In einem Kosten- und Finanzierungsplan wird in tabellarischer Form aufgeschlüsselt, welche Mittel für welchen Zweck voraussichtlich benötigt werden. Gegliedert ist der Plan in der Regel nach Kostenkategorien, also in Sachkosten (Materialien, Reisekosten [Übernachtungs- und Fahrtkosten], Transportkosten, Miete, etc.) und Personalkosten (studentische Assistenzen, Werkverträge, etc) – wobei letztere im Fonds Demokratie stärken nicht gefördert werden. Wenn die Mittel für das Projekt aus verschiedenen Quellen kommen, z.B. aus Eigenmitteln und aus dem Fonds Demokratie stärken, sollte die Provenienz der Mittel in einer eigenen Spalte festgehalten werden. Sollen Mittel für andere als die ursprünglich vereinbarten Zweck verwendet werden, also umgewidmet werden, so muss vorab mit der zuständigen Bewirtschaftungsstelle (kommissarisch: Dezernat Finanzen) Rücksprache gehalten werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan dient nicht nur Planung des Projektes, sondern auch der fortlaufenden Kontrolle der Ausgänge und Eingänge der Mittel sowie als Grundlage für den Nachweis der Mittelverwendung zum Abschluss des Projektes.
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