Gemeinsam mit Studierenden aus verschiedenen studentischen Ehrenämtern ist diese Übersicht für häufig gestellte Fragen entstanden. Sie hilft Dir, vor, während und nach den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung und der universitären Gremien, den Überblick zu behalten. In drei verschiedenen Kategorien erfährst Du, warum jede einzelne studentische Stimme für die Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar wichtig ist, weshalb Du Dich als Kandidat*in aufstellen lassen solltest und wieso sich das eigene hochschulpolitische Engagement für Dich, aber auch für Deine Kommilliton*innen lohnt.
Alle eingeschriebenen und zum Stichtag im Wahlverzeichnis erfassten Studierende der Bauhaus-Universität Weimar sind bei den studentischen Wahlen wahlberechtigt. Das Wahlverzeichnis gilt für die Wahlen der studentischen Selbstverwaltung und für die Wahlen der universitären Gremien.
Bist Du im Wahlverzeichnis beispielsweise in der falschen Fakultät oder mit nicht korrektem Namen erfasst, melde Dich beim Wahlamt innerhalb der Widerspruchsfrist.
Bei der Wahl zum Assistentenrat sind die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages Eingetragenen vorschlagsberechtigt und die am Wahltag als Assistent*in im Wahlverzeichnis Eingetragenen wahlberechtigt.
Die Wahlen für die studentischen und universitären Gremien für die Legislaturperiode 2024/2025 finden vom 17. bis 22. Mai (von 9.00 bis 23.59 Uhr) statt.
Die Stimmabgabe erfolgt online. Dazu wird Dir vor dem ersten Wahltag eine E-Mail an Deine Universitäts-E-Mail-Adresse geschickt, in der Du einen Link zu Deinen individuellen Zugangsdaten zum Wahlportal findest. Auch alle weiteren Informationen zu den Wahlen der studentischen und universitären Gremien erhältst Du über Deine Universitäts-E-Mail-Adresse. Bitte überprüfe daher Deine E-Mail-Adresse regelmäßig.
Wahlen der studentischen Selbstverwaltung
Für die Wahl zum Fachschaftsrat hast Du fünf Stimmen. Die Stimmen dürfen auf unterschiedliche Kandidierende verteilt werden. Dabei dürfen auch mehrere Stimmen an den/die selbe*n Kandidat*in vergeben werden.
Wahlen der universitären Gremien
Für die Wahl zum Fakultätsrat hast Du zwei Stimmen. Die Stimmen dürfen auf unterschiedliche Kandidierende verteilt werden. Dabei dürfen auch beide Stimmen an den/die selbe*n Kandidat*in vergeben werden. Du kannst nur für die Fakultät wählen, an der Du auch zur Wahl zugelassen bist.
Für die Wahl zum Senat hast Du eine Stimme.
Für die Wahl zum Assistentenrat hast Du drei Stimmen und zum Beirat für Gleichstellungsfragen hast Du zwei Stimmen. Du kannst die zur Verfügung stehende Stimmenanzahl auf mehrere Kandidierende verteilen oder auch nur einem/r Kandidat*in geben.
Es müssen nicht alle Stimmen genutzt werden. Im Sinne eines demokratischen Engagements ist es aber natürlich toll, wenn Du an der Wahl teilnimmst und deine Stimme(n) nutzt!
Zu jeder Kandidatur gehört ein Steckbrief. Sobald die Kandidat*innen für die Legislaturperiode 2024/2025 feststehen, kannst Du sie hier einsehen.
Bei der studentischen Wahl für die studentische Selbstverwaltung, wählen alle Studierenden einer Fakultät ihren Fachschaftsrat mit zwölf gewählten Mitgliedern.
Bei der studentischen Wahl für ein universitäres Gremium, wählen alle Studierenden einer Fakultät eine*n studentische*n Vertreter*in für den Senat und ihre zwei Vertreter*innen im Fakultätsrat der Bauhaus-Universität Weimar.
Unabhängig von der Fakultätszugehörigkeit werden zwei weibliche studentische Vertreter*innen für den Beirat für Gleichstellungsfragen gewählt.
Im Assistentenrat gibt es drei zu wählende Assistent*innen, wobei nur studentische und wissenschaftliche sowie künstlerische Assistent*innen, die als Hilfskräfte in Forschung und Lehre an der Universität beschäftigt sind, wahlberechtigt sind.
Falls du bei der Wahl für die Legislaturperiode 2024/2025 kandidieren willst, kannst du Dich zwischen dem 5. und 28. April 2024* aufstellen lassen. Ab dem 5. April 2024, dem Beginn der Einreichung von Wahlvorschlägen, findest Du hier ein Online-Formular. Außerdem ist es auch möglich, sich von jemanden vorschlagen zu lassen.
Jede*r eingeschriebene und zum Stichtag im Wahlverzeichnis aufgeführte Studierende der Bauhaus-Universität Weimar darf sich zur Wahl aufstellen lassen. Du kannst Dich nur als Vertreter*in der Fakultät aufstellen lassen, an welcher Du auch studierst.
Für die Wahl zum Assistentenrat kannst Du nur kandidieren, wenn Du zur wahlberechtigten Gruppe der studentischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Assistent*innen gehörst.
Die Legislaturperiode der gewählten studentischen Ehrenämter geht ein Jahr. Darunter fallen die Fachschaftsräte, der Senat, der Fakultätsrat, der StudierendenKonvent, aber auch der Beirat für Gleichstellungsfragen und der Assistentenbeirat. Auf alle anderen studentischen Ehrenämter wirst Du entweder entsandt oder berufen. Dann hast Du das Amt auf unbestimmte Zeit inne – also solang wie Du mitmachen möchtest – oder Du bekleidest das Amt, bis sich das Gremium auflöst (beispielsweise im Falle einer Berufungskommision für eine Professur).
Die Amtszeit für ein Gremium der studentischen Selbstverwaltung beginnt ungefähr eine Woche nach der Wahl mit der konstituierenden Sitzung.
Die Amtszeit für die universitären Gremien beginnt immer zu Beginn des kommenden Wintersemesters Anfang Oktober.
Auf jeden Fall! Wenn Du beispielsweise im Fakultätsrat mitwirken möchtest, liegt es nahe, dass Du auch in deinem Fachschaftsrat Mitglied bist. Denn umso leichter ist es, vernetzt und strukturiert die Interessen der Studierenden einzubringen. Andererseits ist das kein Muss: Mach das, woran Du Interesse hast und wofür Du die Kapazitäten aufwenden kannst.
Falls Du Deine Kandidatur zurückziehen willst, kannst Du Dich bis zum Ende der Wahlperiode umentscheiden und den Wahlvorschlag zurückziehen. Selbstverständlich hast Du auch die Möglichkeit, nach der Wahl innerhalb der Ablehnungsfrist Dein Mandat nicht anzunehmen. In diesem Fall bleibst Du als Nachrücker*in gelistet und kannst im Fall der Verhinderung des/der Mandatsträger*in in das Amt nachrücken.
Für die Legislaturperiode 2024/2025 kannst Du bis zum 28. April 2024 deinen Wahlvorschlag zurückziehen. Wenn Du gewählt wurdest und dein Mandat nicht annehmen willst, hast Du in diesem Jahr bis zum 26. Mai 2024 Zeit, dein Mandat abzulehnen.
In einem oder mehreren hochschulpolitischen Gremien mitzuwirken, ist prinzipiell eine ehrenamtliche Aufgabe. Ehrenamt ist nicht nur cool, sondern eben auch Arbeit. Diese Arbeit kann aber viel bringen: In der studentischen Selbstverwaltung organisieren wir Events, artikulieren studentische Interessen und setzen uns dafür ein, dass genau dieses Ehrenamt besser anerkannt wird.
Die Stimme der Studierenden ist an unserer demokratischen Universität wichtig dafür, dass bei den Entscheidungen der Bauhaus-Universität Weimar die studentischen Interessen eine Rolle spielen. Und über diesen Beitrag hinaus bildet das hochschulpolitische Engagement eine Möglichkeit, die universitären Strukturen besser zu verstehen, Kontakte zu anderen Studierenden zu knüpfen und persönliche Skills zu erweitern.
Einen Überblick über die Gremien mit studentischer Beteiligung erhältst Du hier. Neben der Gremienstruktur lernst Du die Aufgabenbereiche der einzelnen Gremien kennen.
An der Bauhaus-Universität Weimar verwalten sich die Studierenden selbst: In den gewählten Fachschaftsräten und im Studierendenkonvent sitzen ausschließlich Studierende. Und auch alle wichtigen Gremien der Bauhaus-Universität Weimar bestehen nicht nur aus Mitgliedern der Universität, sondern auch aus Studierenden, die ihre Interessen vertreten: zum Beispiel im Senat und den Senatsausschüssen, im Beirat für Gleichstellungsfragen oder im Assistentenrat. Das gilt auch in Deiner Fakultät: Hier sind immer zwei Studierende Teil des Fakultätsrates.
Lass Dich zur Wahl aufstellen! Einmal im Jahr werden im Frühsommer mehrere Gremien zum gleichen Zeitpunkt gewählt: die Fachschaftsräte, die studentischen Mitglieder im Senat, der Fakultätsrat, der Beirat für Gleichstellungsfragen und der Assistentenrat.
Aber auch außerhalb der Wahlen kannst Du viel tun. Auf der Webseite der M18, dem Haus der Studierenden, werden regelmäßig offene Ämter veröffentlicht. Der Studierendenkonvent und die Fachschaftsräte informieren außerdem über studentische Ehrenämter, wo Dein Mitwirken gefragt ist.
Natürlich sind manche Gremien aufwändiger als andere. Aber alle ehrenamtlich engagierten Studierenden leisten ihre Gremienarbeit neben dem Studium. Manche Gremien finden seltener statt, andere öfter. Manche Mandate lassen sich gut gleichzeitig ausüben, andere nicht. Studierende, die dieses Amt derzeit ausüben, können Dir helfen, wenn du Dir unsicher bist, was Deinen Interessen und dem Aufwand entspricht.
Auch ohne Mandat kannst du Dich als freies Mitglied im Fachschaftsrat spontan bzw. temporär engagieren. Schließlich zählt jede Unterstützung, unabhängig davon, ob Du nun in das Gremium gewählt wurdest oder als Stellvertreter*in oder Nachrücker*in zur Verfügung stehst und zum Einsatz kommst, wenn der/die Mandatsträger*in sein Amt nicht ausüben kann. Wenn Du Dir jetzt ein festes Mandat noch nicht vorstellen kannst, ist das also kein Hindernis, Dich trotzdem hochschulpolitisch einzubringen.
Jedes studentische Engagement bringt einen großen Mehrwert für die Studierendenschaft, die Universität und auch für Dich selbst. Alle Skills sind gesucht: Veranstaltungen organisieren, texten oder gestalten können, zuhören, vernetzen oder natürlich auch Meinungen vertreten. Wir alle sind keine Profis und lernen selbst ständig dazu.
Du bist motiviert, setzt dich gerne für andere ein und möchtest Dich mit neuen Leuten vernetzen? Mehr braucht es erstmal nicht. Außerdem wirst Du nicht einfach ins kalte Wasser geworfen. Übergabeberichte und die Begleitung durch ehemalige Gremienmitglieder helfen Dir, ins neue Amt zu starten!
Reinschnuppern geht immer! Gremiensitzungen sind prinzipiell immer universitätsöffentlich: Das heißt, Du kannst als Gast im Senat zuhören oder bei der nächsten Sitzung Deines Fachschaftsrats vorbeikommen. Wann und wo die Gremiensitzungen stattfinden, ist nicht immer leicht zu finden. Wenn Du Fragen zu Terminen, aktuellen Themen oder einfach Lust hast, vorbeizuschauen, dann kontaktiere am besten deinen Fachschaftsrat. Unter den Kontakten zur Studierendenvertretung auf der Hauptseite findest Du die E-Mail-Adressen.
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