Aus steuerlicher Sicht wurde die Trennung und Zuordnung der wirtschaftlichen Projekte zu den BgA Auftragsforschung bzw. BgA Forschungsnahe Dienstleistung notwendig.
Die neue BgA Struktur wurde zum 01.01.2021 eingeführt und wird zurzeit überarbeitet.
Stundennachweise für Projekte: 2023 und 2022:
Alle Mitarbeiter, die direkt an wirtschaftlichen Projekte mitwirken, müssen ihre Arbeitszeitanteile pro Projekt über einen einzelpersonenbezogenen, taggenauen Stundennachweis erfassen.
Die Nachweise sind durch den betreffenden Mitarbeiter und durch den Projektleiter bzw. den Leiter der Professur zu unterschreiben (Vier-Augen-Prinzip).
Spätestens 10 Tage nach Quartalsende bzw. 10 Tage nach Projektende sind die Stundennachweise dem Dezernat Finanzen/Referat Drittmittel zu übergeben.
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