
Update: Semesterticket gilt als 9-Euro-Ticket – Neue Tipps zur Rückerstattung
Auch den Studierenden, die sich aktuell nicht am Studienort aufhalten, möchte das Studierendenwerk Thüringen die Rückerstattung ermöglichen:
Beauftragen Sie eine Vertrauensperson damit, das Geld auf Ihre thoska aufbuchen zu lassen. Geben Sie dieser Person Ihre thoska sowie eine schriftliche Vollmacht mit. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Vertrauensperson die Aufbuchung auf die thoska vornehmen darf. Nutzen Sie dafür gern das Beispielformular und wenden Sie sich an Ihr Informationszentrum des Studierendenwerks Thüringen (bzw. in Nordhausen an die Mitarbeiter der Abteilung Studentisches Wohnen, Herrn Fritsch oder Herrn Roloff). Eine Aufbuchung auf die thoska der Vertrauensperson ist nicht möglich.
Sollte das in Einzelfällen nicht möglich sein, verlängern wir für Sie die Frist. Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an: neun-euro-ticket-thoska[at]stw-thueringen.de. Schildern Sie darin kurz den Grund, warum Sie sowie eine Vertrauensperson bis Ende Oktober nicht vor Ort sein können. Geben Sie außerdem den Monat an, bis zu dem Ihnen eine Aufbuchung vor Ort wieder möglich sein wird. Geben Sie unbedingt auch Ihren Vor- und Nachname sowie Ihre Matrikelnummer an.