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WAS WAR DIE FRAGE?
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Aktuelle Entwicklungen an der Bauhaus-Universität Weimar

Foto des aktuellen Präsidiums
v.l.n.r.: Prof. Dr. Guido Morgenthal (Vizepräsident für Forschung und Projekte) | Prof. Peter Benz (Präsident) | Dr. Simon Frisch (Vizepräsident für Lehre und Lernen) | Dr. Horst Henrici (Kanzler) | Foto: Matthias Eckert

FAQs | Antworten des Präsidiums zur Finanzlage


Stand: April 2026

Viele Mitglieder und Angehörige der Bauhaus-Universität Weimar haben in den letzten Wochen aus den Medien erfahren, dass sich die Universität momentan in schwierigen Fahrwassern bewegt. Wir möchten mit den folgenden kurzen Antworten die aktuelle Finanzlage einordnen, Transparenz schaffen und Orientierung geben.

1. Wie sieht die gegenwärtige finanzielle Situation der Bauhaus-Universität Weimar tatsächlich aus?

Die Bauhaus-Universität Weimar befindet sich gerade in einer herausfordernden finanziellen Lage: nach Jahren der auskömmlichen Finanzierung, zeichnete sich seit 2025 ein Haushaltsdefizit ab, dem wir entgegenwirken müssen. Die aktuelle Situation ist komplex und bedingt durch mehrere Faktoren; dazu zählen unter anderem höhere Ausgaben (z. B. für Personal oder Infrastruktur), tarifliche Mehrbelastungen sowie Veränderungen in den Rahmenbedingungen (Inflation, Energiepreissteigerungen, Coronanachwirkungen). Konsolidierungsmaßnahmen wurden eingeleitet und zeigen erste – wenn auch noch nicht ausreichende – Effekte. Unsere Lage ist schwierig, aber wir sind handlungsfähig.

2. Welche Sparmaßnahmen werden umgesetzt?

Um zunächst die Finanzierung bis 2027 zu sichern, gleichzeitig aber auch eine perspektivische Stabilisierung bis 2030 anzuschieben, werden kurz-, mittel- und langfristige Einsparmaßnahmen umgesetzt, die von den Fakultäten und Bereichen aktiv mitentwickelt werden. Dazu gehören u. a. eine zurückhaltende Mittelbewirtschaftung, Einschränkungen im Personalbereich bei Neueinstellungen und Weiterbeschäftigungen, die Reduktion von Dienstreisen und Sachausgaben sowie die Verschiebung nicht zwingender Investitionen. Ziel ist es, die Kernaufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre bestmöglich zu schützen.

3. Wie bleibt die Qualität von Forschung und Lehre gesichert?

Die Sicherung von Forschung und Lehre hat oberste Priorität: Alle Studierenden können ihr Studium regulär aufnehmen, fortsetzen und abschließen, das ist unser Versprechen und unsere Pflicht. Die Betreuungsquote an der Bauhaus-Universität Weimar liegt nach wie vor über dem Bundesdurchschnitt, wodurch auch die Qualität des Studiums erhalten bleibt. Für die Forschungsförderung werden zusätzliche Mittel, wie zum Beispiel über die Schnellbauinitiative des Bundes, erschlossen.

4. Wie stellen wir künftig Stabilität sicher?

Zur Klärung und Beurteilung der Ursachen wurde ein externer Bericht beauftragt, der die finanzielle Entwicklung von 2016 bis 2025 umfassend analysieren wird. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Universitätsversammlung hochschulöffentlich vorgestellt. Ziel ist es, die maßgeblichen Faktoren zur gegenwärtigen Situation transparent zu identifizieren und Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung (z. B. ein neues Mittelverteilungsmodell) abzuleiten. 

5. Wo kann ich mich informieren und an wen kann ich mich wenden?

Aktuelle Informationen erhalten Sie über hochschulöffentliche Gremien sowie über eine zentrale Informationsseite der Universität. Für persönliche Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit direkt an das Präsidium wenden: wir[at]uni-weimar.de. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit – Ihre Fragen und Rückmeldungen sind uns wichtig.

Es ist uns bewusst, dass die aktuelle Situation sowie damit einhergehenden Sparmaßnahmen allen Universitätsmitgliedern und -angehörigen viel abverlangt und mit persönlichen Einschränkungen oder Mehrbelastungen einhergehen kann. Gleichwohl verstehen wir die Situation auch als Chance, größere Reformen auf den Weg zu bringen und die Universität für die Zukunft neu aufzustellen.

Unsere Lage ist ernst, aber sie definiert uns nicht. Was uns definiert, ist, wie wir jetzt gemeinsam handeln.

FAQs | Antworten des Präsidiums zur Hochschulentwicklung ab 2027


Stand: Mai 2026

1. Werden die Thüringer Hochschulen fusioniert?

Nein. Angesichts der Haushaltslage des Freistaats Thüringen wird derzeit zwar intensiv über die zukünftige Struktur der Hochschullandschaft diskutiert, eine Fusion von Hochschulen ist jedoch nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen vielmehr engere Kooperationen zwischen den Hochschulen, die Bildung strategischer Verbünde sowie die Bündelung ausgewählter Service- und Verwaltungsbereiche. Ziel ist es, Synergien zu schaffen, Ressourcen effizienter einzusetzen und gleichzeitig die jeweiligen Profile und Stärken der einzelnen Hochschulen zu erhalten.

2. Wie sollen die Thüringer Hochschulen künftig besser kooperieren?

Die Zusammenarbeit der Thüringer Hochschulen soll in den kommenden Jahren deutlich ausgebaut werden. Im Fokus stehen insbesondere Bereiche wie IT-Infrastruktur, Bibliothekswesen, Beschaffung, Liegenschaftsmanagement sowie weitere Verwaltungs- und Serviceaufgaben. Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden und gemeinsame Lösungen dort zu entwickeln, wo sie sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Darüber hinaus sollen auch akademische Angebote und inhaltliche Schwerpunkte stärker aufeinander abgestimmt werden. Dies betrifft beispielsweise Studiengänge, Weiterbildungsangebote, Forschungsschwerpunkte sowie Transferaktivitäten. Ziel ist es, die jeweiligen Stärken der Hochschulen gezielt zu ergänzen, Synergien besser zu nutzen und die Thüringer Hochschullandschaft insgesamt leistungsfähiger und sichtbarer zu machen.

Die konkreten Kooperationsvorhaben werden zwischen den beteiligten Hochschulen abgestimmt und anschließend in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) verankert, die in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit dem Land Thüringen verhandelt werden. Eine stärkere koordinierende und strategische Rolle soll dabei möglicherweise die Thüringer Landespräsidentenkonferenz (TLPK) übernehmen.

3. Wie kann die Bauhaus-Universität Weimar ihr eigenes Profil weiter stärken?

Die Bauhaus-Universität Weimar wird ihre Zukunft vor allem als klar profilierte Universität gestalten können; die Ausgestaltung dieses Profils beraten wir gerade im Rahmen der Fortschreibung unseres Struktur- und Entwicklungsplans 2030. Gerade in Zeiten knapper werdender Ressourcen wird es entscheidend sein, diese spezifischen Kompetenzen weiter zu schärfen und sichtbar zu machen.

4. Der Struktur- und Entwicklungsplan (STEP) 2030 wird derzeit überarbeitet. Warum?

Der Struktur- und Entwicklungsplan (STEP) ist das zentrale strategische Steuerungsinstrument der Universität. Er beschreibt die mittel- und langfristigen Entwicklungsziele der Bauhaus-Universität Weimar in Forschung, Lehre, Transfer, Personal und Infrastruktur.

Gerade unter den aktuellen finanziellen und hochschulpolitischen Rahmenbedingungen kommt dem STEP eine besondere Bedeutung zu. Er dient dazu, Prioritäten zu definieren, Entwicklungsschwerpunkte festzulegen und die Universität strategisch auf die kommenden Jahre auszurichten. Der STEP 2030 wird derzeit überarbeitet und zugleich mit einer konkreten Finanzplanung unterlegt. Dabei werden sowohl die zukünftigen finanziellen Möglichkeiten als auch notwendige strukturelle Anpassungen berücksichtigt.

Die Überarbeitung erfolgt in einem mehrstufigen universitätsinternen Prozess unter Beteiligung der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Gremien. Ziel ist es, einen abgestimmten Entwurf zur Beschlussfassung in die Universitätsversammlung am 22. Juni 2026 einzubringen.

5. Wie wird sich die finanzielle Situation der Universität in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln?

Die Hochschulfinanzierung in Thüringen bleibt in den kommenden Jahren angespannt. Aufgrund der Haushaltslage des Freistaats wachsen die staatlichen Mittel nur noch sehr begrenzt. Auch die Bauhaus-Universität Weimar ist daher gefordert, Einsparpotenziale zu identifizieren, Angebote zu überdenken, interne Prozesse effizienter zu gestalten und ihre Ressourcen noch gezielter einzusetzen.

Gleichzeitig setzt die Landesregierung weiterhin auf die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der zehn staatlichen Hochschulen. Statt detaillierter Einzelsteuerung sollen den Hochschulen größere Handlungsspielräume eröffnet werden, die sich an klar definierten strategischen Zielen orientieren.

Die kommende Rahmenvereinbarung VI könnte nach aktuellem Stand erstmals für einen Zeitraum von acht Jahren – von 2027 bis 2034 – gelten. Nach vier Jahren ist eine Überprüfung und Evaluation der vereinbarten Parameter vorgesehen. Die konkrete finanzielle Ausgestaltung wird im weiteren Verfahren gemeinsam mit dem Thüringer Finanzministerium abgestimmt.

FAQs Abwahlverfahren | 20. Mai 2026

Die Bauhaus-Universität Weimar befindet sich in einem anspruchsvollen Konsolidierungs- und Transformationsprozess. Die Universität stellt sich dieser Situation transparent und in ihren demokratischen Gremien. Ziel aller Beteiligten ist es, die Handlungsfähigkeit der Universität zu sichern und tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.

1. Gibt es Bestrebungen, die Universitätsleitung (Präsident und Kanzler) abzuwählen?

Ja. Im Rahmen der Senatssitzung vom 20. Mai 2026 wurden Anträge zur Einleitung von Abwahlverfahren gegen den Kanzler und den Präsidenten behandelt. Die Anträge stehen im Zusammenhang mit der angespannten finanziellen Situation der Universität und dem daraus entstandenen Wunsch nach einem Neuanfang im Umgang mit den aktuellen Herausforderungen. Der Senat hat dabei über die Einleitung der Verfahren beraten und abgestimmt. Im Ergebnis wurde beschlossen, das Abwahlverfahren gegen den Kanzler einzuleiten. 

2. Wie geht es nach dem Senat weiter?

Der Betroffene ist gemäß § 23 Abs. 8 ThürHG anzuhören und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Über den Tagesordnungspunkt „Abwahlverfahren des Kanzlers“ berät und beschließt anschließend die Universitätsversammlung am 22. Juni 2026. 

Für eine Abwahl ist eine doppelte Zweidrittelmehrheit erforderlich – sowohl im Gesamtgremium als auch innerhalb der Gruppe der Hochschullehrer*innen. Wird diese erreicht, endet das jeweilige Amt mit Ablauf des Tages der Abwahl.

3. Was passiert, wenn der Kanzler aus dem Amt ausscheidet?

Im Falle einer Abwahl des Kanzlers regelt das Präsidium die Wahrnehmung des Amtes bis zu einer Neubesetzung; die Aufgabe könnte auch durch den Präsidenten wahrgenommen werden.

4. Ist die Universität aktuell handlungsfähig?

Ja. Die Universität ist uneingeschränkt handlungsfähig. Lehre, Forschung, Verwaltung und laufende Entwicklungsprozesse werden fortgeführt. Parallel dazu arbeiten die zuständigen Gremien und Leitungsorgane an der finanziellen Stabilisierung und strategischen Weiterentwicklung der Universität.

5. Wer übernimmt Verantwortung für die Stabilisierung der Universität und die Entwicklung von Lösungsansätzen?

Die Arbeit an der finanziellen und strukturellen Stabilisierung der Universität läuft unabhängig von einzelnen Personalfragen kontinuierlich weiter. Präsidium, Fakultäten, Gremien und zentrale Einrichtungen arbeiten gemeinsam daran, tragfähige Lösungen für die kommenden Jahre zu entwickeln.

Dazu gehören unter anderem die Überarbeitung des Struktur- und Entwicklungsplans (STEP 2030), die Identifikation von Einspar- und Kooperationspotenzialen, die Weiterentwicklung interner Prozesse sowie die Vorbereitung größerer Strukturreformen im Rahmen der Thüringer Hochschulentwicklung ab 2027.

Darüber hinaus wird ein externer Expertenbericht konkrete Handlungsempfehlungen zur weiteren finanziellen Stabilisierung und strategischen Ausrichtung der Universität geben. Ziel bleibt es, die Bauhaus-Universität Weimar langfristig als profilstarke und leistungsfähige Universität zu sichern.

Kontakt

Bauhaus-Universität Weimar
Geschwister-Scholl-Straße 8
99423 Weimar

Telefon: + 49 (0) 36 43 / 58 11 10
E-Mail: wir[at]uni-weimar.de

Termine

» Universitätsversammlung
Montag, 22. Juni 2026
10:00 - 15:00 Uhr

» Senat
Mittwoch, 20. Mai 2026
16:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch, 3. Juni 2026
13:30 Uhr - 17:00 Uhr

Quicklinks

  • Struktur- und Entwicklungsplanung (STEP)
  • XV. Internationales Bauhaus-Kolloquium
  • Berufungsbeauftragte des Präsidiums
  • Demokratie stärken
  • Initiative Weltoffenes Thüringen
  • Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
  • Thüringer Landespräsidentenkonferenz (TLPK)
  • Allianz Thüringer Ingenieurwissenschaften (THÜRING)
  • Verwaltungsrat des Studierendenwerks Thüringen

Grafik Prisma (Cissy Hecht)

Struktur- und Entwicklungsplanung (STEP)

Die Struktur- und Entwicklungsplanung bildet die strategische Weiterentwicklung der Bauhaus-Universität Weimar ab. Der STEP 2030, unser gemeinsamer Plan zur Zukunft unserer Universität bis 2030, wurde am 1. Juli 2024 beim Thüringer Wissenschaftsministerium eingereicht.

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Menschen vor dem Laptop, Foto: Dominique Wollniok

Gremien

Mitgestalten statt nur dabei sein: In den Gremien der Hochschule bringen sich Studierende, Lehrende sowie wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende aktiv in Entscheidungsprozesse ein. Hier finden Sie einen Überblick über Strukturen, Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten in der akademischen Selbstverwaltung.

mehr

Hochschulentwicklung und -finanzierung

Die Entwicklung der Thüringer Hochschulen folgt klaren gesetzlichen und strategischen Leitlinien. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt hier einen Überblick über Hochschulplanung, Rahmenvereinbarungen sowie Ziel- und Leistungsvereinbarungen und zeigt, wie Finanzierung und zukünftige Ausrichtung gesteuert werden.

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