In direct cooperation with the University Directorate and the International Office, the Bauhaus-Universität Weimar Freundeskreis e.V. is appealing for donations.
Your donation will be primarily used for students, doctoral candidates and scientists in need from current crisis areas worldwide.
For donations of up to EUR 200, the bank statement, cash deposit slip, bank transfer slip or direct debit slip is sufficient proof to claim the donation on your taxes. For donations of EUR 200.01 or more, we will be happy to send you a donation receipt. Please send us an e-mail with your postal address and the subject line »Spendenbescheinigung«.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Studierende und Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar (Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis der Annahme durch die Graduierungskommission).
Was verstehen wir unter Krisengebieten?
Gefördert werden Studierende und Promovierende, die sich durch eine Krisensituation in ihren Herkunftsländern bzw. in den Ländern, in denen sie vor ihrem Aufenthalt in Weimar ihren Lebensmittelpunkt hatten, in Not sind und die aus diesem Grund (zeitweise) keine finanzielle Unterstützung durch ihre Familie oder andere Institutionen erhalten können. Die Krisensituation kann beispielsweise durch Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung und Flucht oder durch schwere Naturkatastrophen ausgelöst worden sein. Als Krisengebieten werden die Länder betrachtet, für die das Auswärtige Amt eine vollständige Reisewarnung ausgesprochen hat (siehe Aktuelle Reisewarnungen - Auswärtiges Amt; auswaertiges-amt.de). In begründeten Einzelfällen können auch Personen gefördert werden, die von Krisen in Ländern betroffen sind, für die nur eine Teilreisewarnung ausgesprochen wurde.
Was verstehen wir unter einem akuten Notfall?
Von einer akuten Notlage gehen wir aus, wenn es den Studierenden und Promovierenden nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, d.h. Miete, Lebensmittel, Krankenversicherungen, Medikamente u.ä. zu bezahlen. Chronische Erkrankungen und Beeinträchtigungen sowie bestehende Versorgungspflichten gegenüber anderen Familienmitgliedern werden besonders berücksichtigt.
Welche Formate gibt es?
1. Notfallunterstützung zur Deckung von Kosten bei kurzfristigem Bedarf in akuten Notlagen, in denen keine anderen Hilfen greifen Einmalzahlung mit kurzer Laufzeit, Verlängerungen sind je nach Bedarf und bei Mittelverfügbarkeit möglich, die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem akuten beantragten Bedarf
2. Stipendium für die Grundfinanzierung von 3 oder 6 Monaten monatliche Zahlung, ausgerichtet am Bafög-Satz (870 €) Einkünfte aus regelmäßigen Nebenjobs werden von dem Betrag abgezogen.
Studierende und Promovierende mit Kind(ern)/Familienmitgliedern vor Ort können zusätzlich pro Person 150 € erhalten, sofern für diese keine staatlichen Hilfen greifen.
Das Stipendium soll länger andauernde Notlagen überbrücken, wenn keine anderen öffentlichen oder privaten Unterstützungsprogramme helfen. (Die Möglichkeit Kredite und Darlehen aufzunehmen, gelten nicht als Unterstützungsangebote in diesem Sinn). Sollte sich der Unterstützungsbedarf im Bewilligungszeitraum reduzieren oder wegfallen, sind die Geförderten aufgefordert, sich zu melden. Die Gelder können dann anderen Bedürftigen zugutekommen.
Über den Notfallfonds hinaus vergibt die Bauhaus-Universität Weimar eine Vielzahl weiter Stipendien und Fonds. Informationen zu den Stipendien und Förderungen finden Sie hier: https://www.uni-weimar.de/de/universitaet/forschung-und-kunst/wissenschaftlicher-nachwuchs/stipendien-und-foerderung/
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