Beurlaubung & Rückerstattung
Die Möglichkeit zur Beurlaubung während des Auslandssemesters ist abhängig von Ihrer Studiengangsordnung.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Fachstudienberatung oder Ihr Prüfungsamt, um herauszufinden, ob Sie sich für Ihr Auslandsstudium beurlauben lassen dürfen.
Falls Sie nicht beurlaubt werden (können), müssen Sie in jedem Fall fristgerecht den Semesterbeitrag zahlen, um eingeschrieben zu bleiben und im Ausland Leistungen erbringen zu dürfen, die Ihnen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden können.
Egal, ob Sie sich gemäß Ihrer Studienordnung für ein Auslandssemester beurlauben lassen können oder nicht: Sie können sich Ihren Semesterbeitrag zurückerstatten lassen.
Die Abwicklung und Beantragung der Rückerstattung wird über das Studierendenwerk Thüringen abgewickelt.
An dieser Stelle schon mal ein wichtiger Hinweis des Studierendenwerkes, der gerne überlesen wird:
“Studierende, die Ihr Deutschlandsemesterticket abgerufen haben, sind von der Rückerstattung des Semesterbeitrags ausgeschlossen.”
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