Laut Thüringer Coronaverordnung (§25) dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen (»3G«) an Hochschulprüfungen in Präsenz teilnehmen. So sollen die Prüfungen für alle möglichst sicher und ohne Ansteckungsrisiken gestaltet werden. Tragen Sie in allen drei Fällen den Nachweis über Ihren Status stets bei sich.
Die 3G-Regel wird durch weitere Hygienemaßnahmen ergänzt. Festlegungen zum Tragen von Masken zählen ebenso hierzu wie das Einhalten von Mindestabständen. Unter Umständen werden die räumlichen Kapazitäten z.B. durch Nutzung von Sporthallen oder der Weimarhalle erweitert. Über die Details zur Durchführung von Präsenzprüfungen werden Sie rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphase informiert.
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