ERASMUS Studium KA131 (Europa)
Alle Studierenden der Bauhaus-Universität Weimar, die sich erfolgreich um einen Studienplatz an einer unserer europäischen Partnerhochschule beworben haben, können ein ERASMUS-Stipendium erhalten
Einzige Voraussetzungen sind die Erfüllung der allgemeinen Förderkriterien, sowie die fristgerechte und vollständige Einreichung des ERASMUS-Antrags.
| Allgemeine Rahmenbedingungen | |
|---|---|
| Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte: | 2 Monate |
| Höchstförderdauer: | 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor od. Master) |
| Fördervoraussetzungen |
|---|
|
| für Auslandsaufenthalte mit Start zwischen August und November: | 15. Juni bis 15. Juli über das "Portal für Ihr Auslandsstudium" |
| für Auslandsaufenthalte mit Start zwischen Januar und April: | 01. Okt bis 30. Nov über das "Portal für Ihr Auslandsstudium" |
Die finanzielle Förderung von ERASMUS Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt. Die folgenden Fördersätze dienen daher der Orientierung.
| Gastland | Förderung | |
|---|---|---|
| Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich* | 600 €/ Monat |
| Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern | 540 €/ Monat |
| Ländergruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 €/ Monat |
* Studierende, die ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich absolvieren werden, können (nach aktuellen Stand: Feb 2024) trotz des Brexits ein ERASMUS Stipendium erhalten
Ab dem akademischen Jahr 2025/26 erhalten Studierende eine Fahrtkostenförderung.
Die Fahrtkostenförderung wird durch das International Office auf Basis des Entfernungsrechners der EU Kommission ermittelt. Die Höhe der Förderung ist ist abhängig von der Entfernung zur Partneruniversität (nach > Distance Calculator).
| Entfernung | Standardreise |
|---|---|
| 10 - 99 km | 28 Euro |
| 100 - 499 km | 211 Euro |
| 500 - 1999 km | 309 Euro |
| 2000 - 2999 km | 395 Euro |
| 3000 - 3999 km | 580 Euro |
| 4000 - 7999 km | 1.188 Euro |
| > 8000 km | 1.735 Euro |
Studierende haben die Möglichkeit, Zusatzförderung (so genannte Top-Ups) zu beantragen.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien finden Sie hier:
Die Auszahlung des ERASMUS-Stipendiums erfolgt in 2 Raten.
Die Auszahlungen können erst veranlasst werden, wenn alle einzureichenden Pflichtdokumente vorliegen und Teilnahmen durchgeführt wurden.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen
| Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 1. Rate (70% des Stipendiums) | ||
|---|---|---|
| 1. | unterzeichnetes "Grant Agreement" und (falls Top-Ups beantragt wurden) unterzeichnete "Ehrenwörtliche Erklärung" und Nachweis für das "Social Top-Up" | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| 2. | Annahmebestätigung der Partneruniversität (z.B. „Letter of Acceptance“) | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| 3. | Aktuelle „Immatrikulationsbescheinigung der Bauhaus-Universität Weimar“, die das Startdatum Ihrer Mobilität abdeckt | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| Einzureichende Pflichtdokumente für die Auszahlung der 2. Rate (30% des Stipendiums) | ||
|---|---|---|
| 1. | "Confirmation of Arrival" | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| 2. | „Online Learning Agreement (before mobility)“ | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| 3. | ggf. „Learning Agreement (during mobility)“ falls sich Änderungen zum ursprünglichen „Learning Agreement before mobility“ ergeben | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| 4. | „Learning Agreement (after mobility)“ ODER „Transcript of Records“ | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| 5. | „Confirmation of Departure“ und Nachweis “Green Travel Top-Up” | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| 6. | ggf. „Immabescheinigung der Bauhaus-Universität“ falls das Enddatum nicht von der vorherigen Immabescheinigung abgedeckt wird | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
| 7. | „Persönlicher Erfahrungsbericht“ für das International Office der Bauhaus-Universität | via "Portal für Ihr Auslandsstudium" |
| 8. | Teilnahme am „OLS Sprachtest“ (sofern technisch möglich) | Nachweis muss nicht eingereicht werden |
| 9. | Einreichung des „EU Survey“ | via E-Mail an outgoing@uni-weimar.de |
Die Fördersätze und Förderkriterien im ERASMUS Programm werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) festgelegt. Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer im "Antrag auf ERASMUS Stipendium" und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden über den Versand der "Grant Agreements" informiert.
Sollten Sie die Pflichtdokumente nicht vollständig einreichen, müssen Sie Ihr ERASMUS Stipendium teilweise oder vollständig zurückzahlen.
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