Derzeit gibt es noch kein standardisiertes Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags von trans*/inter*/nicht-binären Mitarbeitenden der Bauhaus-Universität Weimar, die die offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem »Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag« (SBGG) bzw. nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften anderer Länder, deren Staatsbürgerschaft sie besitzen, noch nicht abgeschlossen haben oder anstreben.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Diversitätsbeauftragte, Dr.in Miriam Benteler (sie/ihr), oder an die Gleichstellungsbeauftragte, Tina Meinhardt (sie/ihr).