Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters ab dem 20. November wieder ein.
Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.
Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierendenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20. November wieder möglich unter www.überbrückungshilfe-studierende.de.
Darüber bleibt der KfW-Studienkredit bis Ende 2021 zinslos. Dies war zunächst bis März 2021 befristet.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des BMBF
FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen
Informationen zum KfW-Studienkredit
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