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Bildungsfreistellung

Gemäß dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes (ThürBFG) (landresrecht.thueringen.de) haben Beschäftigte Anspruch darauf sich bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr freistellen zu lassen. Für Auszubildende beträgt der Anspruch drei Arbeitstage pro Kalenderjahr. Das Arbeitsentgelt wird an diesen Tagen weitergezahlt. Die Kosten für die Bildungsfreistellung tragen die Beschäftigten.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: www.bildungsfreistellung.de.

Wie kann ich eine Bildungsfreistellung beantragen?

Voraussetzungen für die Beantragung einer Bildungsfreistellung sind:

  1.  dass Sie seit mindestens sechs Monaten an der Bauhaus-Universität Weimar beschäftigt sind,
  2.  dass die Bildungsveranstaltung in Thüringen anerkannt ist: Liste der anerkannten Maßnahmen des   Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und
  3.  dass keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Möchten Sie eine Bildungsfreistellung beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Bildungsfreistellung (www.bildungsfreistellung.de) inkl. Stellungnahme Ihrer/Ihres fachlich Vorgesetzte*n (kann auf dem Antragsformular ergänzt werden)
  • Bescheinigung über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung (erhältlich beim Bildungsträger)
  • Beschreibung/weiterführende Informationen zu der Bildungsveranstaltung

Bitte reichen Sie den Antrag auf Bildungsfreistellung mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung ein, ansonsten gilt die Frist als versäumt (§6(1) ThürBfG)).

Für Rückfragen zur Bildungsfreistellung sowie der Umsetzung an unserer Universität stehen wir gern zur Verfügung.

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Kontakt

Referat Personalentwicklung & Gesundheitsmanagement

 

Petra Beyer 
Fortbildungsbeauftragte, Suchtbeauftragte,
BEM-Beauftragte, Inklusionsbeauftragte

Dezernat Personal
Belvederer Allee 6
99425 Weimar

Tel.: +49 (0) 36 43/58 22 15

petra.beyer[at]uni-weimar.de

Downloads

Antrag auf Bildungsfreistellung nach § 6 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) (www.bildungsfreistellung.de)

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