Medieninformation des Studierendenwerks Thüringen: Studienstarthilfe »StudiumThüringenPlus« bis 15. September beantragen
Die Studienstarthilfe darf ausschließlich für unmittelbar im Zusammenhang mit dem Studienbeginn stehende erforderliche Aufwendungen (z.B. Semesterbeitrag ohne Semesterticket, PC-Hard- und Software, Studienmaterialien, Studienliteratur, Sprachkurse oder Einführungsveranstaltungen vor Studienbeginn) verwendet werden. Die finanzielle Bedürftigkeit ist durch einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder bei nicht BAföG-berechtigten ausländischen Studienanfängerinnen und Studienanfängern durch eine Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nachzuweisen; bei der Prüfung der Bedürftigkeit dienen die einschlägigen Bestimmungen des BAföG als Orientierung.
Zudem richtet sich das Programm an «erstmalige Studierende«, d.h. dass bspw. Masterstudierenden und bereits vor dem Wintersemester immatrikulierten Studierenden die Studienstarthilfe nicht gewährt werden kann.
»Mit der Studienstarthilfe kann unterstützungsbedürftigen Erststudierenden bei der Aufnahme und Vorbereitung eines Studiums in Thüringen finanziell unter die Arme gegriffen werden, damit der Start in das Wintersemester 2022/23 so gut wie möglich gelingen kann«, sagt Sandro Nordmann, Abteilungsleiter Soziales im Studierendenwerk Thüringen.