Für vorgesehene Dienstreisen in eines vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebietes sind die dazu herausgegebenen aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten!
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Studierende, die einen Aufenthalt in diesen Risikogebieten planen, informieren sich bitte über die derzeitigen Bestimmungen.
Einreise/Rückkehr aus Risikogebieten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in den letzten Tagen in einem der Risikogebiete aufgehalten haben, bitten wir darum, für 14 Tage zu Hause zu bleiben, unabhängig davon, ob Symptome einer Atemwegserkrankung bestehen oder nicht. Nehmen Sie dazu bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten auf.
Sollten Sie nach Ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet oder nach Kontakt mit am Coronavirus erkrankten Personen Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, setzen Sie sich bitte umgehend mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt in Verbindung. Beachten Sie in diesen Fällen bitte auch die Hinweise »Verhalten im Verdachtsfällen«.
Bestehen keine Krankheitssymptome, ist mit der oder dem Vorgesetzten zu klären, ob Sie während dieser Zeit von zu Hause arbeiten können (Home Office) oder freigestellt werden müssen. Auch bei Freistellungen werden die Bezüge unverändert weitergezahlt. Vorgesetzte werden zudem gebeten, Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten dem Servicezentrum Sicherheitsmanagement per E-Mail an dirk.schmidt[at]uni-weimar.de zu melden.
Dienstreisen
Aus Fürsorgegründen werden Dienstreisen in die genannten Risikogebiete bis auf Weiteres nicht genehmigt, bereits erteilte Genehmigungen für anstehende Dienstreisen sind hinfällig. Stornogebühren für bereits gebuchte Dienstreisen in Risikogebiete können ohne weitere Begründung oder Nachweis erstattet werden.
Bei Dienstreisen in Nicht-Risikogebiete bitten wir Sie, sich mit dem jeweiligen Veranstalter oder Kooperationspartner in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob die Veranstaltung bzw. der Besuch aufgrund des Coronavirus abgesagt wird. Im Übrigen bitten wir Sie, mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten zu klären, ob die Dienstreise zwingend erforderlich ist.
Bei weiteren Fragen zu Dienstreiseangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Dezernat Personal, Reisekostenstelle per E-Mail an saskia.edvardsson[at]uni-weimar.de oder beate.haltmeyer-forstner[at]uni-weimar.de.
Stellen mit starkem Publikumsverkehr
Wir bitten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in öffentlichen Bereichen mit starkem Publikumsverkehr arbeiten, die Verhaltensregeln (Abstand, Niesetikette etc.) zu beachten und bei Unsicherheit mögliche Risiken mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt abzuklären und sich an ihre/ihren Vorgesetzte/n zu wenden. Diese/r wird sich dann mit dem Servicezentrum Sicherheitsmanagement über sinnvolle Maßnahmen abstimmen. Von dort wird ggf. der arbeitsmedizinische Dienst hinzugezogen.
Lehrende
Falls Sie Studierende in Veranstaltungen mit Präsenzpflicht haben, die aufgrund der o.g. Handlungsempfehlungen nicht an Veranstaltungsterminen teilnehmen können, bitten wir Sie als Lehrende darum, die Regelung der Präsenzpflicht zu überprüfen und bei Bedarf kulant auszulegen.
Studierende, die in den letzten Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, werden darum gebeten, für 14 Tage zu Hause zu bleiben und sich bei Symptomen einer Atemwegserkrankung umgehend mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt in Verbindung zu setzen.
Sollten während dieses Zeitraums Veranstaltungen mit Präsenzpflicht oder Prüfungen stattfinden, bitten wir Sie darum, Kontakt zu zum Prüfungsamt Ihrer Fakultät aufzunehmen. Die Universität bemüht sich darum, dass sich für Studierende keine Nachteile ergeben. Dies gilt auch für Austauschstudierende, die aus Risikogebieten nach Weimar kommen bzw. zurückkommen. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Sprachenzentrum bzw. ihre Fakultät, und informieren sie diese über den Grund ihres Nichterscheinens bei den Lehrveranstaltungen.
Falls Sie ein Urlaubssemester beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Campus-Office.
Wir raten Studierenden dazu, von Reisen in Risikogebiete abzusehen. Reisen in Nicht-Risikogebiete sollten Sie auf ein mögliches Ansteckungsrisiko prüfen und im Zweifelsfall auf die Reise verzichten.
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