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Kontakt und Infos
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Infos für den Arbeitgeber

Anhebung der Vergütungssätze aufgrund Tarifeinigung - zum 1. April 2026

Das Präsidium hat folgende neue Stundenlöhne beschlossen:

  • 15,20 € für studentische Assistent*innen ohne Abschluss
  • 16,00 € für wissenschaftliche Assistent*innen mit Bachelor
  • 18,00 € für wissenschaftliche Assistent*innen mit Master

Die Anpassung sämtlicher laufender Arbeitsverträge erfolgt aktuell durch uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Sozialversicherung & Beschäftigungsumfang
Durch die neuen Sätze gelten bei einem 603-€-Job folgende monatliche Höchststunden für Versicherungsfreiheit:

  • 39 Std. (ohne Abschluss)
  • 37 Std. (Bachelor/FH-Diplom)
  • 33 Std. (Master)

Änderungen der Sozialversicherungspflicht sind möglich. Bei Überschreitung gelten ggf. volle Beiträge.

Wichtige Hinweise

  • Über 603 € monatlich: mögliche Auswirkungen auf Familienversicherung und BAföG
  • Anpassungen der Arbeitszeit sind per Änderungsvertrag möglich, Anträge per E-Mail an assistenten[at]uni-weimar.de 
  • Mehrere Jobs (auch außerhalb der BUW) werden zusammengerechnet
  • Kurzfristige Beschäftigungen (max. 3 Monate/70 Tage) bleiben versicherungsfrei

Arbeitszeit & Nachweise
Arbeitszeiten müssen dokumentiert und monatlich bei Frau Wachtelborn (luisa.wachtelborn[at]uni-weimar.de) eingereicht werden.

Weitere Infos und Formulare: siehe Website
 Bauhaus-Universität Weimar: Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte)
Kontakt: assistenten[at]uni-weimar.de

 

 

Kalkulationshilfe

Anhand der Kalkulationshilfe für den Arbeitgeber können Sie den Arbeitsumfang planen.

mehr

Checkliste

Nutzen Sie für die Vollständigkeit der Vertragsunterlagen die Checkliste (deutsch).

Die Ausfertigung in englischer Sprache können Sie unserer Website unter Downloads entnehmen.

mehr

Erläuterungen zu den begründeten Ausnahmefällen nach § 3 der Rahmendienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen der Assistent*innen (Hilfskräfte) nach § 95 ThürHG

a) Tätigkeit in Drittmittelprojekten in Abhängigkeit von der Projektplanung:
- keine haushaltsfinanzierten Verträge, nur Drittmittelprojekte
- übertragende Aufgaben aus jetziger Sicht, abgeschlossen bis…

b) Durchführung von Tutorien, die nicht konsekutiv in zwei aufeinander-folgenden Semestern stattfinden, sowie von mit diesen Tutorien verbundene Aufgaben (die Beschäftigungsdauer sollte hierbei sechs Monate betragen).
- nur für ein Semester (Sommer- oder Wintersemester)
- ggf. bis zum Ende der Vorlesungszeiten (jeweils 28.02. oder 31.07. eines Jahres)

c) Ausführung von einmaligen oder termingebundenen Aufgaben, Begründung für welche Aufgaben:
- haushaltsfinanzierte Projekte (z. B. Bauhaus.Module, Summaery)
- wissenschaftliche Vorbereitung von Veranstaltungen (keine überwiegenden organisatorischen Aufgaben)

d) in der Person des Assistenten liegende Gründe und Begründung:
- zum Beispiel: Praktikum, Auslandsaufenthalt, Exmatrikulation und Mehraufwand für Studium (Bachelorarbeit, ..)
- ursprünglicher angebotener Befristungszeitraum eintragen (min. ein Jahr)

e) Erreichen der Höchstbefristungsdauer nach § 6 WissZeitVG vor Ablauf von zwölf Monaten
- durch das Dezernat Personal zu prüfen

Eine beschreibbare PDF-Datei wird Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt, bitte nutzen Sie aktuell für die begründeten Ausnahmen die Word- oder PDF-Datei. 


Ausfüllhinweise für den Arbeitsvertrag für stud. und wiss. Assistent*innen im Lucom-Portal

Sie möchten einen Arbeitsvertrag für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen vorbereiten.

Hier gelangen Sie zum Handout für den Arbeitsantrag und weitere Informationen zum Arbeitsvertrag für stud. und wiss. Assistent*innen im Lucom-Portal.

Den direkten Zugang zum Lucom-Portal erhalten Sie hier. 

Handout Zeitnachweise (englisch)

Hier gelangen Sie zum Handout Zeitnachweise (uni-weimar.de).


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