In Anlehnung an die Mindestentgeltregelung für studentische Assistent*innen hat das Präsidium die Anhebung ab 1. April 2026 wie folgt beschlossen:
Die Anpassung sämtlicher laufender Arbeitsverträge erfolgt aktuell durch uns. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht:
Durch die Anhebung des Stundensatzes sind studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte) auf der Basis eines 603 € Jobs bis zu folgenden Beschäftigungsumfängen versicherungsfrei:
Es kann daher bei bereits bestehenden Verträgen ab 1. April 2026 zu Änderungen in der Sozialversicherungspflicht kommen. Studierende, die während eines Urlaubssemesters beschäftigt sind, und den maximalen Beschäftigungsumfang pro Monat überschreiten, werden in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig.
Darüber hinaus kann für Studierende mit einer monatlichen Bruttovergütung von mehr als 603 € die Familienkrankenversicherung erlöschen und auch der Bezug von BAföG entfallen. Sollte aus diesen Gründen eine Senkung des Stundenumfanges in Erwägung gezogen werden, so ist das mit einem Änderungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Anträge hierzu sind im Dezernat Personal per E-Mail (assistenten[at]uni-weimar.de) einzureichen!
Bitte beachten Sie:
Kurzfristige Beschäftigungen bleiben auch weiterhin für Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber unabhängig vom Stundenumfang sozialversicherungsfrei. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung seit ihrem Beginn von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt auf maximal 70 Arbeitstage befristet ist und die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen (auch außerhalb der Universität) werden im Laufe eines Kalenderjahres zusammengerechnet.
Sofern zeitgleich Beschäftigungsverhältnisse außerhalb der Universität bestehen, wird der Beschäftigungsumfang in Summe betrachtet, was bedeutet, dass die 603 € Grenze bereits mit einem geringeren Beschäftigungsumfang an der Bauhaus-Universität Weimar überschritten werden kann. Die oben genannten Grenzwerte sind in diesen Fällen keine verlässliche Größe.
Das entsprechende Stundenentgelt für studentische Assistent*innen (ohne Abschluss) steigt ein weiteres Mal auf mindestens 15,90 € ab Sommersemester 2027.
Hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeit gilt nach wie vor:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Zeitguthaben und Minderzeiten innerhalb der Vertragslaufzeit sind aufgrund der Gleitzeitregelung möglich, müssen aber am Ende des Vertrags insgesamt übereinstimmen.
Den zu verwendenden Zeiterfassungsbogen hierfür finden Sie im Download-Bereich auf unserer Internetseite in deutsch und englischer Sprache unter: Bauhaus-Universität Weimar: Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen (Hilfskräfte) (uni-weimar.de).
Die Zeitnachweise senden Sie bitte jeweils für jeden bestehenden Vertrag monatlich per E-Mail an Frau Wachtelborn, luisa.wachtelborn[at]uni-weimar.de.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden (assistenten[at]uni-weimar.de).
a) Tätigkeit in Drittmittelprojekten in Abhängigkeit von der Projektplanung:
- keine haushaltsfinanzierten Verträge, nur Drittmittelprojekte
- übertragende Aufgaben aus jetziger Sicht, abgeschlossen bis…
b) Durchführung von Tutorien, die nicht konsekutiv in zwei aufeinander-folgenden Semestern stattfinden, sowie von mit diesen Tutorien verbundene Aufgaben (die Beschäftigungsdauer sollte hierbei sechs Monate betragen).
- nur für ein Semester (Sommer- oder Wintersemester)
- ggf. bis zum Ende der Vorlesungszeiten (jeweils 28.02. oder 31.07. eines Jahres)
c) Ausführung von einmaligen oder termingebundenen Aufgaben, Begründung für welche Aufgaben:
- haushaltsfinanzierte Projekte (z. B. Bauhaus.Module, Summaery)
- wissenschaftliche Vorbereitung von Veranstaltungen (keine überwiegenden organisatorischen Aufgaben)
d) in der Person des Assistenten liegende Gründe und Begründung:
- zum Beispiel: Praktikum, Auslandsaufenthalt, Exmatrikulation und Mehraufwand für Studium (Bachelorarbeit, ..)
- ursprünglicher angebotener Befristungszeitraum eintragen (min. ein Jahr)
e) Erreichen der Höchstbefristungsdauer nach § 6 WissZeitVG vor Ablauf von zwölf Monaten
- durch das Dezernat Personal zu prüfen
Eine beschreibbare PDF-Datei wird Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt, bitte nutzen Sie aktuell für die begründeten Ausnahmen die Word- oder PDF-Datei.
Sie möchten einen Arbeitsvertrag für studentische und wissenschaftliche Assistent*innen vorbereiten.
Hier gelangen Sie zum Handout für den Arbeitsantrag und weitere Informationen zum Arbeitsvertrag für stud. und wiss. Assistent*innen im Lucom-Portal.
Den direkten Zugang zum Lucom-Portal erhalten Sie hier.
Hier gelangen Sie zum Handout Zeitnachweise (uni-weimar.de).
Changes from color to monochrome mode
contrast active
contrast not active
Changes the background color from white to black
Darkmode active
Darkmode not active
Elements in focus are visually enhanced by an black underlay, while the font is whitened
Feedback active
Feedback not active
Halts animations on the page
Animations active
Animations not active