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ERASMUS Sonderförderung

Sonderförderung im ERASMUS Programm

 

 

für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen und für Studierende mit Kind/ern

Studierende mit einer Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung und Studierende mit Kind/ern, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können über das International Office der Bauhaus-Universität zusätzliche Fördermittel beantragen.

Studierende können wählen, welche Form Sonderförderung sie beantragen möchten:

  1. »Social Top-Up« oder
  2. »Langantrag«

1. Förderung durch »Social Top-Up«

Wer kann diese Förderung beantragen?

Studierende mit Kind/ern und Studierende mit einem GdB von mindestens 20 (bis Projekt 2020) bzw. 50 (ab Projekt 2021), die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein ERASMUS gefördertes Auslandsstudium erhalten haben.

Wie kann ich diese Förderung beantragen?

Die Beantragung dieses Social Top-Up erfolgt zusammen mit Ihrem Antrag auf ein ERASMUS-Stipendium über den Upload einer unterzeichneten "ehrenwörtlichen Erklärung". Sie erhalten einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 EUR zusätzlich zu Ihrem ERASMUS-Stipendium.

Bitte beachten Sie, dass dieser Social Top-Up nachweispflichtig ist.


2. Förderung durch »Langantrag«

Wer kann diese Förderung beantragen?

Studierende mit Kind/ern und Studierende mit einem GdB von mindestens 20, die von der Bauhaus-Universität eine Zusage für ein ERASMUS gefördertes Auslandsstudium erhalten haben.

Wie kann ich diese Förderung beantragen?

Die Beantragung der Förderung durch "Langantrag" erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem International Office und der*dem Studierenden.

Bitte melden Sie sich mindestens 3 Monate vor dem Beginn Ihrer Mobilität im International Office, damit noch ausreichend Zeit ist, den Antrag vorzubereiten.

Wie hoch ist diese Förderung?

Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den anrechnungsfähigen Mehrkosten, die der*dem Studierende*n aufgrund seiner*ihrer Mitnahme des/der Kind/er oder der chronischen Erkrankung / Behinderung entstehen. Für die Berechnung der zusätzlichen Förderung (max. 15.000 Euro) müssen entsprechende Kalkulationen und Nachweise erarbeitet werden.


Hinweise zur Fördersumme im ERASMUS Programm

Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.

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Quicklinks

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Kontakt

 Dr. Johanna Lüdde


Franziska Schütz
(derzeit in Elternzeit)

Finanzen/Förderung Erasmus

Campus.Office
Geschwister-Scholl-Straße 15, Raum 105

Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 23 79

E-Mail:
johanna.luedde[at]uni-weimar.de
staffmobility@uni-weimar.de

Sprechzeit: nach Vereinbarung

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