der Bauhaus-Universität Weimar e. V.

Finanzielle Hilfe für Studierende und Promovierende aus Krisengebieten und vom Krieg betroffenen Ländern

Die Bauhaus-Universität Weimar ist eine internationale Universität mit einem hohen Anteil an internationalen Studierenden und Promovierenden. Anlässlich des Kriegs in der Ukraine hat der Freundeskreis der Universität einen Notfallfonds eingerichtet, mit dem Studierende und Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar unterstützen werden können, die aus Kriegs- und Krisengebieten weltweit kommen und durch die Situation in ihren Herkunftsländern in finanzielle Not geraten sind. 

Anhand eines unkomplizierten Antrags (deutsch / english) entscheidet ein gemeinsames Gremium der Bauhaus-Universität Weimar und des Freundeskreises innerhalb von kurzer Zeit. So erreichen die eingeworbenen Spenden schnell und ohne großen Umweg die Studierenden und Promovierenden in Not. 


Informationen für Spender*innen

Spendenaufruf

In Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung und dem Dezernat Internationale Beziehungen ruft der Freundeskreis der Bauhaus-Universität Weimar e.V. zu Spenden auf.

Das Geld wird genutzt, um in Form von Einmalzahlungen oder Stipendien Studierende und Promovierende zu unterstützen, die aufgrund der Situation in ihren Herkunftsländern in finanzielle Not geraten sind.

Spendenkonto

  • Sparkasse Mittelthüringen IBAN: DE10 8205 1000 0350 0001 07

  • BIC: HELADEF1WEM

  • Verwendungszweck: Notfallfonds Krisengebiete

  • Ihre Spende wird allgemein für in Not geratene Studierende und Promovierende aus aktuellen Krisengebieten weltweit verwendet. Für Spenden bis zu einer Höhe bis 200 Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug, der Bareinzahlungsbeleg, der Überweisungsbeleg oder der Lastschrifteinzugsbeleg der Spende. Für Spenden ab einer Höhe von 200,01 Euro senden wir Ihnen sehr gern eine Spendenbescheinigung zu. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail mit Ihrer Anschrift und dem Betreff "Spendenbescheinigung".

Wir danken für Ihre Unterstützung!


Information für Studierende und Promovierende

Wer kann gefördert werden? 
Gefördert werden können Studierende und Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar (Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis der Annahme durch die Graduierungskommission). 

Was verstehen wir unter Krisengebieten? 

Gefördert werden Studierende und Promovierende, die sich durch eine Krisensituation in ihren Herkunftsländern bzw. in den Ländern, in denen sie vor ihrem Aufenthalt in Weimar ihren Lebensmittelpunkt hatten, in Not sind und die aus diesem Grund (zeitweise) keine finanzielle Unterstützung durch ihre Familie oder andere Institutionen erhalten können. Die Krisensituation kann beispielsweise durch Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung und Flucht oder durch schwere Naturkatastrophen ausgelöst worden sein. Als Krisengebieten werden die Länder betrachtet, für die das Auswärtige Amt eine vollständige Reisewarnung ausgesprochen hat (siehe Aktuelle Reisewarnungen - Auswärtiges Amt; auswaertiges-amt.de). In begründeten Einzelfällen können auch Personen gefördert werden, die von Krisen in Ländern betroffen sind, für die nur eine Teilreisewarnung ausgesprochen wurde. 

Was verstehen wir unter einem akuten Notfall? 

Von einer akuten Notlage gehen wir aus, wenn es den Studierenden und Promovierenden nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, d.h. Miete, Lebensmittel, Krankenversicherungen, Medikamente u.ä. zu bezahlen. Chronische Erkrankungen und Beeinträchtigungen sowie bestehende Versorgungspflichten gegenüber anderen Familienmitgliedern werden besonders berücksichtigt. 

Welche Formate gibt es? 

1. Notfallunterstützung zur Deckung von Kosten bei kurzfristigem Bedarf in akuten Notlagen, in denen keine anderen Hilfen greifen Einmalzahlung mit kurzer Laufzeit, Verlängerungen sind je nach Bedarf und bei Mittelverfügbarkeit möglich, die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem akuten beantragten Bedarf 
2. Stipendium für die Grundfinanzierung von 3 oder 6 Monaten monatliche Zahlung, ausgerichtet am Bafög-Satz (870 €) Einkünfte aus regelmäßigen Nebenjobs werden von dem Betrag abgezogen. 

Studierende und Promovierende mit Kind(ern)/Familienmitgliedern vor Ort können zusätzlich pro Person 150 € erhalten, sofern für diese keine staatlichen Hilfen greifen. 


Das Stipendium soll länger andauernde Notlagen überbrücken, wenn keine anderen öffentlichen oder privaten Unterstützungsprogramme helfen. (Die Möglichkeit Kredite und Darlehen aufzunehmen, gelten nicht als Unterstützungsangebote in diesem Sinn). Sollte sich der Unterstützungsbedarf im Bewilligungszeitraum reduzieren oder wegfallen, sind die Geförderten aufgefordert, sich zu melden. Die Gelder können dann anderen Bedürftigen zugutekommen.

Über den Notfallfonds hinaus vergibt die Bauhaus-Universität Weimar eine Vielzahl weiter Stipendien und Fonds. Informationen zu den Stipendien und Förderungen finden Sie hier: https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/forschung-und-kunst/wissenschaftlicher-nachwuchs/stipendien-und-foerderung/