Laden Sie die Vorlage Gefährdungsbeurteilung herunter und tragen Sie zunächst alle geforderten Daten ins Arbeitsblatt A ein.
Um den nächsten Schritt erfolgreich umzusetzen, ist eine gründliche Vorbereitung und Planung unerlässlich. Dazu dient der folgende Ablauf:
Schritt | Inhalt |
---|---|
Rechtsgrundlagen prüfen | sammeln Sie relevante Vorschriften wie DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln, DGUV Informationen (z.B.: Tischler/Schreiner (109-606) und Metallbau (109-607)), das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. |
Arbeitssystem beschreiben | definieren Sie, welche Arbeitsplätze (z. B. Maschinenarbeitsplätze, Lackierbereich), Tätigkeiten (z. B. Sägen, Schweißen) und Materialien (z. B. Holzstaub, Gefahrstoffe) untersucht werden sollen. |
Team zusammenstellen | Beziehen Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Werkstattleiter und Mitarbeiter aus der Werkstatt ein. |
Arbeitsbedingungen erfassen | Beobachten Sie Arbeitsprozesse, prüfen Sie Maschinen (z. B. Kreissägen, Fräsen, Schweißgeräte) und analysieren Sie Umgebungsfaktoren wie Lärm, Staub und Beleuchtung. |
Unterlagen sammeln | Stellen Sie Sicherheitsdatenblätter für Chemikalien (z. B. Lacke, Kühlschmierstoffe), Betriebsanleitungen der Maschinen und vorhandene PSA-Dokumentationen bereit. |
Beschreibung der Haupttätigkeit: Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist es wichtig, die Haupttätigkeit detailliert zu beschreiben. Dazu sollten die eingesetzten Arbeitsmittel erfasst, die Arbeitsumgebung beschrieben und die konkrete Arbeitsaufgabe definiert werden. Zudem ist anzugeben, welche Personen an den Tätigkeiten beteiligt sind.
Beschreibung der Nebentätigkeit: Nebentätigkeiten sind unterstützende Tätigkeiten, die erforderlich sind, um Haupttätigkeiten zu ermöglichen oder effizient durchzuführen. Dazu gehören alle Arbeiten, die das Arbeitssystem ergänzen oder vorbereiten. Ein Beispiel dafür sind Reinigungsarbeiten, die für einen sicheren und ordnungsgemäßen Arbeitsablauf notwendig sind.
Beschreibung der gesundheitlichen Eignung: Unter gesundheitlicher Eignung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung versteht man die erforderlichen physischen und psychischen Voraussetzungen für eine Tätigkeit. Dabei sind mögliche gesundheitliche Risiken zu berücksichtigen sowie notwendige Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Tragen von Atemschutzmasken. Zudem sollte geprüft werden, welche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist.
Beschreibung der Beschäftigungsbeschränkung: Unter Beschäftigungsbeschränkung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung versteht man die Berücksichtigung individueller Einschränkungen bestimmter Personengruppen, wie Jugendliche, Schwangere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen. Es ist anzugeben, für welche dieser Gruppen Einschränkungen bestehen und welche spezifischen Tätigkeiten für sie unzulässig oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind.
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