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Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren, mit dem potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz identifiziert, bewertet und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Gefährdungen festgelegt werden. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben.

Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsschutz

  • Sie hilft, Gefahren frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu eliminieren oder zu reduzieren.
  • Arbeitgeber erfüllen damit ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden rechtliche Konsequenzen.
  • Sie trägt zur Sicherstellung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen bei, was das Wohlbefinden und die Produktivität der Mitarbeitenden fördert.
  • Durch die systematische Analyse können Prozesse effizienter gestaltet und Risiken minimiert werden.
  • Sie ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der an veränderte Arbeitsbedingungen angepasst wird.

Kurz gesagt, die Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbares Werkzeug für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Optimierung der betrieblichen Arbeitsabläufe.

Gefährdungs-
beurteilung

in vier Schritten erstellen

Rechts
more

Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn keine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder vorliegt?

Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung stellt einen klaren Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar und kann schwere rechtliche, finanzielle und sicherheitstechnische Folgen haben. Ohne sie bleiben Gefahren am Arbeitsplatz unerkannt, was das Risiko von Unfällen und Erkrankungen erhöht. Arbeitgeber haften für Schäden, riskieren Bußgelder, Behördenauflagen und einen nachhaltigen Imageverlust. Zudem gefährdet es die Gesundheit der Beschäftigten und das Vertrauen in die Unternehmensführung. Eine sorgfältige und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist daher unverzichtbar, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen und die Sicherheit aller zu gewährleisten..

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Eine Gefährdungsbeurteilung darf von fachkundigen Personen durchgeführt werden, die über die gute Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsschutz verfügen und mit den Abläufen im jeweiligen Arbeitsbereich vertraut sind. Dies können sein:

  • Führungskräfte
  • Mitarbeitende mit Fachkunde und Fachwissen
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Beauftragte mit Sonderfunktion (z.B.: Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, usw.)

Wichtig ist, dass die Person ausreichend qualifiziert ist, um die spezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beurteilen zu können.

Wer unterstützt mich beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung?

Die Grundlagen und Informationen zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter "Handlungshilfen". Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen das Servicezentrum Sicherheit und Umwelt.

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Kontakt

Sebastian Oberänder

Servicezentrum Sicherheit und Umwelt

Belvederer Allee 6, Raum 103
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 36 43/58 12 10
Fax: +49 (0) 36 43/58 12 14
E-Mail: safety-first[at]uni-weimar.de

Seminar!

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Konferenz
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Weitere Informationen

§5 Arbeitsschutzgesetz

Bußgeldkatalog

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