förderung (ab SoSe 2025)

OptionPerson reist grün (Green Travel Top-Up)Person erhält "Social Top-Up"Förderumfang
Option 1jajaPerson erhält 79 Euro Tagessatz

+ Tagessatzförderung für 2 Reisetage
+ Tagessatzförderung für max. 2 weitere Reisetage für "Grünes Reisen"
+ Fahrtkostenpauschale für "Grünes Reisen" nach Reisedistanz
+ 100 Euro einmalig für das "Social Top-Up"

Option 2

janein

Person erhält 79 Euro Tagessatz

+ Tagessatzförderung für 2 Reisetage
+ Tagessatzförderung für max. 4 weitere Reisetage für "Grünes Reisen"

Option 3neinjaPerson erhält 79 Euro Tagessatz

+ Tagessatzförderung für 2 Reisetage
+ 100 Euro einmalig für das "Social Top-Up"
+ Fahrtkostenpauschale für "Standardreise" nach Reisedistanz
Option 4neinneinPerson erhält 79 Euro Tagessatz

+ Tagessatzförderung für 2 Reisetage

ERASMUS Social Top-Ups

Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für ihren short-term blended Aufenthalt zusätzlich folgende Förderungen ("Top-Ups") erhalten. Die Erläuterungen zu den Förderbedingungen finden Sie unten.

Social Top-Ups
Social Top-Up für
"Erstakademiker*innen"
100 Euro (einmalig)
Social Top-Up für
"Studierende mit Kind(ern)"
100 Euro (einmalig)
Social Top-Up für
"Behinderung 
100 Euro (einmalig)
Social Top-Up für
"chronische Erkrankung"
100 Euro (einmalig)
Social Top-Up für 
"erwerbstätige Studierende"
100 Euro (einmalig)

Die Beantragung der "Top-Ups" erfolgt im Formular Ihres Antrags auf ERASMUS Förderung.
Weitere Informationen erhalten Sie, nachdem Sie die Annahmebestätigung von der Partneruniversität zur Teilnahme am BIP (z.B. Letter of Acceptance) im International Office eingereicht haben. Bitte lesen Sie sich dazu auch die BIP Checkliste(n) durch.

Förderungskriterien der Top-Ups (ab: 01.02.2024)

1.   Social Top-Up für Erstakademiker:innen

Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:
 

Bei zwei Elternteilen:

Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden.

Bei einem Elternteil:

Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden.

Akademischer Abschluss:

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. 

Hochschulabschlüsse, die im Ausland erbracht wurden, aber für die Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland nicht anerkannt werden, gelten nicht als Hochschulabschluss. 

Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt:
Besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern auf dieser Webseite finden, dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Abschluss Ihrer Eltern als studienäquivalent eingestuft wird, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an erasmus-mobilitaet[at]daad.de 

2.   Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeit/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.

Es gelten folgende Bedingungen: 

Tätigkeitszeitraum:

Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.


Beispiel:
Ihre Mobilität beginnt am 01. Juli 2023.
Dann müssen Sie vom 01. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 (= 6 Monate) im Rahmen der unten beschriebenen Kriterien durchgehend beschäftigt gewesen sein.

In dieser Zeit müssen Sie monatlich im Durchschnitt zwischen 450 Euro und 850 Euro Netto verdient haben, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.

Monat 1: 
Dezember 2022, 550 Euro
Monat 2: Januar 2023, 980 Euro
Monat 3: Februar 2023, 400 Euro
Monat 4: März 2023, 300 Euro
Monat 5: April 2023, 600 Euro
Monat 6: Mai 2023, 220 Euro

Gesamt: 3050 Euro (= 508,33 Euro pro Monat im aufaddierten Durchschnitt)

NETTOverdienst (mind.): mind. 450 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat)
NETTOverdienst (max.): max. 850 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat)
Weiterführung der Tätigkeit/en:

Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können; als Weiterführung zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub.

Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung (der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden).

3.   Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Falls die Social Top-UP Förderung von 250 Euro / Monat nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für den Auslandsaufenthalt mit Kind/ern zu decken, können Studierende mithilfe des International Office einen „Langantrag“ stellen. Dieser Antrag erfordert die Erstellung einer detaillierten (Mehr-)Kostenübersicht, auf deren Basis zusätzliche Fördermittel genehmigt werden können.
Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
 

4.   Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.

Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die Definition des Bundesgesundheitsministeriums. Eine Orientierung bezüglich als chronisch eingestufter Krankheiten bietet diese Übersichtsliste des RKI.

Sollten Sie über kein Nachweisdokument (z.B. Behindertenausweis oder Diabetes Notfallausweis) verfügen, lassen Sie sich durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin ein Schreiben ausstellen, auf dem bestätigt wird, dass Sie eine chronische Erkrankung haben (es muss nicht dargelegt werden, um welche Erkrankung es sich handelt, nur dass diese chronisch ist). Die ärztliche Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.

Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten "Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Der "Langantrag" erfordert eine Vorlaufszeit von mindestens 4 Monaten. Wir bitten Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Fahrtkostenförderung bei Social Top-Up (bis einschließlich SoSe 2025)

Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).

ReisedistanzStandardreiseGrünes Reisen 
10 bis 99 Kilometer28 EUR56 EUR
100 bis 499 Kilometer211 EUR285 EUR
500 bis 1.999 Kilometer 309 EUR417 EUR
2.000 bis 2.999 Kilometer395 EUR535 EUR
3.000 bis 3.999 Kilometer580 EUR785 EUR
4.000 bis 7.999 Kilometer1.188 EUR1.188 EUR
8.000 und mehr Kilometer1.735 EUR 1.735 EUR

Hinweise zur Fördersumme im ERASMUS Programm

Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.

  • Beratung Auslandsstudium
  • Partneruniversitäten
  • Erfahrungsberichte Auslandsstudium
  • Finanzierung Auslandsstudium
    • ERASMUS
      • ERASMUS Studium KA131 (Europa)
      • ERASMUS Sonderförderung
      • ERASMUS Praktikum
      • Kurzzeitaufenthalte
        • Checkliste für Studierende
        • Dokumentvorlagen
    • PROMOS
  • Austauschkategorien
  • Bewerbung Auslandsstudium
  • Vorbereitung Auslandsstudium
  • Verlängerung Auslandsstudium
  • Abschluss und Anerkennung


>>> in 6 Schritten zum BIP


>>> BIP Checklisten für Studierende


>>> Leitfaden Beantragung ERASMUS für BIP


>>> ERASMUS Dokumentvorlagen


>>> zu den Partneruniversitäten

Kontakt

Blended Intensive Programmes (BIP)
International Office

Frau Renée Härtel

Campus.Office Gebäude
1. Stock, Raum 105

Sprechzeit nach Vereinbarung

Tel: 03643 - 58 23 72
E-Mail: bip[at]uni-weimar.de 

  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagram
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf LinkedIn
  • Offizieller Vimeo-Kanal der Bauhaus-Univertität Weimar
  • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
  • Drucken
  • Per E-Mail versenden
  • Feedback zu dieser Seite
  • Studium

    • Studienangebote
    • Beratungsangebote
    • Kennenlernangebote
    • Studienbewerbung
    • Studienstart
    • Vorlesungsverzeichnis
    • Moodle
  • Informationen

    • Alumni
    • Beschäftigte
    • Forschende
    • Gäste
    • Lehrende
    • Notfall
    • Presse und Medien
    • Promovierende
    • Studierende
    • Unternehmen
  • Service

    • Pinnwände
    • Lagepläne
    • Sitemap
    • Medienservice
    • Datenschutzerklärung
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Impressum
  • Kontakt

    • Kontaktformular
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • Uni intern
  • TYPO3
  • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
© 1994-2025 Bauhaus-Universität Weimar
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Sitemap
  • Uni intern
  • TYPO3

Barrierefreiheit

Leichte Sprache

Informationen über die Bauhaus-Universität Weimar.

Kontrast-Einstellungen lesen Sie mehr über diese Einstellung

Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht

Kontrastansicht aktiv

Kontrastansicht nicht aktiv

Darkmode für lichtsensitive Augen lesen Sie mehr über diese Einstellung

Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz

Darkmode aktiv

Darkmode nicht aktiv

Klick- und Fokus-Feedback lesen Sie mehr über diese Einstellung

Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.

Feedback aktiv

Feedback nicht aktiv

Animationen auf der Website lesen Sie mehr über diese Einstellung

Beendet Animationen auf der Website

Animationen aktiv

Animationen nicht aktiv