Der Thüringer Landtag hat für das Wintersemester 2020/2021, das Sommersemester 2021 sowie das Wintersemester 2021/2022 die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit ermöglicht. Die verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt für Studierende, die im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 an einer Thüringer Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt sind.
Für das Sommersemester 2022 ist seitens des TMWWDG keine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit geplant.
Rechtliche Grundlage:
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
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Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
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