Seit dem 8. November 2020 gilt die Fünfte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Neu ist:
Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Verordnung. Weitere Informationen finden Sie im FAQ des TMASGFF (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie).
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