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Finanzielle Förderung für Aufenthalte im europäischen Ausland

Aufenthalte an Hochschulen im europäischen Ausland zu Weiterbildungszwecken (für administrative oder akademische Mitarbeiter) und zu Lehrzwecken (für akademische Mitarbeiter) können über das Erasmus+ Programm gefördert werden. Um im Sinne des Erasmus+ Programms förderfähig zu sein, muss der Auslandsaufenthalt mindestens 2 Tage dauern (Reisetage zählen nicht als Aufenthaltstage).
Gefördert wird i.d.R. bis zu einer Woche. Sprachkurse im europäischen Ausland werden für bis zu 2 Wochen gefördert. Die Förderung unterteilt sich in

  • eine Aufenthaltspauschale, die pro Tag gezahlt wird (Samstage und Sonntage zählen i.d.R. nicht dazu), und
  • eine einmalige Fahrtkostenpauschale, die sich nach der Entfernung zum Zielort richtet.

Eine erhöhte Förderung kann durch nachhaltiges Reisen (Green Travel) gewährt werden.

Pauschalen je europäisches Zielland

Die europäischen Zielländer von Erasmus-Aufenthalten sind in vier Gruppen unterteilt. Die Aufenthaltspauschalen betragen:

Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

und als Partnerland das Vereinigte Königreich

Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Nachhaltiges Reisen (Green Travel)

Unter nachhaltigen Reisen bzw. „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, für die überwiegend (insgesamt mindestens 50%) emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrrad genutzt werden.

Schiff, Flugzeug, Auto/E-Auto oder Motorrad zählen nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel. Flugzeuge gelten auch dann nicht als nachhaltige Verkehrsmittel, wenn CO2-Emissionen kompensiert werden. In Ausnahmen gelten Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (z.B. Irland oder Island). Wenn ein Auto in Fahrgemeinschaft genutzt wird, kann dies als nachhaltig anerkannt werden.

Wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigt wird, kann für bis zu 4 zusätzliche Tage Förderung gewährt werden - sofern das bei der Beantragung der Förderung entsprechend angegeben und begründet wurde und die Kosten nicht durch die reguläre Förderung gedeckt sind.

Fahrtkostenpauschalen

Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch ein Instrument der Europäischen Kommission ermittelt (Entfernungsrechner).

ReisedistanzStandardreiseGrünes Reisen 
          10 bis 99 km          28 EUR            56 EUR
      100 bis 499 km         211 EUR          285 EUR
   500 bis 1.999 km          309 EUR          417 EUR
2.000 bis 2.999 km         395 EUR          535 EUR
3.000 bis 3.999 km         580 EUR          785 EUR
4.000 bis 7.999 km      1.188 EUR       1.188 EUR
8.000 km und mehr      1.735 EUR        1.735 EUR

Hinweise für Menschen mit Beeinträchtigungen und Beschäftigte mit Kind/ern

Sollten Ihnen in Zusammenhang mit der beantragten Personalmobilität zusätzliche oder erhöhte Kosten aufgrund einer Beeinträchtigung (chronische Erkrankung oder Behinderung) oder der Mitreise von Kindern entstehen, die nicht durch die reguläre Förderung abgedeckt sind, besteht die Möglichkeit über das Dezernat Internationale Beziehungen einen Realkostenantrag beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu stellen. Die Antragsfrist ist drei Monate vor Reiseantritt. Melden Sie sich gern für eine Beratung!

  • Antragsverfahren
  • Finanzielle Förderung

Quicklinks

Antragsverfahren Erasmus+ Personalmobilität

Kontakt

 Dr. Johanna Lüdde


Franziska Schütz
(derzeit in Elternzeit)

Finanzen/Förderung Erasmus

Campus.Office
Geschwister-Scholl-Straße 15, Raum 105

Tel.: +49 (0) 36 43 / 58 23 79

E-Mail:
johanna.luedde[at]uni-weimar.de
staffmobility@uni-weimar.de

Sprechzeit: nach Vereinbarung

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