Fonds für Kongressreisen

Ausschreibung 2025 | 2 - Bewerbungsfrist 15. November 2025

Mit dem Fonds unterstützt das Gleichstellungsbüro Kongressreisen oder Ausstellungsbeteiligungen, die zur Qualifizierung und Karriereentwicklung von Frauen und/oder TIN*Personen an der Bauhaus-Universität Weimar beitragen.

Der Kongressreisefonds wird Anfang Oktober wieder ausgeschrieben. 
Bewerbungsschluss ist der 15. November 2025.

 

Die Förderung kann generell erfolgen für:

(a) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland oder die Teilnahme an Online-Konferenzen mit eigenem Beitrag (eingereichtes und angenommenes Werk, Vortrag, Posterpräsentation, Paper).
Die maximale Fördersumme beträgt 500 €.

(b) eine Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme im In- oder Ausland oder die Teilnahme an Online-Konferenzen ohne eigenen Beitrag, wenn diese nachweislich der eigenen Qualifikationsarbeit oder der beruflichen Weiterentwicklung der beantragenden Personen dient.
Die maximale Fördersumme beträgt 200 €.

Die Förderzusage unterliegt dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung.

Wir unterstützen nachhaltiges Reisen. Flugreisen unter 1.000 km können daher nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden (Details s. Ausschreibung).

Unterlagen (zusätzlich zum Online-Formular):

Bitte beachten: Sofern Sie die Dateien nicht zu einem PDF-Formular zusammenfügen können, schicken Sie bitte die zusätzlichen Unterlagen an gleichstellungsbuero@uni-weimar.de. 

Ausgefülltes Bewerbungsformular:

für (a) und (b):

I. Darstellung der Zielsetzung und Erläuterung der Kongress- oder Veranstaltungsteilnahme sowie Einordnung in den eigenen Lebenslauf 
II. detaillierte Finanz- und Zeitplanung

Zusätzliche Dokumente:

III. Kurzer Lebenslauf (bitte fügen Sie dem Lebenslauf kein Foto bei)

IV. Stellungnahme
kurze, formlose Stellungnahme der*des Vorgesetzten bzw. eine*r betreuenden Professor*in der Bauhaus-Universität Weimar bzw. einer*eines betreuenden wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiter*in der Bauhaus-Universität Weimar (mit Bestätigung durch zuständige*n Inhaber*in der Professur).
VI. Studienbescheinigung bzw. Annahmeerklärung zur Promotion

nur für (a) zusätzlich:
VII. Nachweis über die Annahme bzw. Auszug aus Tagungsprogramm

Fragen zur Antragstellung?

Fragen zur Antragstellung richten Sie gerne an: gleichstellungsbuero[at]uni-weimar.de, Tel. 0 36 43/58 42 42. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.