Kurzzeitprogramme (BIPs)

Das verbirgt sich hinter BIPs
Blended Intensive Programmes (kurz: BIPs) sind Kurse, die aus einer virtueller Phase und einem kurzen Aufenthalt im europäischen Ausland (mind. 5 - max. 30 Tage) bestehen. Studierende der Bauhaus-Universität können für Ihre Teilnahme an einem BIP ein ERASMUS Stipendium beantragen.
An einem BIP nehmen mindestens 15 Studierende von mindestens drei verschiedenen Universitäten aus mindestens drei verschiedenen Ländern teil.
Die Teilnahme an einem (oder mehreren) BIP ermöglicht Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar innerhalb kurzer Zeit internationale Erfahrungen zu sammeln, eine andere Universität, sowie andere Lehr- und Lernkulturen kennenzulernen.
Unter diesen Voraussetzungen können Sie an einem BIP teilnehmen
So finden Sie ein BIP
BIPs können in verschiedenen Formaten stattfinden (z.B. als Lehrveranstaltung, Spring School usw.). Sollte eine Partneruniversität BIPs anbieten, finden Sie eine Übersicht auf der Webseite dieser Universität. Leider gibt es bisher kein zentrales Portal, in dem man nach BIPs suchen kann.
Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für BIP Aufenthalte zusätzlich folgende Förderungen ("Top-Ups") erhalten. Die Erläuterungen zu den Förderbedingungen finden Sie unten.
Top-Ups | |
---|---|
Top-Up für "Green Travel" | 50 Euro (einmalig) + bis zu 4 Reisetage extra |
Social Top-Up für "erwerbstätige Studierende" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "Erstakademiker*innen" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "Studierende mit Kind(ern)" | 100 Euro (einmalig) |
Social Top-Up für "Behinderung od. chronische Erkrankung" | 100 Euro (einmalig) |
Die Beantragung der "Top-Ups" erfolgt im Formular Ihres Antrags auf ERASMUS Förderung.
Weitere Informationen erhalten Sie, nachdem Sie die Annahmebestätigung von der Partneruniversität zur Teilnahme am BIP (z.B. Letter of Acceptance) im International Office eingereicht haben. Bitte lesen Sie sich dazu auch die BIP Checkliste(n) durch.
Mit Ihrer Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Überprüfung vorzulegen (nur auf Anfrage). |
1. Top-Up für „Green Travel“
Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):
Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro.
Studierende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise zur Partneruniversität benötigen (im Vergleich zur Reisezeit mit einem nicht-nachhaltigen Verkehrsmitteln wie z.B. Flugzeug), können eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen beantragen.
Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Prüfung einzureichen.
2. Social Top-Up für Erstakademiker:innen
Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:
Bei zwei Elternteilen: | Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden. |
Bei einem Elternteil: | Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden. |
Akademischer Abschluss: | Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss. |
3. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeit/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.
Es gelten folgende Bedingungen:
Tätigkeitszeitraum: | Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.
|
NETTOverdienst (mind.): | mind. 450 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
NETTOverdienst (max.): | max. 850 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
Weiterführung der Tätigkeit/en: | Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können; als Weiterführung zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub. Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung (der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden). |
4. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Falls die Social Top-UP Förderung von 250 Euro / Monat nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für den Auslandsaufenthalt mit Kind/ern zu decken, können Studierende mithilfe des International Office einen „Langantrag“ stellen. Dieser Antrag erfordert die Erstellung einer detaillierten (Mehr-)Kostenübersicht, auf deren Basis zusätzliche Fördermittel genehmigt werden können.
Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
5. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten „Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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