Kurzzeitaufenthalte

Was heißt short-term?
Kurzzeitaufenthalte im Ausland dauern 5 - 30 Tage. In der Regel ist der kurze Auslandsaufenthalt Teil eines Kurses / Projekts / Moduls an der Bauhaus-Universität.
Im Gegensatz dazu dauern Langzeit/Semesteraufenthalte 2 - 12 Monate.
Was heißt blended?
Blended bedeutet, dass der Kurs / das Projekt / Modul aus mindestens 1 virtuellen / online Phase besteht und 1 kurzen Aufenthalt an einer unserer ERASMUS Partneruniversitäten im europäischen Ausland.
Warum sollte ich das machen?
Kurzzeitaufenthalte sind eine tolle Gelegenheit innerhalb kurzer Zeit internationale Erfahrungen zu sammeln, eine andere Universität, sowie andere Lehr- und Lernkulturen kennenzulernen und neue Freundschaften in Europa zu schließen.
Welche Mobilitätsformate gibt es?
1. Blended Intensive Programmes (BIP)
An einem BIP nehmen mindestens 10 Studierende von mindestens 3 verschiedenen Universitäten aus mindestens 3 verschiedenen Ländern teil.
2. Short-term blended Kurse (nur für Veranstaltungen an BAUHAUS4EU Partneruniversitäten)
An einem short-term blended Kurs nehmen mindestens 2 verschiedenen Universitäten aus mindestens 2 verschiedenen Ländern teil.
Welche Voraussetzungen müssen Studierende erfüllen?
Und wie finde ich einen geeigneten Kurs?
Option 1
Eine Lehrveranstaltung an der Bauhaus-Universität ist bereits so konzipiert, dass sie einen kurzen Auslandsaufenthalt im Rahmen einer short-term blended Mobilität beinhaltet.
Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie Ihre Lehrperson an.
Option 2 (nur für Veranstaltungen an BAUHAUS4EU Partneruniversitäten)
Sie machen sich selbstständig auf die Suche nach einer Veranstaltung, die als short-term blended Mobilität konzipiert ist (z.B. Summer School).
Option | Person reist grün (Green Travel Top-Up) | Person erhält "Social Top-Up" | Förderumfang |
---|---|---|---|
Option 1 | ja | ja | Person erhält 79 Euro Tagessatz + Tagessatzförderung für 2 Reisetage + Tagessatzförderung für max. 2 weitere Reisetage für "Grünes Reisen" + Fahrtkostenpauschale für "Grünes Reisen" nach Reisedistanz + 100 Euro einmalig für das "Social Top-Up" |
Option 2 | ja | nein | Person erhält 79 Euro Tagessatz |
Option 3 | nein | ja | Person erhält 79 Euro Tagessatz + Tagessatzförderung für 2 Reisetage + 100 Euro einmalig für das "Social Top-Up" + Fahrtkostenpauschale für "Standardreise" nach Reisedistanz |
Option 4 | nein | nein | Person erhält 79 Euro Tagessatz + Tagessatzförderung für 2 Reisetage |
Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für ihren short-term blended Aufenthalt zusätzlich folgende Förderungen ("Top-Ups") erhalten. Die Erläuterungen zu den Förderbedingungen finden Sie unten.
Social Top-Ups | |
---|---|
Social Top-Up für "Erstakademiker*innen" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "Studierende mit Kind(ern)" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "Behinderung | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "chronische Erkrankung" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "erwerbstätige Studierende" | 100 Euro (einmalig) |
Die Beantragung der "Top-Ups" erfolgt im Formular Ihres Antrags auf ERASMUS Förderung.
Weitere Informationen erhalten Sie, nachdem Sie die Annahmebestätigung von der Partneruniversität zur Teilnahme am BIP (z.B. Letter of Acceptance) im International Office eingereicht haben. Bitte lesen Sie sich dazu auch die BIP Checkliste(n) durch.
1. Social Top-Up für Erstakademiker:innen
Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:
Bei zwei Elternteilen: | Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden. |
Bei einem Elternteil: | Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden. |
Akademischer Abschluss: | Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt: |
2. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeit/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.
Es gelten folgende Bedingungen:
Tätigkeitszeitraum: | Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.
|
NETTOverdienst (mind.): | mind. 450 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
NETTOverdienst (max.): | max. 850 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
Weiterführung der Tätigkeit/en: | Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können; als Weiterführung zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub. Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung (der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden). |
3. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Falls die Social Top-UP Förderung von 250 Euro / Monat nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für den Auslandsaufenthalt mit Kind/ern zu decken, können Studierende mithilfe des International Office einen „Langantrag“ stellen. Dieser Antrag erfordert die Erstellung einer detaillierten (Mehr-)Kostenübersicht, auf deren Basis zusätzliche Fördermittel genehmigt werden können.
Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
4. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die Definition des Bundesgesundheitsministeriums. Eine Orientierung bezüglich als chronisch eingestufter Krankheiten bietet diese Übersichtsliste des RKI.
Sollten Sie über kein Nachweisdokument (z.B. Behindertenausweis oder Diabetes Notfallausweis) verfügen, lassen Sie sich durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin ein Schreiben ausstellen, auf dem bestätigt wird, dass Sie eine chronische Erkrankung haben (es muss nicht dargelegt werden, um welche Erkrankung es sich handelt, nur dass diese chronisch ist). Die ärztliche Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten "Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Der "Langantrag" erfordert eine Vorlaufszeit von mindestens 4 Monaten. Wir bitten Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).
Reisedistanz | Standardreise | Grünes Reisen |
---|---|---|
10 bis 99 Kilometer | 28 EUR | 56 EUR |
100 bis 499 Kilometer | 211 EUR | 285 EUR |
500 bis 1.999 Kilometer | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 bis 2.999 Kilometer | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 bis 3.999 Kilometer | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 bis 7.999 Kilometer | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8.000 und mehr Kilometer | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv