ERASMUS Social Top-Ups und Green Travel

Hier finden Sie alle Informationen für die Beantragung, den Förderkriterien und Nachweispflichten für Social Top-Ups und das Green Travel Top-Up.
Muss ich einen Nachweis vorlegen?
Ja, alle Studierenden, die in ihrem ERASMUS-Antrag ein Social Top-Up und/oder ein Top-Up für Grünes Reisen beantragen, müssen einen Nachweis über ihre Berechtigung für den jeweiligen Zuschlag vorlegen.
Wie lege ich den Nachweis vor?
Für den Social Top-Up verwenden Sie bitte die Vorlagen > in unserem Download-Center.
Für den Zuschlag für umweltfreundliches Reisen scannen Sie bitte den Nachweis ein und senden Sie ihn uns zu.
Gescannte (keine digitalen!) Unterschriften sind auf allen Dokumenten ausreichend.
Wann muss ich den Nachweis einreichen?
Der Nachweis für das Social Top-Up muss zusammen mit dem unterzeichneten “Grant Agreement” (Dokument, in dem die Höhe der ERASMUS-Förderung angegeben ist) per E-Mail eingereicht werden:
outgoing[at]uni-weimar.de
Der Nachweis für das Top-Up für Grünes Reisen (z. B. Zug- oder Busfahrkarte) muss spätestens zusammen mit Ihrer „Confirmation of Departure” / „Confirmation of Stay” per E-Mail eingereicht werden:
outgoing[at]uni-weimar.de
Was passiert, wenn ich keinen Nachweis einreiche?
Wenn der Nachweis für die Berechtigung zum Social Top-Up:
- nicht zusammen mit des “Grant Agreement” eingereicht wird oder
- unvollständig ist (z. B. ohne Unterschriften) oder
- bei der Einreichung des “Grant Agreement” kein triftiger Grund angegeben wird, warum der Nachweis noch nicht erbracht werden konnte,
- erhalten Sie ein neues “Grant Agreement” ohne die Förderung für Social Top-Up (250 Euro/Monat).
Wenn der Nachweis für die Berechtigung zum Top-Up für Grünes Reisen:
- nicht spätestens mit der „Bestätigung der Abreise” / „Bestätigung des Aufenthalts” eingereicht wird oder
- nicht aussagekräftig ist (z. B. ohne Reiseziel) oder
- kein triftiger Grund angegeben wird, warum der Nachweis noch nicht erbracht werden konnte,
behalten wir uns das Recht vor, die zweite Rate Ihres ERASMUS-Stipendiums entsprechend zu kürzen, und zwar in Höhe des Förderbetrags für Standardreisen (siehe Reisekostenzuschuss).
Was sind Social Top-Ups?
"Social Top-Ups" im Rahmen des ERASMUS Programms sind zusätzliche finanzielle Förderungen, die Studierende unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) erhalten können. Das Ziel von Social Top-Ups im ERASMUS Programm ist es, Chancengleichheit zu fördern, soziale Gerechtigkeit in der Hochschulbildung zu stärken und das ERASMUS Programm für benachteiligte oder weniger privilegierte Gruppen zugänglicher zu machen.
Welche Social Top-Ups gibt es?
Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können zusätzlich eines der folgenden "Social Top-Ups" beantragen:
Social Top-Up* | für Langzeitaufenthalt (min 2 Monate) | für Kurzzeitaufenthalte (min 5 Tage) | |
---|---|---|---|
1. | Social Top-Up für "Erstakademiker*innen" | 250 Euro / Monat | 100 Euro / einmalig |
2. | Social Top-Up für "erwerbstätige Studierende" | 250 Euro / Monat | 100 Euro / einmalig |
3. | Social Top-Up für "Studierende mit Behinderung" | 250 Euro / Monat | 100 Euro / einmalig |
4. | Social Top-Up für "Studierende mit chronischer Erkrankung" | 250 Euro / Monat | 100 Euro / einmalig |
5. | Social Top-Up für "Studierende mit Kind/ern" | 250 Euro / Monat | 100 Euro / einmalig |
* Einige Social Top-Ups werden nach einem > Erlass des Bundes vom 08. Mai 2024 auf das Auslands-BAföG angerechnet.
Wie beantrage ich ein Social Top-Up?
Die Beantragung des Social Top-Up erfolgt im online Antragsformular für Ihr ERASMUS Stipendium. Im Formular klicken Sie dann einfach das Social Top-Up an, das Sie beantragen möchten.
Wir rechnen die Förderung für das Social Top-Up dann in die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums ein; über die Gesamtsumme Ihres ERASMUS Stipendiums informieren wir Sie über den Versand des "Grant Agreements" (siehe Checkliste 2). Im Anhang des "Grant Agreements" finden Sie zu den Top-Ups eine vorausgefüllte "Ehrenwörtliche Erklärung", die Sie bitte unterzeichnen und zusammen mit Ihrem "Grant Agreement" einreichen.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
1. Social Top-Up für Erstakademiker*innen
Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:
Bei zwei Elternteilen: | Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keiner der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden. |
Bei einem Elternteil: | Ist nur ein Elternteil bekannt, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss und der andere Elternteil ist nicht bekannt, kann dieses Social Top-Up gewährt werden. |
Akademischer Abschluss: | Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt: |
2. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeit/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.
Es gelten folgende Bedingungen:
Tätigkeitszeitraum: | Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.
|
NETTOverdienst (mind.): | mind. 450 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
NETTOverdienst (max.): | max. 850 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert und im Durchschnitt pro Monat) |
Weiterführung der Tätigkeit/en: | Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können; als Weiterführung zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub. Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung (der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden). |
3. Social Top-Up für Studierende mit chronischer Erkrankung
Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die Definition des Bundesgesundheitsministeriums.
Eine Orientierung bezüglich als chronisch eingestufter Krankheiten bietet diese Übersichtsliste des RKI.
Sollten Sie über kein Nachweisdokument (z.B. Diabetes Notfallausweis) verfügen, lassen Sie sich durch Ihren Arzt / Ihre Ärztin ein Schreiben ausstellen, auf dem bestätigt wird, dass Sie eine chronische Erkrankung haben (es muss nicht dargelegt werden, um welche Erkrankung es sich handelt, nur dass diese chronisch ist). Die ärztliche Bestätigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Falls wegen Ihrer chronischen Erkrankung besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten "Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Der "Langantrag" erfordert eine Vorlaufszeit von mindestens 4 Monaten.
Wir bitten Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie > hier.
4. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
Falls wegen Ihre Behinderung besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannten "Langantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Der "Langantrag" erfordert eine Vorlaufszeit von mindestens 4 Monaten. Wir bitten Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie > hier.
5. Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Falls die Social Top-UP Förderung von 250 Euro / Monat nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten für den Auslandsaufenthalt mit Kind/ern zu decken, können Studierende mithilfe des International Office einen „Langantrag“ stellen. Dieser Antrag erfordert die Erstellung einer detaillierten (Mehr-)Kostenübersicht, auf deren Basis zusätzliche Fördermittel genehmigt werden können.
Dies erfordert einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Wie hoch ist die Förderung für Grünes Reisen?
Ab dem akademischen Jahr 2025/26 erhalten Studierende eine Fahrtkostenförderung.
Die Fahrtkostenförderung wird durch das International Office auf Basis des Entfernungsrechners der EU Kommission ermittelt.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Entfernung zur Partneruniversität (berechnet nach > Distance Calculator) und ob Sie "grün"* reisen werden.
Entfernung | Grünes Reisen* | Standardreise |
---|---|---|
10 - 99 km | 56 Euro | 28 Euro |
100 - 499 km | 285 Euro | 211 Euro |
500 - 1999 km | 417 Euro | 309 Euro |
2000 - 2999 km | 535 Euro | 395 Euro |
3000 - 3999 km | 785 Euro | 580 Euro |
4000 - 7999 km | 1.188 Euro | 1.188 Euro |
> 8000 km | 1.735 Euro | 1.735 Euro |
Was bedeutet "Grünes Reisen"?
Wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem oder mehreren der folgenden, vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisedistanz, nicht der Reisezeit), gilt Ihre Reise als "grün":
Wenn Sie grün reisen, können Sie zusätzlich eine Förderung von bis zu 6 Reisetagen beantragen.
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