Leitfaden Masterarbeit

1. Thema

Die Studienprogramme „Europäische Urbanistik“ (EU) und „Integrated International Urban Studies“ (IIUS) bieten aufgrund ihrer Fächervielfalt den Studierenden die Möglichkeit, ihre bisherige fachliche Ausbildung interdisziplinär zu erweitern. Im Rahmen dieser Programme können die Studierenden neue, ungewöhnliche Fragestellungen aufwerfen und im Zusammenhang eines oder mehrerer der vier Lehrgebiete - Städtebau, Projektentwicklung, Stadtsoziologie und Raumplanung - als Masterprojekt bearbeiten.

Gemäß § 9 Abs. 2 der Prüfungsordnung kann die Masterarbeit sowohl in Form einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit, als auch in Form eines kommentierten Entwurfs erbracht werden. Die Studierenden können also entsprechend der Ziele, die sie mit dem Masterstudium verfolgen, die für sie angemessene Form der Abschlussarbeit frei wählen.

2. Themenfindung
Eine frühzeitige Themenorientierung im ersten und zweiten Semester ist sehr empfehlenswert. Das Thema kann beispielsweise im Zusammenhang mit einem der in den Seminaren, Vorlesungen und Projekten behandelten Problemfeldern stehen.

Die Lehrenden der Studienprogramme EU und IIUS unterstützen und beraten die Studierenden bei der Themenfindung.

Nach § 2 Abs. 3 der Studienordnung kann die Abschlussarbeit thematisch und inhaltlich auch der Vorbereitung eines Promotionsvorhabens dienen. Beachten Sie für diesen Fall das Gliederungsschema für Exposés zur Master-Abschlussarbeit / Dissertation am Schluss dieses Leitfadens.

3. Betreuung
Die Masterarbeit wird von zwei Gutachtern betreut. Der Erstgutachter muss ein Professor des Instituts für Europäische Urbanistik sein. 
Die Studierenden haben jeweils Anspruch auf drei Konsultationen beim Erstgutachter. Beim ersten Treffen soll ein Exposé vorgelegt werden, nach weiteren 6 Wochen die vollständige Gliederung, der letzte Termin sollte individuell - je nach Bedarf - abgestimmt werden.

4. Formale Kriterien

Wissenschaftliche Arbeit

Die formalen Kriterien der Masterarbeit in Form einer wissenschaftlichen Arbeit richten sich nach den in zahlreichen Büchern vorgegebenen Empfehlungen für die Anfertigung von wissenschaftlichen Seminar- und Abschlussarbeiten. Folgende Punkte dienen lediglich als grobe Richtschnur:

Notwendige Bestandteile einer Arbeit sind Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Text (Einleitung, Hauptteil, Schluss), Literatur- und Quellenverzeichnis. Mögliche Bestandteile sind Anlagen wie Karten und Grafiken, Statistiken sowie Register aller Art.

Das Inhaltsverzeichnis ist in seinem wesentlichsten Teil mit der Gliederung der Arbeit identisch. Es verdeutlicht die Konzeption der Arbeit (‘roter Faden’), die Relevanz der Einzelabschnitte für das gestellte Thema und grob umrissen den Inhalt der Einzelabschnitte.

In der Einleitung des Textes erklärt der Verfasser, wie er das Thema versteht und welche Fragestellung er daraus ableitet (Themenanalyse), warum er welche Abgrenzungen des Themas vorgenommen hat (Themenabgrenzung) und welche Konzeptionen er seiner Abhandlung des Themas zugrunde legt (Entwicklung der Konzeption).

Die Anforderungen, die an den Hauptteil einer wissenschaftlichen Arbeit gestellt werden, umfassen:

• die themengerechte Setzung der Schwerpunkte
• Klarheit und Logik in der Abfolge der Abschnitte und in der Argumentation
• sachliche und umfangmäßige Ausgewogenheit der Problemkomplexe und der Einzelabschnitte
• Relevanz, Eindeutigkeit und differenzierte Formulierung der Aussagen, eine solide, d. h. über Belege und/oder argumentativ abgesicherte Qualität der Aussagen
• Kennzeichnung der Eigenbestandteile, d. h. der Behauptungen und Beurteilungen des Verfassers
• Offenlegung der jeweiligen Prämissen bei sachlichen Analysen, theoretischen Überlegungen oder der Einführung bzw. Anwendung von Modellen
• korrekte und eindeutige Verwendung von Begriffen sowie
• Einarbeitung und sinnvolle Einbeziehung (Zitate) der wesentlichen Literatur.

Im Schluss greift der Verfasser die in der Einleitung aufgeworfenen Fragen auf und fasst die Ergebnisse seiner Arbeit zusammen. Dies geschieht, indem das Schlusskapitel einen sachlichen, zeitlichen oder entwicklungsmäßigen Ausblick gibt, auf Nebenaspekte des gestellten Themas und die neuen Fragen, die sich ergeben haben, verweist. Der Schluss sollte keine wesentlichen, in der Arbeit vorher nicht aufgeführten Gedanken oder Aussagen zum Thema enthalten.

Das Literaturverzeichnis beinhaltet die gesamte für die jeweilige Arbeit tatsächlich benutzte Literatur. In dieser Form liefert das Literaturverzeichnis den Nachweis darüber, in welchem Umfang der Verfasser auf diesem Gebiet Überblick gewonnen hat.

Kommentierter Entwurf

Eine identitätsprägende Eigenschaft der postgradualen Studienprogramme EU und IIUS ist das Bemühen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten einerseits und konzeptionelles Gestalten andererseits zu verknüpfen. Information und Imagination sind also zwei Seiten einer Medaille.

Im Mittelpunkt einer städtebaulichen Masterarbeit steht die Auseinandersetzung mit einer räumlich-funktionalen, räumlich-gestalterischen Aufgabenstellung. Ziel ist der “kommentierte Entwurf”. Thema, Ort und räumliche Abgrenzung der Masterarbeit sind vom Verfasser in Abstimmung mit den betreuenden Professoren festzulegen. Eine Gruppenarbeit ist möglich, wenn gewährleistet ist, dass die individuelle Leistung objektiv erkennbar nachgewiesen werden kann.

Der Ablauf einer Masterarbeit mit städtebaulicher Schwerpunktsetzung sollte sich an den Erfahrungen der planerischen Praxis orientieren. Folgende Schritte werden vorgeschlagen:

1. Anlass und Zielsetzung des Vorhabens
• Abgrenzung der Aufgabe
• Entwicklung einer eigenen, individuellen Fragestellung (interessant; zeittypische Problematik; Beitrag zu einem aktuellen Diskurs; z. B. ‚Center‘/New Urbanism...)

2. Analyse ‚survey before plan‘
• Sammlung von Informationen und Daten
• Eingrenzung der Analysefelder nach Vorgabe der Zielsetzung
• Sammlung und Darstellung der Vorgaben Dritter (z. B. Flächennutzungsplan)

3. Bewertung der Bestandsaufnahme
• aus Punkt 1 + 2 resultieren Maßstäbe zur Bewertung des analysierten Materials
• Differenzierung nach räumlichen, funktionalen, sozialen ... Kriterien (z. B. Nutzer, Investor, Bürger, Kommune...)

4. Szenarien
• Bündelung von erkannten Trends und Entwicklung konzeptioneller Ideen in Form von ‚was wäre wenn‘-Szenarien. 2 – 3 Alternativen denkbarer Zukunft in textlicher und grafischer Form

5. Leitbild
• Formulierung eines Leitbildes, das die angestrebten Qualitäten eines Planungsziels anschaulich vermittelt. Das Leitbild verpflichtet alle an der Stadt-, Projekt- oder Bauentwicklung beteiligten Akteure auf konsensfähige Werte. Beispiel: das ‚Buch von Qualität‘ im niederländischen Städtebau oder das ‚Planwerk‘ Berlin.

6. Strukturkonzept
• Das Strukturkonzept differenziert und konkretisiert die Aussagen des Leitbildes. Darstellung in ‚Layern‘: Raumstruktur/Landschaft/Infrastruktur/Sozialstruktur etc.

7. Rahmenplan
• Der Rahmenplan stellt die letzte Stufe der städtebaulichen Planung vor der Bebauungsplanung bzw. dem Projektentwurf dar. Im Rahmenplan werden städtebauliche Zielsetzungen architektonisch konkret.

Bemerkung

Im Laufe eines Entwurfsprozesses lassen sich ‚Information & Imagination‘ nicht voneinander trennen. Wissenschaftliches Denken, das auf objektiv nachprüfbare Erkenntnis zielt und das ‚Erfinden von Bildern‘ im städtebaulichen Entwurf gehen ein Wechselspiel miteinander ein. So wird der wissenschaftliche Charakter in der Analysephase größer sein, als in der Phase der Leitbilddiskussion. Ratsam ist es, quantifizierbare, objektivierbare Information als notwendigen Anteil imaginativer, simulierter Wirklichkeit in der städtebaulichen Masterarbeit kenntlich zu machen: der kommentierte Entwurf soll den Verfasser als wissenschaftlich gebildeten "Experten für den Raum" ausweisen. Die interdisziplinäre Komponente der Europäischen Urbanistik muss sich in der Darstellung der Masterarbeit als integrierte Text-Plan-Form ausdrücken!

5. Organisatorisches
Die Bestimmungen über die Masterarbeit (Zulassung zur Masterprüfung, Meldetermine, Annahme und Bewertung der Masterarbeit etc.) sind detailliert in der Prüfungsordnung festgehalten. Es wird den Studierenden daher empfohlen, die Prüfungsordnung bzw. die entsprechenden Aushänge am schwarzen Brett im Institut für Europäische Urbanistik genau zu lesen. Der jeweils aktuelle Ablaufplan für das Master-Verfahren kann zudem auf den Internetseiten des Instituts heruntergeladen werden.

Formal erfolgt die Ausgabe des Themas der Masterarbeit über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Die formale Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt drei Monate. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss gem. § 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um höchstens drei Monate verlängern.

6. Arbeitsprogramm
Bei Exposés zur Master-Abschlussarbeit sollten die folgenden Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:

• Thema der Arbeit
• Begründung der Themenwahl (persönliche Motivation)
• Typus der Arbeit (kommentierter Entwurf / wissenschaftliche Abschlussarbeit und/oder empirische Feldstudie und/oder Text- bzw. Entwurfsanalyse usw.)
• Fragestellung, evtl. Erkenntnisinteresse und methodischer Ansatz
• Untersuchungsgegenstand & Materialbasis
• Voraussetzungen und eigene Vorarbeiten
• Stand der Forschung und Forschungsdefizite bzw. Einordnung der Thematik in die wissenschaftliche Diskussion
• Wissenschaftliche und praktische Bedeutung der Arbeit
• Arbeits- und Zeitplan

Das Masterkolloquium im vierten Semester bietet Gelegenheit, die gewählten Themen der Masterarbeit vorzustellen, zu diskutieren, zu überarbeiten und zu qualifizieren.

Das Lehrteam der ‘Europäischen Urbanistik’ wünscht viel Erfolg bei der Masterarbeit.