ERASMUS Studium KA171 (weltweit)
Für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2026/27 (d.h. WiSe 2026/27 oder SoSe 2027) stehen folgende KA171 Stipendien zur Verfügung:
University of California, San Diego | UCSD (USA)
2 Stipendien
für Urbanistik (BSc)
Virginia Commonwealth University| VCU (USA)
1 Stipendium
für Urbanistik (BSc)
POLIS University (Albanien)
2x2 Stipendien
2 für Architektur (BSc / MSc)
2 für Urbanistik (BSc / MSc) & European Urban Studies
POLIS University (Albanien)
insgesamt 2 Stipendien für:
Bauingenieurwesen (B.Sc. / M.Sc.)
Digital Engineering (M.Sc.)
Management (B.Sc. / M.Sc.)
NHRE (M.Sc.)
York University, Toronto (Kanada)
1 Stipendium
für Computer Science for Digital Media (M.Sc.) ODER
Human-Computer Interaction (M.Sc.) ODER
Informatik (B.Sc.) ODER
University of British Columbia, Vancouver (Kanada)
1 Stipendium
für Medienkultur (B.Sc.) ODER
Medienwissenschaft (M.Sc.)
keine
| Bitte beachten |
|---|
| Stipendien in der Förderlinie KA171 stehen nur für einzelne Partneruniversitäten zur Verfügung (siehe unten). Eine weitere Möglichkeit zur Förderung von Aufenthalten außerhalb Europas, ist das PROMOS Programm des DAAD. |
Bei der Bewertung der Bewerbungsunterlagen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
Voraussetzungen für die Förderung sind:
| Allgemeine Rahmenbedingungen | |
|---|---|
| Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte: | 2 Monate |
| Höchstförderdauer: | 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor od. Master) |
Studierende, die für ein KA171 ERASMUS-Stipendium ausgewählt wurden, erhalten eine finanzielle Unterstützung für ihren Aufenthalt und ihre Reisekosten.
1. Aufenthaltspauschale
| Heimatuniversität | Gastuniversität | Förderung |
|---|---|---|
| Bauhaus-Universität Weimar | KA171 Partneruniversität | 700 EUR / Monat* |
* in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer und dem vertraglich vereinbarten maximalen Förderzeitraum
2. Fahrtkostenpauschalen
Die Fahrtkostenpauschale erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Aufenthaltspauschale. Sie ergibt sich aus der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).
| Fahrtkostenpauschale | |
|---|---|
| Unter 10 Kilometer entfallen die Fahrtkosten | |
| 10 bis 99 Kilometer | 20 EUR |
| 100 bis 499 Kilometer | 180 EUR |
| 500 bis 1.999 Kilometer | 275 EUR |
| 2.000 bis 2.999 Kilometer | 360 EUR |
| 3.000 bis 3.999 Kilometer | 530 EUR |
| 4.000 bis 7.999 Kilometer | 820 EUR |
| 8.000 und mehr Kilometer | 1.500 EUR |
Bauhaus-Studierende, die für ein KA171 Stipendium im ERASMUS-Programm ausgewählt wurden, sind in folgenden Fällen berechtigt, eine Zusatzförderung für eine der im Folgenden genannten "Social Top-Ups" zu beantragen:
Die Auszahlung erfolgt pro Person und pro Mobilität zusätzlich zum ERASMUS-Stipendium.
Die Förderkriterien für die "Social Top-Ups" sind die gleichen, wie im regulären ERASMUS Programm KA131.
Bitte folgenden Sie diesem Link, um zu den Förderkriterien für die Zusatzförderung zu kommen.
Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.
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