Nach dem Präsidiumsbeschluss vom 8. Februar 2023 ist der Rahmenhygieneplan zum 10. Februar 2023 außer Kraft gesetzt.
Durch die Außerkraftsetzung besteht für Sie keine Verpflichtung mehr, die im Rahmenhygieneplan formulierten Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz bzw. in den Lehrräumen einzuhalten. Selbstverständlich können Sie aber für sich persönlich entscheiden, die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen einer Maske, das Einhalten eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen und zum Schutz vor Infektionen das regelmäßige Lüften von Innenräumen, beizubehalten.
In Bezug auf die anstehenden Prüfungen entfallen auch hier die Abstandsregelungen ebenso wie die Pflicht, bei Unterschreiten der Mindestabstände Maske zu tragen. Die bereits zwischen den Fakultäten abgestimmte Raumplanung für die Prüfungsphase bleibt bestehen.
E-Mail des Präsidiums zur Außerkraftsetzung des Rahmenhygieneplans
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