Alle Formulare und Informationen auf einen Blick:
Für das an der Bauhaus-Universität Weimar vorhandene bewegliche Vermögen erfolgt eine zentrale Erfassung und Nachweisführung auf der Grundlage der "Dienstanweisung für die Erfassung und Nachweisführung des beweglichen Vermögens an der Bauhaus-Universität Weimar"vom 1. September 2003 MdU 16/2003
Vermögensgegenstände des Landes Thüringen können veräußert werden, sofern es sich um -zur Erfüllung der Aufgaben des Landes- unbrauchbare oder entbehrliche Geräte, Maschinen, Ausstattungsgegenstände und sonstige bewegliche Gegenstände handelt. Mehr dazu im HENRI.
Bitte beachten Sie dazu die Dienstanweisung für die Erfassung und Nachweisführung des beweglichen Vermögens an der Bauhaus-Universität Weimar" vom 1. September 2003 Mdu 16/2003.
Ergebnisse der Auftragsvergabe von Lieferungen und Leistungen nach VgV und UVgO
Buchungsbeleg (gültig ab 09.12.2021) - pdf/Druck
Buchungsbeleg (gültig ab 09.12.2021) - pdf/ausfüllbares Formular - A5
Buchungsbeleg (gültig ab 09.12.2021) - pdf/ 2x ausfüllbares Formular - A4
(Bitte zunächst abspeichern und anschließend öffnen)
Rückzahlung verauslagter Sachkosten (gültig ab 15.10.2019) - pdf/Druck
Rückzahlung verauslagter Sachkosten (gültig ab 15.10.2019) - pdf/ausfüllbares Formular
Bitte zunächst abspeichern und anschließend öffnen!
Auszug aus dem ThürHG:
„Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich Tätigen und die immatrikulierten Studierenden.
Angehörige der Hochschule sind alle gastweise, vorübergehend, nebenberuflich oder ehrenamtlich an ihr Tätigen, insbesondere
1. Personen, denen eine Ehrenwürde verliehen wurde,
2. die Professoren im Ruhestand,
3. die Promovenden, Habilitanden, Honorarprofessoren, Privatdozenten und die außerplanmäßigen Professoren,
4. die Gastprofessoren, Gastwissenschaftler und Lehrbeauftragten,
5. die wissenschaftlichen Hilfskräfte und Tutoren sowie
6. die Gasthörer,
soweit sie nicht nach Absatz 1 Mitglieder der Hochschule sind“
Formulare und Informationen rund um die Drittmittelverwaltung
Nachfolgend können Sie verschiedene Formulare wie z.B. den Buchungsbeleg abrufen oder Informationen zu Themen wie Handvorschuss oder Geldannahmestellen erhalten.
Kostenstellenplan 2022 (Stand 08.07.2022) (pdf)
Weitere Auskünfte erteilt Herr Bock, Kostenrechner im Dezernat Finanzen, Tel.: + 49 (0) 36 43/58 25 20
Antragsformular (Word 2016)
Antrag auf Auszahlungvon Stipendien, Pauschalen und Zuschüssen (gültig ab 22.07.2019) - pdf/Druck
Antrag auf Auszahlungvon Stipendien, Pauschalen und Zuschüssen (gültig ab 22.07.2019) - pdf/ausfüllbares Formular - Bitte zunächst abspeichern und anschließend öffnen!
Abrechnung eines Lehrauftrages (gültig ab 23.07.2019) - pdf/ausfüllbares FormularBitte zunächst abspeichern und anschließend öffnen!
Vereinbarung zur Durchführung und Abrechnung einer Gastvorlesung (gültig ab 23.07.2019) - pdf/ausfüllbares Formular - Bitte zunächst abspeichern und anschließend öffnen!
Der Versand von Ausgangsrechnungen erfolgt ab dem 01.01.2019 ausschließlich über das Dezernat Finanzen.
Bitte übermitteln Sie uns den Rechnungsinhalt mit Hilfe des bisherigen zentralen Rechnungsformulars an die neue E-Mailadresse ausgangsrechnung[at]uni-weimar.de (ab dem 03.01.2019).
Bei Bedarf können wir auch die dann neu aus MACH-ERP generierten Ausgangsrechnungen vor dem Versand mit Ihnen besprechen.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
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