Ziel des BEM ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer*eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu versuchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Ein Bedarf an Leistungen zur Rehabilitation, die zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten dienen, soll frühzeitig erkannt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. Hierdurch soll der Arbeitsplatz der*des Beschäftigten langfristig erhalten bleiben.
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