Um den Studien- und Lehrbetrieb an der Bauhaus-Universität auch während der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten und allen Studierenden trotz möglicher Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs ein möglichst ungehindertes Studium zu ermöglichen, wurden verschiedene Regelungen, u.a. zu Prüfungen und Fristen, getroffen. Diese stehen in der »Vierten Änderung der Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre«.
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