Die »Zweite Änderung der Rahmensatzung zur Regelung von Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studium und Lehre« gilt seit dem Beginn des Sommersemesters 2021. Die Satzung dient dazu, den Studien-und Lehrbetrieb an der Bauhaus-Universität Weimar trotz gewisser Einschränkungen durch die Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten und soll ein möglichst ungehindertes Studium sichern. Sie gilt für alle Studiengänge und ersetzt oder ergänzt einzelne Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Immatrikulationsordnung.
Die Rahmensatzung enthält Regelungen zu Lehr- und Prüfungsformaten, insbesondere verschiedene Formen von Online-Prüfungen und daraus resultierende prüfungsrechtliche Sonderregelungen. Zusätzlich regelt sie die Fristen zur Beantragung von Teilzeitstudium oder Beurlaubung.
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