Dr. Horst Henrici ist seit dem 1. Januar 2015 Kanzler der Bauhaus-Universität Weimar und wurde am 1. Januar 2023 für eine zweite Amtszeit von acht Jahren bestellt.
Er studierte Politikwissenschaften in München sowie Rechtswissenschaften in Bremen, Würzburg und Thessaloniki mit Erstem Juristischen Staatsexamen in Würzburg. Nach Referendariat und Zweitem Juristischen Staatsexamen in Hamburg war er nach der Promotion zum „Dr. jur.“ ab 2002 Justiziar der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, wo er später für akademische und studentische Angelegenheiten zuständig war und bis zum Jahr 2012 Arbeitsrecht lehrte. 2005 wechselte er an die Technische Universität Berlin, dort zunächst verantwortlich für Zulassung und Immatrikulation, von 2009 bis Ende 2014 als Leiter der Abteilung I - Studierendenservice.
Dr. Henrici ist Mitglied der Arbeitskreise der Kanzler*innen der Universitäten Deutschlands „Fortbildung" und „Hochschulbau", Mitglied des Vereins zur Förderung des europäischen und deutschen Wissenschaftsrechts sowie des Verwaltungsrats des TÜV Thüringen e.V.
Dr. Henrici ist seit dem Wintersemester 2020/21 Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Berlin im Master-Studiengang Wissenschaftsmanagement, Modul Hochschulrecht: Universitäre Selbstverwaltung in der Praxis.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wurde Dr. Henrici durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zum ehrenamtlichen Richter (Beamtenbeisitzer) für den Disziplinarsenat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bestellt.
Seit Januar 2026 ist Dr. Henrici Mitglied des Beirats für den weiterbildenden (M.Sc.) Masterstudiengang Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftsmarketing an der Technischen Universität Berlin.
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