ERASMUS für EUPS Studierende
Liebe EUPS Studierende der Bauhaus-Universität Weimar,
wir freuen uns, Ihnen ab dem WiSe 2026/27 die Möglichkeit zu geben, eine ERASMUS Förderung für die ersten 6 Monate Ihres Aufenthalts an der BTH zu erhalten.
Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen aufmerksam durch und folgen den beschriebenen Schritten.
ERASMUS STIPENDIUM
Bitte beachten Sie, dass das International Office nur Ihr Ansprechpartner für Fragen ist, die Ihr ERASMUS Stipendium betreffen: outgoing[at]uni-weimar.de
FACHLICHE FRAGEN
Für alle fachlichen Fragen zum Studium (inkl. Erstellung Learning Agreements) ist das IfEU zuständig:
elodie.vittu[at]uni-weimar.de
Die finanzielle Förderung von ERASMUS Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt.
| Förderhöhe | 600 EUR / Monat |
| max. Förderdauer | 6 Monate (1. Sept - 28. Feb) |
| max. Fördersumme (inkl. Social Top-Up*) | 5.100 Euro |
| min. Fördersumme (exkl. Social Top-Up) | 3.600 Euro |
| zusätzlich seit WiSe 2025/26: | |
| Reisekostenförderung für grünes Reisen | 417 Euro |
| Reisekostenförderung für standard Reisen | 309 Euro |
*Studierende, die über ERASMUS gefördert werden, können Social Top-Ups beantragen. Hier finden Sie die dazugehörige Übersicht und die Förderkriterien.
EUPS Studierende können immer zum Wintersemester eine ERASMUS Förderung für 6 Monate (01. Sept bis 28. Feb) beantragen.
Dafür müssen Sie sich zunächst im "Portal für Ihr Auslandsstudium" registrieren und den dort hinterlegten online Antrag auf ERASMUS Förderung für EUPS Studierende ausfüllen.
| Beantragungsdeadline |
|---|
| vom 15. Juni bis 15. Juli über das "Portal für Ihr Auslandsstudium" (siehe Link auf der rechten Seite) |
Bitte beachten: Wenn Sie Ihren Antrag auf das ERASMUS-Stipendium nicht fristgerecht einreichen, erhalten Sie kein ERASMUS-Stipendium.
EUPS Studierende, die fristgerecht ein ERASMUS Stipendium beantragt haben, müssen für die Zeit Ihres ERASMUS Förderzeitraums ein "Learning Agreement" erstellen. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem festgelegt ist, welche Kurse der*die Student*in während der Zeit der ERASMUS-Förderung belegen wird.
Die Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem*der Student*in, Ihrer fachlichen Ansprechperson am IfEU (elodie.vittu@uni-weimar.de) und einer fachlichen Ansprechperson an der BTH.
Bitte reichen Sie Ihre ERASMUS Dokumente mit der folgenden Nomenklatur ein:
| [DOK] Titel des Dokuments (z.B. [DOK] Learning Agreement) an: outgoing[at]uni-weimar.de |
Für die administrative Abwicklung Ihres ERASMUS Stipendiums ist lediglich der Zeitraum relevant, in dem Sie eine ERASMUS Förderung erhalten.
LEARNING AGREEMENT
In das Dokument „Learning Agreement" darf nur die Kurse beinhalten, die Sie während der Zeit der ERASMUS Förderung besuchen werden. Unter Umständen müssen Sie das auch Ihren Ansprechpersonen in Frankreich noch einmal erklären. Für die Erstellung des "Learning Agreement" wenden Sie sich bitte an den:die Koordinator:in Ihres EUPS Studiengangs.
CONFIRMATION OF STAY
Damit Sie eine Förderung erhalten können, muss Ihr Aufenthalt an der BTH als in sich abgeschlossene Mobilität behandelt werden, auch wenn Sie länger in Frankreich studieren werden.
Wundern Sie sich deshalb bitte nicht, warum Sie das Dokument „Confirmation of Stay“ einreichen müssen, auf dem das Enddatum Ihres Aufenthalts durch die BTH bestätigt wird - hier geht es lediglich um das Ende Ihres ERASMUS Aufenthalts. Unter Umständen müssen Sie das auch Ihren Ansprechpersonen in Schweden noch einmal erklären.
TRANSCRIPT OF RECORDS
Das Dokument "Transcript of Records" darf ebenfalls nur die Kurse enthalten, die Sie während des ERASMUS geförderten Semesters in Karlskrona belegt haben. Dieses Dokument wird durch die BTH erstellt, ggf. müssen Sie die Erstellung beantragen.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.
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