Der Assistentenrat existiert seit 2020 nach Thüringer Personalvertretungsgesetz an der Bauhaus-Universität Weimar. Er setzt sich aus drei jährlich gewählten Vertreter*innen der studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Assistent*innen (die studentischen Angestellten, früher auch HiWis genannt) der Universität zusammen. Diese können unabhängig von der Fakultät gewählt werden.
Die wichtigste Aufgabe des Assistentenrates ist die Vertretung der Interessen der Assistent*innen gegenüber der Bauhaus-Universität Weimar. Dafür nimmt jeweils eines der Mitglieder an den Sitzungen des Personalrates teil, wo er oder sie auch ein Stimmrecht in den die Assistent*innen betreffenden Angelegenheiten besitzt. Außerdem arbeiten die Vetreter*innen eng mit dem Dezernat Personal zusammen, das beispielsweise für die Verträge der Assistent*innen zuständig ist. Die Zeit, welche die Vertreter*innen für ihre Arbeit im Gremium investieren wird als Arbeitszeit angerechnet!
Aktuelles vom Assistentenrat findest Du auf dieser Seite.
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