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ERASMUS Studium KA131 (Europa)

ERASMUS für ein Auslandsstudium in Europa (KA131)

Alle Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar, die sich erfolgreich um einen Studienplatz an einer unserer europäischen Partnerhochschule beworben haben, können ein ERASMUS-Stipendium erhalten

Einzige Voraussetzungen sind die Erfüllung der allgemeinen Förderkriterien, sowie die fristgerechte und vollständige Einreichung des ERASMUS-Antrags. 

Allgemeine Rahmenbedingungen
Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte:2 Monate
Höchstförderdauer:12 Monate pro Studienzyklus
(d.h. Bachelor od. Master)
Fördervoraussetzungen
  • Studierendenstatus an der Bauhaus-Universität Weimar
  • Gastuniversität hat einen ERASMUS-Partnerschaftsvertrag mit der Bauhaus-Universität Weimar

ERASMUS Antrag Deadlines

für Auslandsaufenthalte mit Start zwischen August und November:15. Juni bis 15. Juli
über das
"Portal für Ihr Auslandsstudium"
für Auslandsaufenthalte mit Start zwischen Januar und April:01. Okt bis 30. Nov 
über das 
"Portal für Ihr Auslandsstudium"

Monatliche Förderung (Stand: 23.01.2024)

Die finanzielle Förderung von ERASMUS Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt. Die folgenden Fördersätze dienen daher der Orientierung.

GastlandFörderung 
Ländergruppe 1Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich*600 €/
Monat
Ländergruppe 2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern540 €/
Monat
Ländergruppe 3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540 €/
Monat

* Studierende, die ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich absolvieren werden, können (nach aktuellen Stand: Feb 2024) trotz des Brexits ein ERASMUS Stipendium erhalten


Fahrtkostenförderung

Ab dem akademischen Jahr 2025/26 erhalten Studierende eine Fahrtkostenförderung.
Die Fahrtkostenförderung wird durch das International Office auf Basis des Entfernungsrechners der EU Kommission ermittelt. Die Höhe der Förderung ist ist abhängig von der Entfernung zur Partneruniversität und ob Sie "grün"* reisen werden. 

EntfernungStandardreiseGrünes Reisen*
10 - 99 km28 Euro56 Euro
100 - 499 km211 Euro285 Euro
500 - 1999 km309 Euro417 Euro
2000 - 2999 km395 Euro535 Euro
3000 - 3999 km580 Euro785 Euro
4000 - 7999 km1.188 Euro1.188 Euro
> 8000 km 1.735 Euro1.735 Euro

*Was bedeutet "Grünes Reisen"?

Wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem oder mehreren der folgenden, vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisedistanz), gilt die Reise als "grün":

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • zu Fuß
  • ...

Wenn Sie Ihre ERASMUS Förderung mit "grünem Reisen" beantragen, verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An-/Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der Bauhaus-Universität Weimar zur Prüfung einzureichen. 


Zusatzförderung - Social Top-Ups

Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können zusätzlich eines der folgenden "Social Top-Ups" beantragen:

Social Top-UpLangzeitaufenthalte
(min 2 Monate)
Kurzzeitaufenthalte
(min 5 Tage)
Social Top-Up
"Erstakademiker*innen"
250 Euro / Monat100 Euro / einmalig
Social Top-Up
"erwerbstätige Studierende"
250 Euro / Monat100 Euro / einmalig
Social Top-Up 
"Studierende mit Behinderung"
250 Euro / Monat100 Euro / einmalig
Social Top-Up
"Studierende mit chronischer Erkrankung"
250 Euro / Monat100 Euro / einmalig
Social Top-Up 
"Studierende mit Kind/ern"
250 Euro / Monat100 Euro / einmalig

* Einige Social Top-Ups werden nach einem > Erlass des Bundes vom 08. Mai 2024 auf das Auslands-BAföG angerechnet.
 

> Informationen zur Beantragung von und den Förderkriterien für Social Top-Ups und Green Travel Top-Up.

Einzureichende Pflichtdokumente im ERASMUS Programm

Die Auszahlung des ERASMUS-Stipendiums erfolgt in 2 Raten.

Die Auszahlungen können erst veranlasst werden, wenn alle einzureichenden Pflichtdokumente vorliegen und Teilnahmen durchgeführt wurden.

Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen

Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 1. Rate
(70% des Stipendiums)
1.unterzeichnetes "Grant Agreement" und (falls Top-Ups beantragt wurden) unterzeichnete "Ehrenwörtliche Erklärung" via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
2.Annahmebestätigung der Partneruniversität (z.B. „Letter of Acceptance“) via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
3.Aktuelle „Immatrikulationsbescheinigung der Bauhaus-Universität Weimar“, die das Startdatum Ihrer Mobilität abdeckt via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 2. Rate
(30% des Stipendiums)
1."Confirmation of Arrival"via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
2.„Online Learning Agreement (before mobility)“ via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
3.ggf. „Learning Agreement (during mobility)“
falls sich Änderungen zum ursprünglichen „Learning Agreement before mobility“ ergeben
via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
4.„Learning Agreement (after mobility)“ ODER „Transcript of Records“ via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
5.„Confirmation of Departure“ via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
6.ggf. „Immabescheinigung der Bauhaus-Universität“
falls das Enddatum nicht von der vorherigen Immabescheinigung abgedeckt wird
via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de
7.„Persönlicher Erfahrungsbericht“ für das International Office der Bauhaus-Universität via "Portal für Ihr Auslandsstudium"
8.Teilnahme am „OLS Sprachtest“
(sofern technisch möglich)
Nachweis muss nicht eingereicht werden
9.Einreichung des „EU Survey“ via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de

Hinweise zur Fördersumme im ERASMUS Programm

Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.

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  • Vorbereitung Auslandsstudium
  • Verlängerung Auslandsstudium
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>>> zum Antragsportal

>>> zur Checkliste für das Auslandsstudium


>>> ERASMUS für EMK Studierende

Beratung

Evelyn Beyer
Koordination Auslandsstudium

Campus.Office Gebäude
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar

1. Stock, Raum 112
Tel.: +49 (0) 36 43/58 23 62

evelyn.beyer[at]uni-weimar.de 

Beratungszeiten 
Di & Do: 10-13 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Assistenz

Einreichung Dokumente und allgemeine Anfragen:

für Studierende der Bauhaus-Universität Weimar:
outgoing[at]uni-weimar.de

für Austauschstudierende aus dem Ausland:
incoming[at]uni-weimar.de

Insta: @win_bauhaus_uni

 

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