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Freiwilligkeit

Für das BEM besteht der Grundsatz der Freiwilligkeit. Die Entscheidung, ob Beschäftigte die angebotene Hilfe annehmen möchten oder nicht, liegt ausschließlich bei ihnen. Denn die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ohne Ihr Einverständnis kein BEM durchgeführt werden darf. Auch besteht die Möglichkeit, eine bereits erteilte Einwilligungserklärung für die Zukunft zurückzunehmen. In dem Zusammenhang möchten wir Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass ohne Ihre Mitwirkungsbereitschaft eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsbetrieb nicht geschehen kann. Bitte nutzen Sie gemeinsam mit uns diese Chance.

Die Ablehnung eines BEM hat keine unmittelbaren Folgen und muss auch nicht begründet werden. Mittelbar kann Ihre Entscheidung jedoch Folgen haben. Wird Ihnen die Durchführung eines BEM angeboten, welches Sie ablehnen, können Sie sich bei möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht darauf berufen, dass kein BEM durchgeführt oder eine leidens- oder behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes nicht versucht wurde.

Das BEM ist eine Chance und kann zu Ihrer persönlichen Gesunderhaltung beitragen. Wird deutlich, dass betriebliche Umstände Ursache Ihrer Arbeitsunfähigkeit sind, kann diesen nachgegangen und somit einer möglicherweise chronisch werdenden Krankheit vorgebeugt werden. Durch Einleitung geeigneter Maßnahmen, die Ihre gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen, kann Ihnen auch künftig der Arbeitsplatz in der Bauhaus-Universität Weimar erhalten bleiben.

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