Alternierende Telearbeit kann in einem Umfang von i. d. R. bis zu 50 % der monatlichen Arbeitszeit in Anspruch genommen werden. Umfang und Dauer der alternierenden Telearbeit sind zwischen den fachlich Vorgesetzten und den Beschäftigten individuell zu vereinbaren. So kann man beispielsweise regelmäßig 1 oder 2 Tage pro Woche, eine Woche pro Monat oder halbtagesweise am Telearbeitsplatz arbeiten.
Im Antragsformular zur alternierenden Telearbeit finden Sie zur Angabe der konkreten Zeiten eine Tabelle (im Wochenformat). Flexiblere Regelungen können in der Tabelle beschrieben werden.
Die Kombination der Arbeitsformen mobile Arbeit und alternierende Telearbeit ist möglich. Dabei kann der maximale Umfang in Summe i. d. R. höchstens 50 % der monatlichen Arbeitszeit betragen.
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