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ERASMUS Studium KA171 (weltweit)

Luftbild des Campus der Bauhaus-Universität Weimar

ERASMUS für ein Auslandsstudium außerhalb Europas (KA171)

Für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2026/27 (d.h. WiSe 2026/27 oder SoSe 2027) stehen folgende KA171 Stipendien zur Verfügung:

Fakultät Architektur und Urbanistik

Fakultät Architektur und Urbanistik

University of California, San Diego | UCSD (USA) 
2 Stipendien 
für Urbanistik (BSc)

Virginia Commonwealth University| VCU (USA) 
1 Stipendium 
für Urbanistik (BSc)


POLIS University (Albanien)
2x2 Stipendien
2 für Architektur (BSc / MSc)
2 für Urbanistik (BSc / MSc) & European Urban Studies

Fakultät Bau & Umweltingenieurwissenschaften

Fakultät Bau & Umweltingenieurwissenschaften

POLIS University (Albanien)
insgesamt 2 Stipendien für:

Bauingenieurwesen (B.Sc. / M.Sc.)
Digital Engineering (M.Sc.)
Management (B.Sc. / M.Sc.)
NHRE (M.Sc.)

Fakultät Medien

Fakultät Medien

York University, Toronto (Kanada) 
1 Stipendium 
für Computer Science for Digital Media (M.Sc.) ODER
Human-Computer Interaction (M.Sc.) ODER
Informatik (B.Sc.) ODER

University of British Columbia, Vancouver (Kanada)
1 Stipendium 
für Medienkultur (B.Sc.) ODER 
Medienwissenschaft (M.Sc.)

Fakultät Kunst und Gestaltung

Fakultät Kunst und Gestaltung

keine

Bitte beachten
Stipendien in der Förderlinie KA171 stehen nur für einzelne Partneruniversitäten zur Verfügung (siehe unten).
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung von Aufenthalten außerhalb Europas, ist das PROMOS Programm des DAAD.

Auswahlkriterien für KA171

Bei der Bewertung der Bewerbungsunterlagen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • die Qualifikation/ Studienleistungen des/der Studierenden
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthaltes in Bezug zum bisherigen und weiteren Studium, Begründung und Motivation
  • bestehende Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind
  • außerfachliche Kriterien/ soziales Engagement (z.B. ehrenamtliche Mitgliedschaft in universitären Organisationen und studentischen Initiativen wie z.B. StuKo, Fachschaft oder außeruniversitären Organisationen/ Vereinen)
  • formale Korrektheit, Form und Vollständigkeit der (fakultätsspezifischen) Bewerbungsunterlagen

Fördervoraussetzungen für KA171

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Erfüllung der allgemeinen Rahmenbedingungen (siehe unten)
  • erfolgreiche Bewerbung um einen Auslandsstudienplatz durch die Fakultät der Bauhaus-Universität Weimar
  • Auswahl für ein KA171 Stipendium durch die Fakultät der Bauhaus-Universität Weimar
  • fristgerechte und vollständige Einreichung des ERASMUS-Antrags 
Allgemeine Rahmenbedingungen
Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte:2 Monate
Höchstförderdauer:12 Monate pro Studienzyklus
(d.h. Bachelor od. Master)

Förderumfang für KA171

Studierende, die für ein KA171 ERASMUS-Stipendium ausgewählt wurden, erhalten eine finanzielle Unterstützung für ihren Aufenthalt und ihre Reisekosten.

1. Aufenthaltspauschale

HeimatuniversitätGastuniversitätFörderung
Bauhaus-Universität WeimarKA171 Partneruniversität700 EUR / Monat*

* in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer und dem vertraglich vereinbarten maximalen Förderzeitraum

2. Fahrtkostenpauschalen

Die Fahrtkostenpauschale erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Aufenthaltspauschale. Sie ergibt sich aus der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).

Fahrtkostenpauschale
Unter 10 Kilometer entfallen die Fahrtkosten
10 bis 99 Kilometer   20 EUR
100 bis 499 Kilometer   180 EUR
500 bis 1.999 Kilometer    275 EUR
2.000 bis 2.999 Kilometer   360 EUR
3.000 bis 3.999 Kilometer   530 EUR
4.000 bis 7.999 Kilometer   820 EUR
8.000 und mehr Kilometer1.500 EUR 

Zusatzförderung für KA171

Bauhaus-Studierende, die für ein KA171 Stipendium im ERASMUS-Programm ausgewählt wurden, sind in folgenden Fällen berechtigt, eine Zusatzförderung für eine der im Folgenden genannten "Social Top-Ups" zu beantragen:

  • Auslandsaufenthalt mit einem oder mehreren eigenen Kind/ern
  • Erstakademiker*innen
  • erwerbstätige Studierende
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung 

Die Auszahlung erfolgt pro Person und pro Mobilität zusätzlich zum ERASMUS-Stipendium.
Die Förderkriterien für die "Social Top-Ups" sind die gleichen, wie im regulären ERASMUS Programm KA131.
Bitte folgenden Sie diesem Link, um zu den Förderkriterien für die Zusatzförderung zu kommen.


Hinweise zur Fördersumme im ERASMUS Programm

Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.

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Quicklinks

Downloadcenter

Beratung

Evelyn Beyer
Koordination Auslandsstudium

Campus.Office Gebäude
Geschwister-Scholl-Straße 15
99423 Weimar

1. Stock, Raum 112
Tel.: +49 (0) 36 43/58 23 62

evelyn.beyer[at]uni-weimar.de 

--
eingeschränkte Sprechzeiten am: 25. + 27. Nov 
Sondersprechzeiten am: 03. + 10. Dez (10 - 12 & 13 - 15)
--

Beratungszeiten & Unterschriften ohne Termin 
Di & Do: 10-13 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung

 

Assistenz

Einreichung Dokumente und allgemeine Anfragen:

für Studierende der Bauhaus-Universität Weimar:
outgoing[at]uni-weimar.de

für Austauschstudierende aus dem Ausland:
incoming[at]uni-weimar.de

Insta: @win_bauhaus_uni

 

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