Notfallfonds für Studierende und Promovierende

Die Bauhaus-Universität Weimar ist eine internationale Universität mit einem hohen Anteil an internationalen Studierenden und Promovierenden. Anlässlich des Krieges in der Ukraine hat der Freundeskreis einen Notfallfonds eingerichtet, mit dem Studierende und Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar unterstützt werden können, die aus Kriegs- und Krisengebieten kommen und durch die Situation in ihren Herkunftsländern in finanzielle Not geraten sind.
Auf Basis eines einfachen Online-Antrages für den Notfallfonds entscheidet ein gemeinsames Gremium der Bauhaus-Universität Weimar und des Freundeskreises innerhalb von kurzer Zeit, so dass die eingeworbenen Spenden die Studierenden und Promovierenden in Not direkt erreichen.



Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Studierende und Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar (Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis der Annahme durch die Graduierungskommission).

Was verstehen wir unter Krisengebieten?
Gefördert werden Studierende und Promovierende, die sich durch eine Krisensituation in ihren Herkunftsländern/Ländern, in denen sie vor ihrem Aufenthalt in Weimar ihren Lebensmittelpunkt hatten, in Not sind und die aus diesem Grund (zeitweise) keine finanzielle Unterstützung durch ihre Familie erhalten können.

Die Krisensituation kann beispielsweise durch Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung und Flucht oder durch schwere Naturkatastrophen ausgelöst worden sein. Als Krisengebiete werden in der Regel die Länder betrachtet, für die das Auswärtige Amt eine vollständige Reisewarnung ausgesprochen hat (Aktuelle Reisewarnungen - Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.de).

Was verstehen wir unter einem akuten Notfall?
Von einer akuten Notlage gehen wir aus, wenn es den Studierenden und Promovierenden nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, d.h. Miete, Lebensmittel, Krankenversicherungen, Medikamente u.ä. zu bezahlen (auch durch beschränkte Arbeitserlaubnis durch bestehenden Aufenthaltstitel (»zu Studienzwecken«)).
Chronische Erkrankungen und Beeinträchtigungen sowie bestehende Versorgungspflichten gegenüber anderen Familienmitgliedern werden besonders berücksichtigt.

Welche Formate gibt es?

1. Notfallunterstützung für 3 Monate, max. Höhe: 700 €/Monat

2. Notfallunterstützung für 6 Monate, max. Höhe 350 €/Monat

Studierende und Promovierende, die durch den Notfallfonds gefördert werden, können gleichzeitig arbeiten und Geld verdienen. Überschreiten Förderbetrag und Verdienst 1.000 €, wird die Differenz vom Förderbetrag abgezogen. 
Das bedeutet jeweils: 
Variante 1 - ein zusätzliches Einkommen von bis zu 300 € ist ohne Abzug von Fördersumme möglich. 
Variante 2 - ein zusätzliches Einkommen von bis zu 650 € ist ohne Abzug von Fördersumme möglich.

  • Studierende und Promovierende mit Kind(ern)/Familienmitgliedern vor Ort können zusätzlich pro Person 150 € erhalten, sofern für diese keine staatlichen Hilfen greifen. Bei akutem Mehrbedarf (z.B. Erkrankung, zusätzliche Familienmitglieder) können weitere Mittel beantragt werden.

Das Stipendium soll  Notlagen überbrücken, wenn keine anderen öffentlichen oder privaten Unterstützungsprogramme helfen. Die Möglichkeit, Kredite und Darlehen aufzunehmen, gilt nicht als Unterstützungsangebot in diesem Sinn.

Bitte beachten Sie, dass wir derzeit aufgrund der weltpolitischen Lage sehr viele Anträge erhalten und daher möglichst vielen Studierenden und Promovierenden in Not helfen möchten.

Sollte Ihr Unterstützungsbedarf wegfallen oder geringer werden, sind Sie aufgefordert, sich zu melden! 
Die Gelder können dann anderen Bedürftigen zugutekommen.