Schutzfristen sichern den verantwortungsvollen Umgang mit Archivgut. Sie schützen personenbezogene Daten und gewährleisten, dass Unterlagen erst nach festgelegten Zeit zur Benutzung freigegeben werden. Grundlage hierbei bilden die Bestimmungen des Thüringer Archivgesetzes.
Gesetzliche Grundlage
Für die Nutzung von Archivgut gelten die Vorgaben des Thüringer Archivgesetzes (ThürArchivG) in seiner jeweils gültigen Fassung. Es regelt, wann Unterlagen allgemein zugänglich sind und wann sie zum Schutz personenbezogener Information gesperrt bleiben.
Dauer der Schutzfristen
Die Schutzfristen richten sich nach der Art der Unterlagen:
- Allgemeine Unterlagen: 30 Jahre nach Entstehung
- Personenbezogene Unterlagen: 10 Jahre nach Tod der betroffenen Person (bzw. 100 Jahre nach Geburt, wenn Todesjahr unbekannt)
- Besonders sensible Daten: 60 Jahre nach Entstehung
Diese Fristen dienen dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und vertraulichen Informationen.