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Die Unterzeichnung fand bei einem gemeinsamen Termin aller Hochschulpräsident*innen mit dem  Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, der Finanzministerin Katja Wolf, des Wissenschaftsministers Christian Tischner und Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Teichert statt. Foto: TMBWK / Jacob Schröter
Die Unterzeichnung fand bei einem gemeinsamen Termin aller Hochschulpräsident*innen mit dem Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, der Finanzministerin Katja Wolf, des Wissenschaftsministers Christian Tischner und Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Teichert statt. Foto: TMBWK / Jacob Schröter
Prof. Peter Benz (links) unterzeichnet gemeinsam mit Wissenschaftsminister Christian Tischner (rechts im Bild) die Rahmenvereinbarung V. Foto: TMBWK / Jacob Schröter
Prof. Peter Benz (links) unterzeichnet gemeinsam mit Wissenschaftsminister Christian Tischner (rechts im Bild) die Rahmenvereinbarung V. Foto: TMBWK / Jacob Schröter
Titel der Rahmenvereinbarung, die unter intensiver Einbindung der Thüringer Hochschulen verlängert und ist gültig bis Ende des Jahres 2026. Foto: TMBWK / Jacob Schröter
Die Rahmenvereinbarung wurde unter intensiver Einbindung der Thüringer Hochschulen verlängert und ist gültig bis Ende des Jahres 2026. Foto: TMBWK / Jacob Schröter
Erstellt: 10. Dezember 2025

Thüringer Landesregierung und Thüringer Hochschulpräsident*innen unterzeichnen Hochschulrahmenvereinbarung V

Am Mittwoch, 10. Dezember 2025, haben die Thüringer Landesregierung und die Thüringer Universitäten und Hochschulen gemeinsam die Hochschulrahmenvereinbarung V besiegelt, die den Hochschulen und Universitäten Planungssicherheit bis Ende 2026 gibt. Die feierliche Unterzeichnung fand bei einem Termin im Landtag statt.


Anlässlich der Unterzeichnung hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Medieninformation herausgegeben:

Erfurt, 10. Dezember 2025
Planungssicherheit und strategische Weichenstellung für Thüringens Wissenschaft

Der Freistaat Thüringen und seine zehn staatlichen Hochschulen haben heute im Thüringer Landtag die Vereinbarung zur Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V um ein Jahr bis Ende 2026 feierlich unterzeichnet. Die Verlängerungsvereinbarung schafft den Hochschulen in einer Phase demografischer und finanzieller Herausforderungen Stabilität, Kontinuität und Planungssicherheit für das kommende Jahr. Sie ermöglicht eine 3,5-Prozent-Steigerung der Landesmittel für 2026, mit der auch die überdurchschnittlich wachsenden Versorgungslasten abgedeckt werden können, und sichert damit die kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung in Forschung und Lehre.

Die Verlängerung des Vertragsrahmens war in enger Abstimmung mit den Hochschulen vereinbart worden, da für eine grundlegende Orientierung, Diskussion und Festlegung von Zielen für die Weiterentwicklung des Thüringer Hochschulsystems über das Jahr 2030 hinaus mehr Zeit benötigt wird. Dieses zwischengeschaltete Planjahr 2026 ermöglicht einen intensiven Abstimmungsprozess in Vorbereitung auf die kommende Rahmenvereinbarung VI.

Ministerpräsident Mario Voigt betonte die Bedeutung der Vereinbarung für Thüringen: »Unsere Hochschulen sind Zukunftsmagnet und Jungbrunnen für den gesamten Freistaat. Wir geben ihnen die zugesagte Verlässlichkeit und Planungssicherheit für 2026 und machen uns gemeinsam auf den weiteren Weg: Wir müssen die Sichtbarkeit unseres Wissenschaftsstandortes ausbauen, Synergien unter den Hochschulen verstärkt nutzen und die Basis für den Exzellenzwettbewerb legen. Die Verlängerung der Rahmenvereinbarung schafft die Zeit und das gemeinsame Verständnis, um jetzt die Grundpfeiler für ein leistungsfähiges Hochschulsystem über 2030 hinaus zu legen.«

Wissenschaftsminister Christian Tischner hob die strategische Ausrichtung und die konkreten Schritte hervor: »Wir gestalten die erforderliche strategische Neuorientierung der Hochschullandschaft in den kommenden Jahren nicht auf dem Rücken der Hochschulen, sondern gemeinsam mit ihnen und berücksichtigen dabei ihre fachlichen Schwerpunktsetzungen. Die Verlängerungsvereinbarung für 2026 wurde bewusst schlank gehalten, setzt aber klare inhaltliche Akzente für das Planjahr: Dazu gehören die Schritte zur Entwicklung des Hochschul-IT-Zentrums zu einem Systemhaus, die Erstellung einer Strategie zum Hochleistungsrechnen (HPC) und die stärkere Fokussierung der Lehrerbildung auf die tatsächlichen Bedarfe. Im Zuge der nun anstehenden inhaltlichen Arbeit an der Rahmenvereinbarung VI werden wir die Debatte über Profilbildung, Ausbau der Kooperationen und einen optimalen Ressourceneinsatz fundiert und vor allem gemeinsam führen.«

Neben dem anstehenden Abstimmungsprozess zur langfristigen strukturellen Gestaltung der Thüringer Hochschullandschaft stehen auch Themen wie Bürokratieabbau durch die Reduktion von Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten, die Verstärkung des Engagements zur Friedens- und Konfliktforschung sowie das klare Bekenntnis zur Unterstützung von Ausgründungen zur Stärkung von Transfer und Innovation mit im Fokus der kommenden Rahmenvereinbarung VI.

Die Verlängerungsvereinbarung tritt am 30. Dezember 2025 in Kraft. Die Verhandlungen zur Hochschulrahmenvereinbarung VI, die wieder auf eine Laufzeit bis mindestens 2030 angelegt ist, sollen zu Beginn des Planungsjahres 2026 starten.

Weitere Informationen unter:

https://bildung.thueringen.de/wissenschaft/hochschulentwicklung

Diese Medieninformation wurde veröffentlicht unter:
https://bildung.thueringen.de

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