Gleichstellungspläne

Zentraler Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar

Der Zentrale Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar wird gemäß §4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (ThürGleichG) erstellt und ist auf einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt. Drei Jahre nach seiner Verabschiedung wird der Gleichstellungsplan anhand neuerer Statistiken nochmals überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Der Gleichstellungsplan wurde am 7. April 2021 entsprechend §33 des Thüringer Hochschulgesetzes und §8 der Grundordnung der Bauhaus-Universität Weimar einstimmig durch den Senat bestätigt.

Am 8. Mai 2024 bestätigte der Senat die Fortschreibung des Gleichstellungsplans.

 

Dezentrale Gleichstellungspläne der Fakultäten

Mit dem aktuellen zentralen Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar (2022–2027) sind die vier Fakultäten dazu verpflichtet, eigene — auf Ihre jeweiligen Bedarfe zugeschnittene — Gleichstellungspläne zu erstellen.

Hier finden Sie eine Übersicht der dezentralen Gleichstellungspläne der einzelnen Fakultäten: