Aufenthalt verlängern
Wir freuen uns, dass Sie noch ein Semester länger bleiben möchten!
Deadline für den Verlängerungsantrag: |
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15. Januar |
SCHRITT 1 | Zustimmung Ihrer Fakultät an der Bauhaus-Universität Weimar
Um Ihren Aufenthalt zu verlängern, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt zu dem:der
International Counsellor:in Ihrer Bauhaus-Fakultät auf. Besprechen Sie mit ihm/ihr, ob eine Verlängerung aus Sicht der Fakultät möglich wäre.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Möglichkeit zur Verlängerung Ihres Aufenthaltes, indem Sie das Formular "Verlängerung des Auslandsstudiums für Incoming-Studierende" ausfüllen und von allen Beteiligten unterzeichnen lassen.
SCHRITT 2 | Zustimmung Ihrer Heimat-Universität
Nachdem Sie eine schriftliche Zusage zur Verlängerung von Ihrer Bauhaus-Fakultät erhalten haben, kontaktieren Sie die Kontaktperson für den Studierendenaustausch an Ihrer Heimatuniversität und bitten sie/ihn ebenfalls um eine Unterschrift auf dem Verlängerungsantrag.
SCHRITT 3 | Bestätigung des International Office der Bauhaus-Universität
Wenn Sie die Unterschriften Ihrer Heimatuniversität und Ihrer Bauhaus-Fakultät eingeholt haben, senden Sie den Verlängerungsantrag bitte an das International Office der Bauhaus-Universität Weimar (incoming@uni-weimar.de). Nach der Unterzeichnung durch uns, senden wir Ihnen den Verlängerungsantrag per Mail zurück. Reichen Sie den vollständigen Antrag bitte als Bestätigung bei Ihrer Heimatuniversität ein.
SCHRITT 4 | Überweisung des Semesterbeitrags
Nachdem Ihr Antrag auf Verlängerung von Ihrer Heimauniversität, Ihrer Bauhaus-Fakultät und dem International Office der Bauhaus-Universität Weimar befürwortet wurde, müssen Sie den Semesterbeitrag überweisen. Bitte folgen Sie dafür den Anweisungen auf der Webseite des Dezernat Studium und Lehre und beachten Sie die dort genannten Deadlines.
SCHRITT 5 | Prüfung Krankenversicherung
Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zur Ihrer (Auslands-)Krankenversicherung auf, um sicherzustellen, dass Ihr Versicherungsschutz den verlängerten Zeitraum abdeckt.
SCHRITT 5 | Prüfung Aufenthaltsstatus
Bitte informieren Sie sich über Ihren rechtlichen Status in Deutschland und prüfen Sie gemeinsam mit der "Ausländerbehörde", ob im Hinblick auf Ihre Aufenthaltsberechtigung Handlungsbedarf besteht.