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24. April: Info-Mail des Präsidiums an alle Beschäftigten zu den Regelungen ab 4. Mai

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst möchten wir uns bei Ihnen allen für die Unterstützung und Mithilfe in den letzten Wochen herzlich bedanken. 

Im März hatten wir Sie per E-Mail darüber informiert, dass die Gebäude für den Publikumsverkehr geschlossen sind und nach Möglichkeit im Home-Office gearbeitet werden soll. Seitdem befinden wir uns in einem „begegnungsarmen Betrieb“ (s. Mailings vom 13.03.2020 bzw. 16.03.2020).

Am 4. Mai werden wir nun mit einem digitalen Vorlesungsstart in einen – reduzierten – Normalbetrieb einsteigen. Das bedeutet zunächst für die kommenden beiden Wochen: Die Gebäude bleiben für den Publikumsverkehr wie bisher geschlossen, wir arbeiten weiter begegnungsarm. Nur für den Ausleihbetrieb der Universitätsbibliothek gelten seit dem 22. April gesonderte Regelungen. Sämtliche Dienstreisen (In- und Ausland) sind weiterhin grundsätzlich eingestellt. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Corona-Webseite sowie den entsprechenden FAQs.

Wir möchten Sie rechtzeitig informieren, wie ein reduzierter Normalbetrieb ab dem 4. Mai 2020 ausgestaltet werden kann, selbstverständlich abhängig von den Regelungen des Landes und der Stadt Weimar. 

Ablauf des Sommersemesters

Die Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 beginnt (digital) am 4. Mai und endet am 24. Juli. Danach schließt sich – je nach Fakultät – eine maximal dreiwöchige Prüfungsphase an. In begründeten Einzelfällen können von Studiengangleitern und -innen abweichende Regelungen vereinbart werden. Die Summaery wird diesmal voraussichtlich am 30. Juli digital eröffnet.

Home-Office und Präsenz 

Zur Vorbereitung des Lehrbetriebs und zur schrittweisen Rückkehr zum Normalbetrieb kann ab dem 4. Mai unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen sowie der Abstandsregeln der Präsenzbetrieb im notwendigen Umfang wieder aufgenommen werden. Beschäftigte in wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereichen können in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten zur Erledigung von Präsenzaufgaben beschränkt auf das erforderliche Ausmaß aus dem Home-Office an den Arbeitsplatz in der Universität zurückkehren. Dies trifft besonders auf Beschäftigte zu, die ihren Aufgaben im Home-Office nicht oder nur sehr eingeschränkt nachkommen können. 

Die hierbei einzuhaltenden Maßnahmen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen haben wir für Sie unter folgendem Link zusammengefasst. https://www.uni-weimar.de/fileadmin/user/uni/zentrale_einrichtungen/sicherheitsmgmt/Coronavirus_2020/Infektions-Schutzmassnahmen.pdf

Die Belange von Beschäftigten, die aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen Kinder oder nahe Angehörige betreuen müssen bzw. aufgrund mangelnder öffentlicher Verkehrsmittel eingeschränkt sind, sind dabei zu berücksichtigen. Von den jeweiligen betrieblichen Ausbildungsstationen ist im Einzelfall abzuwägen, in welchem Umfang Ausbildung in Präsenz vor Ort wieder möglich ist. Beim Einhalten der Abstandsregeln besteht in den Gebäuden der Universität keine Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Home-Office-Regelungen zur Aufgabenerledigung und Erreichbarkeit sind weiterhin mit den Vorgesetzten abzustimmen. Weiterführende Informationen und Regelungen zum Home-Office entnehmen Sie bitte den entsprechenden FAQs „Welche Regelungen gelten seit dem 16. März 2020 (Rundmail des Präsidiums an alle Beschäftigten) für den Umgang mit Home-Office? (24.03.2020)“.

Dienstreisen

Dienstreisen ins Ausland werden bis auf weiteres generell nicht genehmigt. 

Inlandsdienstreisen sind weiterhin nur im Falle einer sehr hohen Notwendigkeit möglich. Eine Dienstreise im Inland ist dann in Eigenverantwortung der Reisenden und des Vorgesetzten durchzuführen. Alternativen wie Videokonferenzen etc. sind grundsätzlich vorzuziehen. Achten Sie bei der Buchung bitte auf die Stornierbarkeit. Falls eine Stornierung nicht möglich ist, sind kurzfristige Buchungen zu bevorzugen.

Zugänglichkeit von Gebäuden

Die Gebäude der Universität bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Einzelne interne und notwendige Veranstaltungen in Präsenz, insbesondere die Abnahme von Prüfungen, ebenso die Tätigkeit von Beschäftigten im begegnungsarmen Betrieb, sind kein Publikumsverkehr und damit möglich. Studierende sind Mitglieder der Universität und gelten insofern nicht als Publikum. Für Prüfungen, Tätigkeiten als studentische Assistentinnen oder Assistenten oder andere zwingende Aufgaben ist ihnen der Zutritt zu den Gebäuden zu ermöglichen.

Abnahme von Prüfungen

Prüfungen sollen im Sommersemester abgenommen werden können. Zu bevorzugen sind dabei audiovisuelle Formate, insbesondere über die Videokonferenz-Tools BigBlueButton sowie die DFN-Webinare mit Pexip. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften sind bei Präsenzprüfungen strikt einzuhalten.

Labore und Werkstätten 

Labor- und Werkstattarbeiten sind nach den aktuellen Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sowie nach der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung möglich, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden. Für eine schrittweise Öffnung der Labore und Werkstätten ab dem 4. Mai werden derzeit Konzepte erarbeitet. Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen sind durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Schichtbetrieb) zu verringern. Der hygienisch erforderliche Abstand zwischen Personen von mindestens 1,50 Meter ist unbedingt einzuhalten.  

Bei der Aufstellung von Schichtplänen ist zur weiteren Verringerung innerbetrieblicher Personenkontakte darauf zu achten, möglichst dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten einzuteilen. Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter (z. B. bei Zeiterfassung, in Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen etc.) kommt. Persönliche Schutzausrüstung ist getrennt von der Alltagskleidung aufzubewahren. Es ist sicherzustellen, dass persönliche Schutzbekleidung regelmäßig gereinigt wird. Werkzeuge (auch Laborbesteck) und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen. Andernfalls sind bei der Verwendung der Werkzeuge geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden, sofern hierdurch nicht zusätzliche Gefahren (z. B. Erfassung durch rotierende Teile) entstehen. Dabei sind ebenfalls Tragzeitbegrenzungen und die individuelle Disposition der Beschäftigten (z.B. Allergien) zu berücksichtigen.

Bei Abschlussarbeiten in den experimentellen Fächern bitten wir zu prüfen, ob die Themenstellung so abgeändert werden kann, dass möglichst hohe Anteile jenseits der Labor- und Werkstattarbeit erfüllt werden können. Sollte das nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, können Studierende für die Zeit ihrer Labor- und Werkstattarbeiten im Rahmen der Abschlussarbeit in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Fakultät im Einzelfall Zugang zu Laboren bzw. Werkstätten erhalten. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die Vorkehrungen, die wir treffen müssen. Auch in den kommenden Wochen werden wir Sie regelmäßig informieren – selbstverständlich auch zur Umsetzung der zukünftigen Regelungen von Land und Stadt. Informationen stellen wir außerdem weiterhin regelmäßig auf unsere Corona-Website: www.uni-weimar.de/corona 

Wir bitten Sie, mit größtmöglicher Flexibilität auf die Einschränkungen zu reagieren und unseren Studierenden ein zügiges Studium zu ermöglichen.

Alles Gute für unseren Start ins Semester und passen Sie bitte weiter gut auf sich auf.

Im Namen des Präsidiums

Prof. Dr. Winfried Speitkamp
Präsident

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