Logo: Bauhaus-Universität Weimar Logo: Bauhaus-Universität Weimar
≡
  • Kontrastansicht
  • zum Hauptmenü
  • zum Seitenmenü
  • zum Brotkrumenmenü
  • zum Unterseitenmenü
  • zum Hauptinhalt
  • Kontakte und mehr
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • DE
  • EN
Schnellzugriff
  • Webmail
    • für Studierende
    • für Beschäftigte (OWA)
  • Moodle
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Pinnwände
  • Studienberatung
  • BAUHAUS.JOURNAL ONLINE
  • Veranstaltungskalender
  • Universitätsbibliothek
  • Sprachenzentrum
  • Sportzentrum
  • International Office
  • Digital Studieren (E-Learning)
  • Mensa-Speiseplan
  • Notfall
  • Personensuche
  • DE
  • EN
Bauhaus-Universität Weimar
  • Universität
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur
      • Universitätsleitung+
      • Gremien+
      • Dezernate+
      • Zentrale Einrichtungen
        • Alumni-Büro
        • Archiv der Moderne (Universitätsarchiv)+
        • Bauhaus Research School
        • Career Service
        • Bereich Diversität+
        • Gleichstellungsbüro+
        • Gründerwerkstatt neudeli
        • Innenrevision
        • SCC (Rechenzentrum)+
        • Servicezentrum Liegenschaften+
        • Servicezentrum Sicherheitsmanagement
          • Information zum Coronavirus
            • FAQ+
            • Für Studierende
            • Für Beschäftigte+
            • Informationen des Präsidenten
            • Zentrale Arbeitsgruppen
            • Wintersemester 2020/21
            • Meldeformular
            -
          • Psychologische Krisenintervention
          • Aufgaben
          • Pläne
          • Regelungen (MdU, HENRI, etc.)
          • Notfall- und Warnsignale/Sprachansagen
          • Erste Hilfe
          • Home-Office
          • Allgemeine Informationen
          -
        • Sprachenzentrum+
        • Universitätsbibliothek+
        • Universitätsentwicklung+
        • Universitätskommunikation+
        • Universitätssportzentrum+
        • Universitätsverlag
        -
      • Institute an der Universität+
      • Beauftragte an der Bauhaus-Universität Weimar
      -
    • Studium+
    • International+
    • Forschung und Kunst+
    • Partner und Alumni+
    • Bauhaus100
    • Studierendenvertretung
    • Service+
    -
  • Architektur und Urbanistik
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung und Kunst+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • Service+
    +
  • Bauingenieurwesen
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Kunst und Gestaltung
    • Aktuell+
    • Profil+
    • Studium+
    • Struktur+
    • Forschung und Kunst
    • International+
    • Partner und Alumni+
    • Service+
    +
  • Medien
    • Aktuell+
    • Struktur+
    • Studium+
    • Forschung+
    • International+
    • Partner und Alumni
    • Service+
    +
  • {{link.title}}

leider nichts gefunden

WAS WAR DIE FRAGE?
  1. Universität
  2. Struktur
  3. Zentrale Einrichtungen
  4. Servicezentrum Sicherheitsmanagement
  5. Information zum Coronavirus
Kontakt und Infos
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar au
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Twitter
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagramm
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Vimeo

Rahmenhygieneplan der Bauhaus-Universität Weimar

vom 15. Oktober 2020

Rahmenhygieneplan als PDF

Allgemeines

Die nachfolgenden Ausführungen und Hinweise bilden den Rahmenhygieneplan der Bauhaus-Universität Weimar im Sinne der vorgegebenen Empfehlungen bzw. gesetzlichen Regelungen der zuständigen Ämter und Behörden. Er ist bei Eintritt einer Infektionsgefahr, einer Epidemie und einer Pandemie von allen Mitgliedern (hauptberuflich Tätige und immatrikulierte Studierende) und Angehörigen der Bauhaus-Universität Weimar gemäß § 21 ThürHG einzuhalten. Der zeitliche Anwendungsbereich ist befristet auf die Dauer der Infektionsgefahr oder des festgestellten Zeitraums der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder in der pandemischen Phase weltweiter Ausbreitung.

Der Rahmenhygieneplan ersetzt nicht bereits bestehende, spezielle gesetzlich vorgeschriebene Hygieneanforderungen, wie die technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (100 – Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien; 500 – Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen) oder die technische Regel für Gefahrstoffe (401 – Gefährdung durch Hautkontakt; 406 – Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege).

Die Universitätsangehörigen sind verpflichtet, diesbezügliche Allgemeinverfügungen der Stadt Weimar und die Verordnungen des Freistaates Thüringen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Es wird empfohlen, die Corona-Warn-App des Bundes zu nutzen.

Zur Vorbeugung gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus oder anderen Infektionserkrankungen werden alle Universitätsangehörigen ausdrücklich auf die allgemeinen Hygieneregeln der Bauhaus-Universität Weimar hingewiesen. Besonders wichtig sind die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu anderen Personen, regelmäßiges richtiges Händewaschen sowie Hygiene beim Husten und Niesen.

Betriebsbedingte Abweichungen zu den unten angeführten Hygienemaßnahmen (z. B. Unterschreitung des Mindestabstandes, Hygiene bei der Benutzung von Arbeitswerkzeugen etc.) sind in einem Infektionsschutzkonzept darzustellen, zu begründen und entsprechende Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen) festzulegen. Im Kapitel Aufstellung von Infektionsschutzkonzepten gibt es dazu weitere Erläuterungen

Hygienemaßnahmen bei Symptomen

Ein begründeter Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, wenn die häufig genannten Symptome Fieber, Husten, Halsschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot und Schnupfen häufig zutreffen.

Mitglieder und Angehörige der Bauhaus-Universität Weimar mit Symptomen bleiben zu Hause und sollten sich umgehend telefonisch zur Abklärung an eine/n behandelnde/n Ärztin/Arzt oder an das für sie zuständige Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt wird entscheiden, welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall eingeleitet werden müssen. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Krankmeldungen von Beschäftigten sind unverzüglich – auch im Homeoffice – bei Ihrer/m Vorgesetzten anzuzeigen. Senden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch per Scan als Anhang in einer E-Mail mit dem Betreff »AU_Nachname_Vorname« an das Dezernat Personal (dezernat.personal[at]uni-weimar.de) Zusätzlich haben Studierende die Universität unter studium[at]uni-weimar.de zu informieren.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich auch individuell vom Betriebsarzt bzw. von der Betriebsärztin beraten lassen, insbesondere bei Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition (Veranlagung). Bei Bedarf nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit dem Servicezentrum Sicherheitsmanagement, Frau Stumpf, Telefon 581240, auf. 

Personen mit einem höheren Risiko

Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf sind aktuell über das Robert Koch-Institut zu erhalten.

Besteht dazu der Bedarf nach einer Beratung durch den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Servicezentrum Sicherheitsmanagement, Frau Stumpf, Telefon 581240 auf.

Erforderlichenfalls sind in der Aufstellung von Infektionsschutzkonzepten (siehe Kapitel Aufstellung von Infektionsschutzkonzepten) Schutzmaßnahmen für Personen mit einem derartigen höheren Risiko mit aufzunehmen.

Händewaschen

Die Universität folgt den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Händehygiene. Regelmäßiges gründliches Händewaschen – mindestens 20 Sekunden lang mit reichlich Seife – ist unerlässlich. Die Möglichkeit der Händehygiene ist in allen Gebäuden der Universität gegeben. ­­

Die Seifenspender in den Universitätsgebäuden werden regelmäßig neu bestückt. Sollten die Spender dennoch einmal leer sein, können Beschäftigte sich an den jeweiligen Hausmeister wenden.

Wann sind die Hände mindestens zu waschen?

  • nach Betreten des Gebäudes bzw. beim Ankommen am Arbeitsplatz
  • nach dem Besuch der Toilette
  • nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
  • nach dem Kontakt mit Abfällen
  • vor den Mahlzeiten bzw. vor und nach der Zubereitung von Speisen (z. B. in der Pause)
  • vor dem Benutzen von Medikamenten oder Kosmetika (z. B. Cremes, Lippenpflege etc.)
  • vor und nach dem Körperkontakt mit Kolleginnen und Kollegen, falls dieser nicht vermeidbar ist

Wie wasche ich richtig?

  • Die Hände unter fließendes Wasser halten. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion von Krankheitserregern.
  • Die Hände gründlich für circa 20 bis 30 Sekunden einseifen (Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume, Daumen, Fingernägel). Keine Stückseife, keine Behälter mit gemeinsam genutzten Hautreinigern und keine losen Stoffhandtücher verwenden.
  • Hände unter fließendem Wasser abspülen. Zum Schließen des Wasserhahns ein Einweg-handtuch oder den Ellenbogen benutzen.
  • Hände sorgfältig und idealerweise mit Einmalhandtüchern abtrocknen – dabei die Fingerzwischenräume nicht vergessen!

Händedesinfektion ist an der Universität überall dort möglich, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Hygiene beim Husten und Niesen

Wie schützt man Mitmenschen vor einer Ansteckung?

  • Beim Husten oder Niesen möglichst weit von anderen Personen entfernen und wegdrehen.
  • Nutzung von Einwegtaschentüchern. Dies nur einmal nutzen und anschließend entsorgen und Händewaschen.
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, Husten oder Niesen in die Armbeuge, nicht in die Hand!
  • Beim Husten und Niesen die Mund-Nasen-Bedeckung nicht absetzen, wenn sich andere Personen in direkter Umgebung (Abstand < 1,50 m) befinden.

Lüften

  • Eine Aerosolanreicherung in der Raumluft kann nur durch regelmäßiges und richtiges Lüften der Räume vermieden werden. Hierfür ist die Querlüftung optimal, bei der über gegenüberliegende offene Fenster und Türen innerhalb weniger Minuten (Stoßlüftung) die Raumluft erneuert wird. Lüften Sie daher die Räume alle 20 Minuten mit einer 3 – 5-minütigen Stoßlüftung (in Büros alle 60 Minuten).
  • Unterstützend wurden stark frequentierte Räume mit CO2-Ampeln ausgerüstet, die ein Signal geben, wann spätestens gelüftet werden muss. Bitte beachten Sie in Räumen, welche mit Messgeräten für die Detektion von virenbeladener Aerosol-Konzentration in der Innenraumluft ausgerüstet sind, die Hinweise in der ausgehangenen Betriebsanweisung.
  • Raumlufttechnische Anlagen dürfen während der Betriebs- oder Arbeitszeiten nicht abgeschaltet werden, da dies zu einer Erhöhung der Konzentration von Viren in der Raumluft und damit zur Erhöhung des Infektionsrisikos führen kann.
  • Der Einsatz von Geräten im Umluftbetrieb (ohne Außenluftzufuhr), wie Ventilatoren (zum Beispiel Standventilatoren), Anlagen zur persönlichen Kühlung (beispielsweise mobile Klimaanlagen und Split-Klimaanlagen) oder Geräte zur Erwärmung (zum Beispiel Heizlüfter) sind nur in Räumen mit Einzelbelegung zulässig, da sie im Umluftbetrieb im Allgemeinen keine Außenluft zur Absenkung von Aerosolkonzentrationen zuführen und der Luftstrom zu einer Verteilung von Aerosolen im Raum beiträgt.
  • Auf Warte- und Stehflächen (z. B. zentrale Druck- und Kopierräume) und bei nicht vermeidbarer Personenansammlung (z. B. an Empfangstresen etc.) ist für eine ausreichende Lüftung (z. B. Fensterlüftung) zu sorgen. 

Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere für Beschäftigte

  • Arbeitswerkzeug einer Person zuteilen oder das Arbeitswerkzeug vor dem Weiterreichen mit handelsüblichen Reinigern und Einmalhandtüchern reinigen; keine Mehrfachverwendung von Tüchern und Lappen. Wo dies nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen. Andernfalls sind bei der Verwendung der Werkzeuge geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden, sofern hierdurch nicht zusätzliche Gefahren (z. B. Erfassung durch rotierende Teile) entstehen. Dabei sind ebenfalls Tragzeitbegrenzungen und die individuelle Disposition der Beschäftigten (z. B. Allergien) zu berücksichtigen.
  • Persönliche Schutzausrüstung ist getrennt von der Alltagskleidung aufzubewahren. Es ist sicherzustellen, dass persönliche Schutzbekleidung regelmäßig gereinigt wird. Benutzte persönliche Schutzkleidung (z. B. Schutzmantel) ist nach Abschluss der Arbeiten in den Arbeitsräumen separat zu lagern und einer unverzüglichen Reinigung zuzuführen.
  • Mahlzeiten und Pausen möglichst allein einnehmen bzw. verbringen (z. B. im eigenen Büro). Bei Anwesenheit von mehreren Personen hygienischen Mindestabstand einhalten.
  • In Pausenräumen ist die Personenzahl zu begrenzen. Pausenzeiten sind zu staffeln, damit nicht alle Beschäftigten gleichzeitig Pause machen. Flaschen, Tassen, Gläser, Geschirr und Utensilien nicht teilen. Geschirr nach dem Gebrauch mit Wasser und Spülmittel spülen, beim Einsatz von Geschirrspülmaschinen mit mindestens 60° C wählen.
  • Gemeinsam benutzte Gegenstände und Flächen (z. B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Telefone, IT-Geräte etc.) mit handelsüblichem Reiniger regelmäßig reinigen. Desinfektionsmaßnahmen sind nur erforderlich bei bekanntem oder begründetem Verdacht einer SARS-Cov-2-Infektion einer/s Mitarbeiterin/ Mitarbeiters am Arbeitsplatz.
  • Auf Sauberkeit an gemeinsam genutzten Orten, z. B. in Teeküchen achten. Zum Putzen und Abwaschen sind idealerweise Einwegputzlappen zu nutzen. Regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion (siehe dazu Anstrichpunkt 5) von Orten, die von vielen Personen genutzt werden, wie Türgriffe, Taster in Fahrstühlen u. ä. und Betätigung dieser nach Möglichkeit mit dem Unterarm oder Ellenbogen.
  • Regelmäßig die Innenräume von Dienstfahrzeugen inklusive Lenkräder und Schalthebel reinigen, insbesondere bei Nutzung durch mehrere Personen. 

Hygienemaßnahmen in den Lehrräumen, insbesondere für Studierende

  • Betreten Sie die Universitätsgebäude nur bei unbedingt nötigen Aufenthalten, z.B. für die Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren, Übungen, etc. Vermeiden Sie unbedingt Gruppenbildungen auf den Fluren und gehen Sie zügig zu Ihrem Platz.
  • Wir haben Hinweisschilder ausgehängt sowie Markierungen auf dem Boden angebracht – bitte beachten Sie diese aufmerksam beim Eintreten in das Gebäude.
  • Bevor Sie an einer Lehrveranstaltung teilnehmen, ist vor Ort Ihre Anmeldung erforderlich – elektronisch, per thoska oder schriftlich. Diese benötigen wir für eine zügige Kontakt-nachverfolgung im Infektionsfall.
  • In den Eingangsbereichen zu den Räumen stehen Händedesinfektionsmittel bereit. Bitte benutzen Sie diese, bevor Sie zu Ihrem Platz gehen.
  • Für jeden Raum haben wir einen Bestuhlungsplan mit den notwendigen Mindestabständen erstellt. Bitte nutzen Sie nur die gekennzeichneten Sitzplätze. Die bestehenden Kennzeich-nungen dürfen in keinem Fall geändert werden.
  • Auch Ihr persönliches Verhalten trägt zum Infektionsschutz bei. Reinigen Sie daher ihre Stühle und Tische stets mit Desinfektionsmittel/ Tüchern. Bitte halten Sie stets zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern, auch auf den Freiflächen der Universität, beim Betreten der Gebäude, auf Treppen, in Sanitärräumen und vermeiden Sie den direkten Körperkontakt mit anderen Personen, etwa durch Händeschütteln oder Umarmungen. 

Physical Distancing (Sicherheitsabstand)

  • Die WHO empfiehlt einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen.
  • Zur Einhaltung des o. g. Sicherheitsabstandes auf z. B. Verkehrswegen, Warte- und Steh-flächen etc. können Markierungen (z. B. Bodenmarkierungen, Absperrband etc.) vorgenommen werden. Bei der Markierung von Verkehrswegen wie Einrichtungswege, sind die Maßgaben der allgemeinen Anforderungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten Verkehrswege ASR A1.8 zu beachten.
  • Für stark sehbeeinträchtigte Menschen ist es oft schwer, ohne Unterstützung den empfohlenen Sicherheitsabstand einzuhalten. Dies sollte bei der Gestaltung von Leitkonzepten (z. B. Sitzmarkierungen oder Bodenmarkierungen zur Unterstützung des Distanzierungsgebots, geschaffene Einbahnregelungen etc.) berücksichtigt werden. Gegebenenfalls ist eine Unterweisung oder ein Training vor Ort erforderlich, eventuell muss Assistenz gestellt werden. Der Sicherheitsabstand kann dadurch zeitweise nicht eingehalten werden. Hier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung von der Assistenz und dem sehbeeinträchtigten Menschen getragen werden.
  • Vermeidung jeglichen Körperkontakts. Wenn dies nicht möglich sein sollte, sollen nach jedem Körperkontakt die Hände gewaschen werden, insbesondere sollte vermieden werden, mit ungewaschenen Händen Augen, Nase oder Mund zu berühren; Verzicht auf Händeschütteln sowie Umarmungen bei Begrüßungen oder Verabschiedungen.
  • Kein direktes Ansprechen des Gegenübers.
  • Meetings möglichst telefonisch oder über Videokonferenzen durchführen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Treffen nur in gut belüfteten Räumen und mit ausreichendem Abstand zwischen den Teilnehmenden möglich. Treffen sind möglichst kurz zu halten (der Faktor Zeit hat bei der Vermeidung einer Ansteckung hohe Relevanz) und auf den nötigen Sicherheitsabstand ist zu achten. Kleine, feste Teams bilden (z. B. 2 bis 3 Personen), Arbeitsabläufe anpassen.
  • Möglichst freie Raumkapazitäten nutzen, sodass Mehrfachbelegung von Büroräumen reduziert wird oder Arbeitsplätze nutzen, die sich möglichst weit voneinander entfernt befinden (mind. 1,5 m).
  • Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel am Arbeitsplatz der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung (siehe auch Kapitel Mund-Nasen-Bedeckung) zum gegenseitigen Schutz tragen. Entsprechend der Höhe des Infektionsrisikos, das sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, sind filtrierende Halbmasken (mindestens FFP2 oder vergleichbar und ohne Ausatemventil) als persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Gleiches gilt, wenn in einer unmittelbaren Interaktion einer/s der Beteiligten keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Die Mund-Nasen-Bedeckung und die filtrierenden Halbmasken werden in diesen Fällen von der Bauhaus-Universität Weimar bereitgestellt.
  • Die Nutzung der Aufzüge ist hinsichtlich der Personenzahl unter Beachtung des Sicherheitsabstandes zu beschränken.
  • Bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen bei Dienstreisen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Die Personenzahl in Fahrzeugen ist dementsprechend zu begrenzen. Kann die Abstandsregel nicht umgesetzt werden, sind von den die Abstandsregel nicht einhaltenden Mitfahrenden FFP-Halbmasken ohne Ausatemventil während der Fahrt zu tragen.

Mund-Nasen-Bedeckung

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) sind keine Medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS), so genannte Operations (OP)-Masken und auch keine Partikel-filtrierende Halbmasken (filtering face piece, FFP-Masken). MNS- und FFP-Masken sollten daher dem medizinischen Fachpersonal vorbehalten bleiben zum eigenen und zum Schutz anderer. MNB werden als mechanische Barriere bzw. Bremse für eine Übertragung von Atemtröpfchen oder Speichel beim Atmen, Husten oder Niesen getragen und sind aus handelsüblichen Stoffen in unterschiedlichsten Variationen hergestellt. Diese Bedeckung stellt zwar keine nachgewiesene Schutzfunktion für die Trägerin oder den Träger selbst dar, kann bei einer Infektion aber dazu beitragen, das Virus nicht an andere Menschen weiterzugeben. Denn Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen, können dadurch gebremst werden. Zusätzlich wird der Mund-/Nasen-Schleimhaut-Kontakt mit kontaminierten Händen erschwert. Zudem kann das Tragen einer Bedeckung dazu beitragen, das Bewusstsein für einen achtsamen Umgang mit anderen zu stärken (Abstand halten). Produziert werden sie privat oder von verschiedenen Firmen wie Textilherstellern. Sollte keine derartige Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stehen, kann auch ein Tuch oder ein Schal vor Mund und Nase gehalten oder gebunden werden.

Grundsätzlich gilt: Bei Anwendung einer MNB ist der hygienische Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten! Eine kurzzeitige Unterschreitung des Mindestabstandes ist tolerierbar (z. B. hohes Personenaufkommen, organisatorischer Arbeitsablauf etc.).

In den Gebäuden der Bauhaus-Universität Weimar besteht auf Verkehrswegen (Fluren, Gängen und Wegen innerhalb von Besprechungs- und Seminarräumen), in Sanitärräumen, in Foyers, in Küchen (ohne Verzehr von Speisen und Getränken) und in sonstigen Wartebereichen (z. B. vor Kopierern) für alle Universitätsangehörigen sowie für Gäste und Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer MNB.

Menschen mit verschiedenen Vorerkrankungen sind von einer Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit. Dazu zählen z.B. Menschen mit krankheitsbedingten Atembeschwerden, Hauterkrankungen und ggf. psychischen Erkrankungen. Eine entsprechende Bescheinigung ist bei sich zu führen. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen ist in diesem Fall auch einzuhalten.

Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten?

Der richtige Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen ist ganz wesentlich, um einen größtmöglichen Schutz zu erreichen:

  • Die jeweiligen produktbezogenen Anweisungen sowie die Hygieneregeln zum Anlegen, Ablegen sowie zur Reinigung sind zu beachten und anzuwenden.
  • Achten Sie beim Aufsetzen darauf, dass Nase und Mund bis zum Kinn abgedeckt sind und die Mund-Nasen- Bedeckung an den Rändern möglichst eng anliegt.
  • Wechseln Sie die Mund-Nasen-Bedeckung spätestens dann, wenn sie durch die Atemluft durchfeuchtet ist, sonst können sich zusätzliche Keime ansiedeln. Eine durchfeuchtete Mund-Nasen- Bedeckung sollte umgehend abgenommen und ausgetauscht werden.
  • Vermeiden Sie, während des Tragens die Mund-Nasen-Bedeckung anzufassen und zu verschieben.
  • Berühren Sie beim Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung möglichst nicht die Außenseiten, da sich hier Erreger befinden können. Greifen Sie die seitlichen Laschen oder Schnüre und legen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung vorsichtig ab.
  • Nach der Verwendung textiler Mund-Nasen-Bedeckungen sollten diese bis zum Waschen luftdicht (z. B. in einem separaten Beutel) aufbewahrt oder am besten sofort bei 60 bis 95 °C
  • gewaschen werden. Das anschließende heiße Bügeln ist für die Wiederaufbereitung von entscheidender Bedeutung. Dabei sind eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl zu beachten, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
  • Hörbeeinträchtigte Menschen sind ggf. in der Kommunikation auf das Mundbild des Gegenübers angewiesen. Bei Bedarf sollte für kurze Gespräche das Herunterziehen der Mund-Nasen-Bedeckung unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt sein. Ggf. könnte auch die Mund-Nasen-Bedeckung durch ein transparentes Gesichtsvisier ersetzt werden. 

Handschuhe

Ist das Tragen von Handschuhen erforderlich, so werden diese beim Umgang mit Akten, Büchern etc. oder beim Naseputzen verunreinigt (kontaminiert) und sind bei Kontamination zu wechseln. Vor und nach der Benutzung von Handschuhen sind die Hände gründlich zu waschen. Vor dem Anziehen der Handschuhe müssen die Hände unbedingt trocken sein und die Handschuhe sind auch nur einmal zu verwenden.

Bei Verwendung von Einmalhandschuhen aus dem Material Nitril oder Latex sollte dies nur für kurze Dauer sein und wenn unbedingt notwendig. Die Tragezeit sollte zusammengerechnet nicht mehr als zwei Stunden am Tag betragen. Geht die Tragezeit darüber hinaus, können Schäden an der Haut auftreten. Eine geschädigte Haut lässt sich schlechter reinigen und bietet Keimen einen Nährboden.

Bei erforderlich längerer Tragezeit als zwei Stunden wird empfohlen, Handschuhe aus Baumwolle zu verwenden. Handschuhe aus diesem Material können auch nach entsprechender Reinigung (die Reinigung erfolgt durch Waschen bei mindestens 60 Grad Celsius mit Vollwaschmittel) mehrmals verwendet werden.

Catering

Grundsätzlich ist die Bereitstellung von Speisen und Getränken auf ein Mindestmaß zu beschränken und insbesondere folgende Hinweise zu beachten:

  • Speisen und Getränke werden vorportioniert und verschlossen angeboten.
  • Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Bei der Bestuhlung ist insbesondere darauf zu achten, dass während des Essens der Mindestabstand gewährleistet ist.
  • Es wird empfohlen, eine zentrale Ausgabe einzuplanen, um einer zu hohen Personendichte entgegenzuwirken. Wenn dies räumlich nicht möglich ist, ist nur Tischservice zulässig.
  • Wiederverwendbare Geschirr- und Besteckteile sowie Gläser und weiteres Cateringequipment müssen grundsätzlich in Hochtemperaturspülanlagen (> 70 °C) aufbereitet werden.
  • Beim Transport und der Lagerung ist eine Kontamination durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, z. B. Nutzung von Kühlbehältern.
  • Selbstbedienungsstationen sind nur für einzeln verpackte Geschirr- und Besteckteile zulässig.

Erfolgt das Catering als Dienstleistung, ist der Anbieter über die Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie über die Regelungen an der Bauhaus- Universität Weimar, insbesondere den Rahmen-hygieneplan, zu belehren.

Homeoffice

Im Einvernehmen zwischen Führungskräften und Beschäftigten darf Homeoffice vereinbart werden, soweit dadurch betriebliche Abläufe nicht gestört werden und die Arbeitsleistung aus dem Homeoffice uneingeschränkt erbracht werden kann. Die Verabredung ist direkt zwischen der/dem Vorgesetzten und dem/der Beschäftigten zu treffen und schriftlich (ggf. per E-Mail) zu dokumentieren. Darüberhinausgehende Regelungen zur Notwendigkeit von Homeoffice werden im Corona-Stufenplan getroffen.

Erarbeitung von Infektionsschutzkonzepten ab dem 19. Oktober 2020

Für die vorgesehene Nutzung von Räumen ab dem 19. Oktober 2020 gilt folgende Verfahrensweise zum Nachweis der Einhaltung der Hygieneregeln in Bezug auf die Corona-Pandemie an der Bauhaus-Universität Weimar:

Der aktuelle Rahmenhygieneplan der Bauhaus-Universität Weimar ist für jede Nutzungsart von Räumen an der Universität der hygienische Standard. Vom Raumverantwortlichen oder im Falle von vorgesehenen Veranstaltungen von der Veranstalterin/vom Veranstalter ist eigenverantwortlich die Einhaltung der festgelegten hygienischen Maßnahmen gemäß Rahmenhygieneplan schriftlich zu dokumentieren (Bestätigung der Einhaltung des Rahmenhygieneplanes für die vorgesehene Nutzung des Raumes z. B. für die Veranstaltung .../als studentischen Arbeitsraum/Konferenzraum/Büroraum etc.). Können im konkreten Nutzungsfall einzelne Anforderungen aus dem Rahmenhygieneplan nicht eingehalten werden, so sind in einem Infektionsschutzkonzept vom Raumverantwortlichen/ Veranstalterin/Veranstalter die Abweichungen schriftlich darzustellen und zu begründen sowie für diese Abweichungen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) für die Gewährleistung des Hygieneschutzes anzugeben (siehe auch dazu den Rahmenhygieneplan der Bauhaus-Universität Weimar „Allgemeines“ bzw. „Aufstellung von Infektionsschutzkonzepten“). Das so erstellte Infektionsschutzkonzept ist dem Servicezentrum Sicherheitsmanagement zuzusenden. Das Servicezentrum Sicherheitsmanagement wird im Prüfungsverfahren den Personalrat (Mitbestimmung) einbeziehen. Nach erfolgter Prüfung vom Servicezentrum Sicherheitsmanagement und vom Personalrat wird das Infektionsschutzkonzept im Präsidium behandelt. Die daraus resultierende Entscheidung wird vom Präsidium dem Verfasser des Infektionsschutzkonzeptes bekanntgegeben.

Der Rahmenhygieneplan tritt am 19. Oktober 2020 in Kraft und ersetzt damit den in der MdU-Ausgabe 22/2020 veröffentlichten Rahmenhygieneplan.

Weimar, 15. Oktober 2020

  • Information zum Coronavirus
    • FAQ
    • Für Studierende
    • Für Beschäftigte
    • Informationen des Präsidenten
    • Zentrale Arbeitsgruppen
    • Wintersemester 2020/21
    • Meldeformular
  • Psychologische Krisenintervention
  • Aufgaben
  • Pläne
  • Regelungen (MdU, HENRI, etc.)
  • Notfall- und Warnsignale/Sprachansagen
  • Erste Hilfe
  • Home-Office
  • Allgemeine Informationen

Quicklinks

  • Aktuelle Informationen zum Coronavirus der Stadt Weimar
  • Robert Koch Institut (Deutsch)
  • Auswärtiges Amt (Deutsch)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Deutsch)
  • Übertragungswege – Bundesinstitut für Risikobewertung
  • DAAD (German)
  • European Centre for Disease Prevention and Control (English)
  • WHO (English)
  • Psychosoziale Beratung des Studierendenwerks Thüringen
  • Beratung und Hilfe in der Coronakrise
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar au
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Twitter
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Instagramm
  • Offizieller Account der Bauhaus-Universität Weimar auf Vimeo
  • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
  • Kontrastansicht
  • Drucken
  • Per E-Mail versenden
  • Feedback zu dieser Seite
  • Studium

    • Studienangebote
    • Beratungsangebote
    • EINBLICK.Bauhaus
    • Studienbewerbung
    • Studienstart
    • Vorlesungsverzeichnis
    • Moodle
  • Informationen

    • Alumni
    • Beschäftigte
    • Forschende
    • Gäste
    • Lehrende
    • Notfall
    • Presse und Medien
    • Promovierende
    • Studierende
    • Unternehmen
  • Service

    • Pinnwände
    • Lagepläne
    • Sitemap
    • Medienservice
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Kontakt

    • Kontaktformular
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap
  • Uni intern
  • TYPO3
  • Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Matomo zur Web-Analyse.
© 1994-2021 Bauhaus-Universität Weimar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap
  • Uni intern
  • TYPO3

Barrierefreiheit

Kontrast-Einstellungen lesen Sie mehr über diese Einstellung

Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht

Kontrastansicht aktiv

Kontrastansicht nicht aktiv

Darkmode für lichtsensitive Augen lesen Sie mehr über diese Einstellung

Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz

Darkmode aktiv

Darkmode nicht aktiv

Klick- und Fokus-Feedback lesen Sie mehr über diese Einstellung

Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.

Feedback aktiv

Feedback nicht aktiv

Animationen auf der Website lesen Sie mehr über diese Einstellung

Beendet Animationen auf der Website

Animationen aktiv

Animationen nicht aktiv