ERASMUS Studium KA131 (Europa)

Alle Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar, die sich erfolgreich um einen Studienplatz an einer unserer europäischen Partnerhochschule beworben haben, können ein ERASMUS-Stipendium erhalten
Einzige Voraussetzungen sind die Erfüllung der allgemeinen Förderkriterien, sowie die fristgerechte und vollständige Einreichung des ERASMUS-Antrags.
Allgemeine Rahmenbedingungen | |
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Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte: | 2 Monate |
Höchstförderdauer: | 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor od. Master) |
Fördervoraussetzungen |
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für Auslandsaufenthalte mit Start zwischen August und November: | 15. Juni bis 15. Juli über das "Portal für Ihr Auslandsstudium" |
für Auslandsaufenthalte mit Start zwischen Januar und April: | 01. Okt bis 30. Nov über das "Portal für Ihr Auslandsstudium" |
Die finanzielle Förderung von ERASMUS Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt. Die folgenden Fördersätze dienen daher der Orientierung.
Gastland | Förderung | |
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Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich* | 600 €/ Monat |
Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern | 540 €/ Monat |
Ländergruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 €/ Monat |
* Studierende, die ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich absolvieren werden, können (nach aktuellen Stand: Feb 2024) trotz des Brexits ein ERASMUS Stipendium erhalten
Ab dem akademischen Jahr 2025/26 erhalten Studierende eine Fahrtkostenförderung.
Die Fahrtkostenförderung wird durch das International Office auf Basis des Entfernungsrechners der EU Kommission ermittelt. Die Höhe der Förderung ist ist abhängig von der Entfernung zur Partneruniversität und ob Sie "grün"* reisen werden.
Entfernung | Standardreise | Grünes Reisen* |
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10 - 99 km | 28 Euro | 56 Euro |
100 - 499 km | 211 Euro | 285 Euro |
500 - 1999 km | 309 Euro | 417 Euro |
2000 - 2999 km | 395 Euro | 535 Euro |
3000 - 3999 km | 580 Euro | 785 Euro |
4000 - 7999 km | 1.188 Euro | 1.188 Euro |
> 8000 km | 1.735 Euro | 1.735 Euro |
*Was bedeutet "Grünes Reisen"?
Wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem oder mehreren der folgenden, vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisedistanz), gilt die Reise als "grün":
Wenn Sie Ihre ERASMUS Förderung mit "grünem Reisen" beantragen, verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Prüfung einzureichen.
Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können zusätzlich eines der folgenden "Social Top-Ups" beantragen:
Social Top-Ups* | |
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Social Top-Up "Erstakademiker*innen" | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up "erwerbstätige Studierende" | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up "Studierende mit Behinderung" | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up "Studierende mit chronischer Erkrankung" | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up "Studierende mit Kind/ern" | 250 Euro / Monat |
* Einige Social Top-Ups werden nach einem > Erlass des Bundes vom 08. Mai 2024 auf das Auslands-BAföG angerechnet.
Die Beantragung des Social Top-Up erfolgt im online Antragsformular für Ihr ERASMUS Stipendium. Im Formular klicken Sie dann einfach das Social Top-Up an, das Sie beantragen möchten.
Wir rechnen die Förderung für das Social Top-Up dann in die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums ein; über die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums informieren wir Sie über den Versand des "Grant Agreements" (siehe Checkliste 2). Im Anhang des "Grant Agreements" finden Sie zu den Top-Ups eine vorausgefüllte "Ehrenwörtliche Erklärung", die Sie bitte unterzeichnen und zusammen mit Ihrem "Grant Agreement" einreichen.
1. Social Top-Up für Erstakademiker:innen
Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:
Bei zwei Elternteilen: | Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden. |
Bei einem Elternteil: | Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden. |
Akademischer Abschluss: | Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt: |
2. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeit/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.
Es gelten folgende Bedingungen:
Tätigkeitszeitraum: | Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.
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NETTOverdienst (mind.): | mind. 450 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
NETTOverdienst (max.): | max. 850 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
Weiterführung der Tätigkeit/en: | Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können; als Weiterführung zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub. Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung (der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden). |
3. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Falls die Social Top-UP Förderung von 250 Euro / Monat nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für den Auslandsaufenthalt mit Kind/ern zu decken, können Studierende mithilfe des International Office einen „Langantrag“ stellen. Dieser Antrag erfordert die Erstellung einer detaillierten (Mehr-)Kostenübersicht, auf deren Basis zusätzliche Fördermittel genehmigt werden können.
Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
4. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die Definition des Bundesgesundheitsministeriums. Eine Orientierung bezüglich als chronisch eingestufter Krankheiten bietet diese Übersichtsliste des RKI.
Sollten Sie über kein Nachweisdokument (z.B. Behindertenausweis oder Diabetes Notfallausweis) verfügen, lassen Sie sich durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin ein Schreiben ausstellen, auf dem bestätigt wird, dass Sie eine chronische Erkrankung haben (es muss nicht dargelegt werden, um welche Erkrankung es sich handelt, nur dass diese chronisch ist). Die ärztliche Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten "Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Der "Langantrag" erfordert eine Vorlaufszeit von mindestens 4 Monaten. Wir bitten Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Nachweise für die folgenden Top-Ups müssen unaufgefordert eingereicht werden:
Mit Ihrer Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Überprüfung vorzulegen. |
Top-Up | Nachweis | Zeitpunkt |
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Kind/er | Geburtsurkunde | Upload im ERASMUS Antragsformular |
Reiseticket des Kindes | im Anschluss an die Mobilität | |
Behinderung | gültiger Behindertenausweis | Upload im ERASMUS Antragsformular |
chronische Erkrankung | Ärztliches Attest | vor, während oder nach der Mobilität |
Erwerbstätigkeit / Selbstständigkeit | Einkünftenachweise der letzten 6 Monate vor der Mobilität | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität |
Arbeitsvertrag (bei Angestellten) | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität | |
ggf. Nachweis der Notwendigkeit einer Unterbrechung / Pausierung | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität | |
Erstakademiker*innen | unterschriebene Bestätigung Eltern | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität |
Green Travel | z.B. Zugticket, Carpooling Buchung, Tankquittung, Wandertagebuch ... | nur auf Anfrage: im Anschluss an die Mobilität |
Die Auszahlung des ERASMUS-Stipendiums erfolgt in 2 Raten.
Die Auszahlungen können erst veranlasst werden, wenn alle einzureichenden Pflichtdokumente vorliegen und Teilnahmen durchgeführt wurden.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen
Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 1. Rate (70% des Stipendiums) | ||
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1. | unterzeichnetes "Grant Agreement" und (falls Top-Ups beantragt wurden) unterzeichnete "Ehrenwörtliche Erklärung" | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
2. | Annahmebestätigung der Partneruniversität (z.B. „Letter of Acceptance“) | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
3. | Aktuelle „Immatrikulationsbescheinigung der Bauhaus-Universität Weimar“, die das Startdatum Ihrer Mobilität abdeckt | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 2. Rate (30% des Stipendiums) | ||
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1. | "Confirmation of Arrival" | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
2. | „Online Learning Agreement (before mobility)“ | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
3. | ggf. „Learning Agreement (during mobility)“ falls sich Änderungen zum ursprünglichen „Learning Agreement before mobility“ ergeben | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
4. | „Learning Agreement (after mobility)“ ODER „Transcript of Records“ | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
5. | „Confirmation of Departure“ | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
6. | ggf. „Immabescheinigung der Bauhaus-Universität“ falls das Enddatum nicht von der vorherigen Immabescheinigung abgedeckt wird | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
7. | „Persönlicher Erfahrungsbericht“ für das International Office der Bauhaus-Universität | via "Portal für Ihr Auslandsstudium" |
8. | Teilnahme am „OLS Sprachtest“ (sofern technisch möglich) | Nachweis muss nicht eingereicht werden |
9. | Einreichung des „EU Survey“ | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.
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